Zitat:
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Zitat von Damian P.
Diese sollen in der heimischen Küche belegt und verpackt werden. Leider konnte ich das Gesundheitsamt nicht erreichen um die zu fragen ob es möglich ist, oder es besondere Auflagen gibt.
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uppsala, da gibt es reichlich Auflagen, solltest du dir gut überlegen

wenn ich es richtig im Kopf hab' ungefähr so:
- komplett abwaschbare Flächen (also keine offenen Regale o.ä.)
- Fußboden und Wände bis zu einer gewissen Höhe (1,80 m?) ebenfalls "abwaschbar"
- zusätzlich zum Spülbecken ein
seperates Handwaschbecken mit fließend Warmwasser
- ausschließlich Einmalhandtücher
- gewisse Mindestgröße und Belüftungsmöglichkeit
- Gesundheitszeugnis sowieso ...
"HACCP" ist ein wichtiges
Stichwort dazu, ist seit 1998 in der gesamten EU die Basis für den "hygienischen Umgang mit Lebensmitteln" (musste damals auch etwas umbauen/umorganisieren

)
Ein Gespräch mit der zuständigen Lebensmittelaufsicht (ist je nach Bundesland anders geregelt) solltest du auf jeden Fall
vorher führen!
wegen Einnahmen buchen:
das wiederum ist halb so wild: In deinem Fall sollte ein abendlicher Kassensturz (was hab' ich in der Kasse abzgl. Wechselgeldbestand) ausreichend sein. Das wird dann in einem Barkassenbuch (aus dem Schreibwarenhandel oder per Excel-Tabelle) täglich erfasst und monatlich addiert - feddich.
Versteuert wird dieser Umsatz auch nur mit ermäßigtem Steuersatz von 7% (für Lebensmittel)
es sei denn, du bietest deinen Kunden zum Brötchenverzehr einen Sitzplatz an, dann ist das Brötchen kein Lebensmittel mehr sondern eine Dienstleistung und kostet 16% USt.

(kein Scherz, ist so!)
EDIT
upps - da war die emma schnella ...