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04.05.2006, 09:51
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: May 2006
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falsches Gewerbe angemeldet
Hallo,
ich habe vor ca. 6 Wochen damit begonnen, einen Reinigungsservice zu betreiben. Habe Putzfrauen auf 400 € Basis laufen und diese reinigen dann Haushalte und Unternehmen. Hab da jetzt einige Fragen an Euch Spezialisten:
1.) Hab leider ein falsches Gewerbe angemeldet, die Dame beim Gewerbeamt hat mich da wohl falsch verstanden. Nun habe ich aber auch schon Rechnungen ausgestellt. Kann ich rückwirkend ein anderes Gewerbe anmelden?
2.) Wie teuer kommt in etwa eine Gewerbehaftpflicht, die für den Betrieb sinnvoll wäre?
3.) Wollte jetzt im Nachhinnein noch eine GbR gründen und das Gewerbe auf die GbR anmelden, wie funktioniert das?
4.) Sollte ich einen Steuerberater mit der Einnahmen-Überschussrechnung am Jahresende und dem Rest beaufragen? Wie teuer ist das ca prozentual? Habe ein Kleingewerbe
5.) 2 Reinigungskräfte sind als Subunternehmer beschäftigt, was, wenn die cheinselbstständigkeit auffliegt und wie könnte das passieren?
Vielen Dank für Eure Hilfe. Ist am Anfang wirklich viel zu klären...
Styme
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04.05.2006, 10:59
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
können Sie schreiben, welches Gewerbe Sie angemeldet haben und welche Einwände die Dame vom Ordnungsamt hatte und was sie als Gewerbebezeichnung vorschlug ?
MfG
BEBOUB
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I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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04.05.2006, 11:07
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: May 2006
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Hallo,
ich habe meine Tätigkeit beim Gewerbeamt beschrieben und dort wurde dann gesagt, dass wäre "private Stellenvermittlung" und dann auch so angemeldet. Nach Rücksprache mit einem Steuerberater sagte mir dieser dann, dass dies nicht korrekt sei, da ich ein "normales Reinigungsgewerbe" anmelden müsste, da ich die MA bezahle und Rechnungen an die Auftraggeber stelle.
Danke für die Hilfe...
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04.05.2006, 11:22
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
jo... Sie betreiben ein einfaches Reinigungsgewerbe, haben sich hierzu Personal eingestellt und lassen durch dieses die vorhandenen Aufträge ausführen... der StB hat Recht.
Anders wäre es z.B. wenn das Personal auf Ihre Rechnung arbeitet und Sie einen Vertrag mit dem Auftraggeber geschlossen haben, dass das Personal an dessen Weisungen gebunden ist. Dann wäre dies eine klassische, genehmigungspflichtige Arbeitnehmerüberlassung.
Eine private Stellenvermittlung ist es im übrigen schon gar nicht, denn dann erthielten Sie eine Vermittlungsgebühr für Ihre Tätigkeit, die entweder vom vermittelten Arbeitnehmer oder von einstellenden Arbeitgeber gezahlt werden würde und diese Elemente fehlen nach Ihrer Schilderung.
Also... Gewerbe ummelden.
MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
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04.05.2006, 11:36
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: May 2006
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...und was ist mit den Einnahmen, die ich bereits unter dem alten Gewerbe verbucht habe? Kann mir da irgendwas passieren?
kann mir jmd auch die andren Fragen beantworten? Danke.
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04.05.2006, 20:40
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Ulm
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Meiner Meinung nach bleibt das eigentliche Gewerbe (gleiche Gewerbenummer und gleiche Steuernummer) bei einer UMMELDUNG ja bestehen. Es ist ja keine Neuanmeldung! Damit dürfte das mit den Rechnungen keine Rolle spielen. Schon gar nicht wegen 6 Wochen! Ist aber nur meine Meinung und keine Profiauskunft!
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WEBWORK-GROUP - Qualität muss nicht teuer sein, aber keine Qualität kann teuer werden!
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