|
Guten Abend,
es handelt sich wohl um ein Missverständnis. Ich werde keinen Handel betreiben. Es geht ausschließlich um das Handwerk, also um meine Tätigkeit als Uhrmacher. Die neue Bezeichnung triffts besser: Zeitmesstechniker.
Und die wenigen Ersatzteile, die ich einkaufen muss, sind so "günstig" das die von mir bezahlte MwSt nicht "ins Gewicht fällt".
Trotzdem sind Eure Antworten sehr interessant!
Vielen Dank.
Der "uneinsichtige" Geschäfts-Kunde akzeptiert nun doch nach einem Telefonat mit seinem Steuerberater meine Rechnungen ohne MwSt :-)
Ich möchte Euch noch zwei Fragen stellen, deren Antwort ich in den FAQ nicht gefunden habe (oder ich habe Knöpfe auf den Augen):
Falls ich irgendwann DOCH einmal Waren (Uhren) verkaufen werde, ist es ratsam das direkt bei der Gewerbeanmeldung zu berücksichtigen? Oder bringt dieser Zusatz (Handel) andere Hürden und Institutionen zum Vorschein?
Gruß
Roland, der sehr froh ist, daß es dieses Forum gibt!
|