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Alt 27.04.2006, 23:47   #1
TP-Junior
 
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Geronimo macht alles soweit korrekt
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Uhrmacher/Nebengewerbe... es geht los (Dank Euch)


Guten Abend Gemeinde,
nach vielen Abenden des Studiums der FAQ und Nutzung der Suchfunktion werde ich mich mit dem Einverständnis meines Arbeitgebers in meinem Uhrmacher-Beruf "Teil-selbstständig" machen.
Da mein Beruf nicht der Meisterpflicht unterliegt, ist das kein Problem.
Ich arbeite weiterhin 3,5 Tage/Woche als Angestellter. Die restliche Zeit steht mir also zur Verfügung. Ich weiß, wer selbstständig ist, arbeitet selbst und das ständig
Die Gewerbeanmeldung erfolgt zum 1.1.2007. Somit habe ich noch viel Zeit, um mich vorzubereiten. Vor Allem in die Buchführung will ich mich noch einarbeiten.

Ich danke Allen für die vielen aufschlussreichen Beiträge.

Ich werde bestimmt noch die ein- oder andere Frage stellen.
Gruß
Geronimo
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Alt 27.04.2006, 23:53   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
tja dann viel Erfolg

schöner Job, ich wünsche dir im Zeitalter der "Wegwerf"-Uhren viele Kunden
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.04.2006, 00:03   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2006
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Geronimo macht alles soweit korrekt
Hallo Thomas,
danke für Deine guten Wünsche!
Da ich u.A. auch auf sehr alte (antike) Uhren und auf Uhren mit mechanischen Sonderfunktionen spezialisiert bin, kann ich mich über einen Auftragsmangel nicht beklagen. Das freut mich natürlich sehr ;-)
Gruß
Roland
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Alt 31.07.2006, 00:13   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2006
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Geronimo macht alles soweit korrekt
Guten "Morgen",
ich möchte mein Gewerbe zunächst als Kleinunternehmen anmelden. Für Privatkunden brauche ich die MwSt nicht auszuweisen. Zu meinen Kunden werden jedoch auch 2 Firmen gehören. Und die möchten auf der Rechnung eine ausgewiesene MwSt haben.
Darf ich mich mit diesen Gegebenheiten nicht als Kleinunternehmer anmelden?
Gruß
Roland
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Alt 31.07.2006, 00:16   #5
TP-Lady-Mod
 
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Tja, da musst du dich dann entscheiden.

Wenn die Kunden unbedingt ausgewiesene Mwst. wollen und du unbedingt diese Kunden willst, wirst du wohl die Regelbesteuerung wählen müssen.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2006, 00:20   #6
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Benutzerbild von webcreate
 
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Kleinunternehmer = keine MwSt.
Wenn du also welche mit ausstellen musst, musst du voll auf diese Regelung verzichten und von da an immer deine MwSt ausweisen und auch entsprechend abführen.

.... ja ja ich werde alt und langsam
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Gruß Mark
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Alt 31.07.2006, 23:07   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2006
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Geronimo macht alles soweit korrekt
Guten Abend,
vielen Dank für die Antworten. Ich werde zunächst bei der Kleinunternehmer-Regelung bleiben.
Einer der Geschäftskunden möchte unbedingt die MwSt ausgewiesen haben. Ich kann damit leben, wenn ich ihn nicht überzeugen kann!
Brauchen die Kunden, die selbst ein Gewerbe haben denn UNBEDINGT eine ausgewiesene MwSt? In diesem Fall ist es doch "nur" ein durchlaufender Posten.
Gruß
Roland
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Alt 31.07.2006, 23:14   #8
TP-Lady-Mod
 
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Zitat:
Zitat von Geronimo
Brauchen die Kunden, die selbst ein Gewerbe haben denn UNBEDINGT eine ausgewiesene MwSt? In diesem Fall ist es doch "nur" ein durchlaufender Posten.
Brauchen tun sie es sicher nicht, da sie dann die komplette Rechnung ja trotzdem als Ausgabe geltend machen können.

Aber vielleicht denken viele, es würde sie durch die Erstattung der Mwst. preiswerter kommen. Dem ist aber normalerweise nicht so, denn ein Kleinunternehmer muss in seine Kostenkalkulation die von ihm gezahlte Mwst. (Strom, Rohstoffe, Hilfsstoffe, Wareneinsatz etc.) mit einfließen lassen.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2006, 23:16   #9
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
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Zitat:
Zitat von Geronimo
Brauchen die Kunden, die selbst ein Gewerbe haben denn UNBEDINGT eine ausgewiesene MwSt? In diesem Fall ist es doch "nur" ein durchlaufender Posten.
Ja, für den Vorsteuerabzug ist der USt-Ausweis ist zwingend erforderlich. (§14 UStG i.V.m. §15 UStG)
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Alt 01.08.2006, 00:30   #10
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Zitat:
Zitat von dorintia
Aber vielleicht denken viele, es würde sie durch die Erstattung der Mwst. preiswerter kommen. Dem ist aber normalerweise nicht so, denn ein Kleinunternehmer muss in seine Kostenkalkulation die von ihm gezahlte Mwst. (Strom, Rohstoffe, Hilfsstoffe, Wareneinsatz etc.) mit einfließen lassen.
Hier möchte ich nochmals nachfragen, ggf. ist es ja nun zu spät aber ich sehe es schon so, dass der geschäftliche Kunde einen Nachteil hat.

Bsp:
Großhandel 100€ +16% = 116€
Kleinunt.: Einkauf 116€ kann er auch nur so als Eingang verbuchen, da nicht Vorsteuer abzugsberechtigt.
Kleinunt.: +10€ Marge = 126€ Verkauf ohne Steueranteil
Gew. Kunde: Kauf für 126€ ein kann es nur als Ausgabe verbuchen, aber keine Vorsteuer geltend machen.

Nun ohne Kleinunt.-Regelung:
Großhandel 100€ +16% = 116€
Kleinunt.: Einkauf 116€ 100€ Warenwert, 16€ Vorsteuer.
Kleinunt.: +10€ Marge = 110€ +16% = 127,60€
Gew. Kunde: Kauf für 127,60€ ein kann 110€ als Ausgabe verbuchen und bekomt 17,60€ USt erstattet.

Wenn ich nun von der gleichen Margengröße ausgehe, sehe ich da schon einen Unterschied für gewerbl. Kunden.

Oder bin ich da nun voll auf dem Holzweg?
Na ich werde es mal nach dem Schlaf nochmals überdenken.
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Gruß Mark
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Alt 01.08.2006, 06:36   #11
TP-Moderator
 
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Registriert seit: Apr 2006
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Zitat:
Zitat von webcreate
Oder bin ich da nun voll auf dem Holzweg?
Nein, denke nicht. Ich teile deine Meinung.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2006, 11:34   #12
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Ust. verhält sich gewinnneutral. Ich kann das schlecht beschreiben, und es lässt sich auch nicht nur an einem Bsp. wie einem normalen Warenverkauf festmachen. Und man darf nicht nur den Kunden betrachten:

Denn bei einem einfachen Warenverkauf, kann der Kleinunternehmer normalerweise sein Produkt günstiger anbieten, weil er seinen Gewinn nicht mit Ust. belegen muss. Hat er aber noch etliche Kosten drumrum, so ist die Kleinunternehmerregelung imho sowieso nicht sinnvoll.

Das heißt natürlich, das Kleinunternehmer und normaler Unternehmer ihr "Produkt" nicht zum gleichen Preis anbieten. Dürften sie eigentlich auch nicht......

Kleinunternehmer nur sinnvoll, wenn kaum Kosten "drumrum" und die Kunden Endkunden sind.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2006, 12:04   #13
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Zitat:
Zitat von dorintia
Ust. verhält sich gewinnneutral.
Das ist bekannt, aber imho nur dann, wenn sie in der ganzen Handelskette als durchlaufender Posten zu betrachten ist, was hier für mich nicht vorliegt.

Zitat:
Zitat von dorintia
Denn bei einem einfachen Warenverkauf, kann der Kleinunternehmer normalerweise sein Produkt günstiger anbieten, weil er seinen Gewinn nicht mit Ust. belegen muss.
Indirekt muss er die USt doch einrechnen, da er sie im Einkauf als Ausgabe hat, die er nicht geltend machen kann, ergo muss er, um keinen Verlust zu machen, diese im VK einkalkulieren. Dieses hat dann für einen gewerbl. Kunden einen Nachteil, bei einem Endkunden ist dieses nicht relevant.
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Alt 01.08.2006, 12:14   #14
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Zitat:
Zitat von webcreate
Indirekt muss er die USt doch einrechnen, da er sie im Einkauf als Ausgabe hat, die er nicht geltend machen kann, ergo muss er, um keinen Verlust zu machen, diese im VK einkalkulieren.
Dieses habe ich ja selbst so ähnlich geschrieben , trotzdem kann ein Kleinunternehmer bei einem einfachen Warenverkauf sein Produkt günstiger anbieten, bei gleichem Gewinn wie der Regelbesteuerer.

Wie ebenfalls schon geschrieben, funzt das Ganze bei etlichen Kosten drumrum sowieso nicht mehr und ist nicht sinnvoll.

Die Frage ist doch einfach, kann ich als Kleinunternehmer meine Ware/Dienstleistung genau 16% günstiger anbieten, da ich kaum oder keine Kosten drumrum habe und kann ich das dem gewerblichen Kunden so schmackhaft machen....
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2006, 13:27   #15
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Jovi_Girl ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von webcreate

Indirekt muss er die USt doch einrechnen, da er sie im Einkauf als Ausgabe hat, die er nicht geltend machen kann, ergo muss er, um keinen Verlust zu machen, diese im VK einkalkulieren. Dieses hat dann für einen gewerbl. Kunden einen Nachteil, bei einem Endkunden ist dieses nicht relevant.

Ganz genau so schaut es aus....


LG
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