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Alt 22.05.2006, 10:50   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2006
Ort: Dresden
SebastianM ist auf einem guten Weg

Ein paar Fragen zu Gewerbeanmeldung, IHK-Mitgliedschaft, etc.


Hallo zusammen!

Folgendes ist meine derzeitige Situation:

Seit September 2005 bin ich freiberuflich als Lektor, Autor und Webprogrammierer tätig. Ich habe also kein Gewerbe angemeldet, sondern mir nur vom Finanzamt eine Steuernummer geben lassen.

Nun möchte ich meinen Tätigkeitsbereich ein wenig ausweiten und im weiteren Sinne IT-Dienstleistungen mit Schwerpunkt Internet anbieten. Dazu habe ich nun rückwirkend zum 1. April 2006 ein Gewerbe angemeldet und als Tätigkeitsbeschreibung im entsprechenden Formular "IT-Dienstleistungen mit Schwerpunkt Internet" eingetragen.

Jetzt sitze ich gerade vor dem Formular des Finanzamts zur steuerlichen Erfassung. Und da komme ich nun nicht weiter und hoffe auf eure Hilfe.

1. Meine bisherige freiberufliche Tätigkeit möchte ich nicht ganz aufgeben, sie wird neben meiner gewerblichen Tätigkeit aber keine große Rolle mehr spielen. Wie mache ich das dem Finanzamt auf dem Formular begreiflich?
Ich besitze ja bereits eine Steuernummer und erhalte auch keine zweite.
Unter "Art des ausgeüten Gewerbes/der Tätigkeit" habe ich sowohl meine bisherige als auch meine zukünftige Tätigkeit eingetragen, da ich ja nun beide ausführen möchte. Richtig?

Nun bin ich beim Punkt "Gründungsform". Handelt es sich um eine Neugründung (da ich ja bisher kein Gewerbe hatte) oder um eine Umwandlung (da ich mich vom Freiberufler zum Gewerbetreibenden 'wandle' und die Steuernummer beibehalte)?

2. Obwohl mein Umsatz es zulassen würde, möchte ich gerne auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und Umsatzsteuer abführen. Die entsprechenden Häkchen habe ich gesetzt, ich frage mich nun aber, ob ich auch eine Umsatzsteueridentifikationsnummer brauche. Oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun?

Wenn ich keine USt-IdNr. brauche, wäre es dann dennoch empfehlenswert, eine solche zu beantragen?

3. Den Unterschied zwischen Soll- und Istversteuerung habe ich kapiert. Aber was ist empfehlenswert, wenn man voraussichtlich in den ersten Monaten/Jahren eher wenig verdient? Was macht weniger Arbeit?

4. Wie sieht eine Umsatzsteuervoranmeldung aus, wenn ich für den betreffenden Monat weder Umsätze noch Ausgaben erwarte (weil ich beispielsweise an einem Projekt arbeite, für das ich erst im Folgemonat eine Rechnung stelle)? Soll ich dann einfach im ElsterFormular überall 0 eintragen oder brauche ich sogar überhaupt keine Voranmeldung abgeben und das Finanzamt nimmt automatisch 0 an?

Und abschließend noch eine Frage, die erst in Zukunft relevant werden könnte:

Wenn ich irgendwann einmal zusätzlich als Reseller für Webspace und Domains tätig werden will, muss ich dann mein Gewerbe ummelden? Es wäre dann ja kein reines Dienstleistungsgewerbe mehr, sondern zu einem kleinen Teil auch ein Handel. Oder reicht es, mich bei der IHK zu melden? Und was muss ich dann dem Finanzamt mitteilen?

Im Voraus schonmal vielen Dank für eure Antworten!

Gruß und so,
Sebastian
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Alt 24.05.2006, 15:35   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
1. Meine bisherige freiberufliche Tätigkeit möchte ich nicht ganz aufgeben, sie wird neben meiner gewerblichen Tätigkeit aber keine große Rolle mehr spielen. Wie mache ich das dem Finanzamt auf dem Formular begreiflich?
Ich besitze ja bereits eine Steuernummer und erhalte auch keine zweite.
an sich solltest du keine zweite Steuernummer bekommen. Beide Tätigkeiten sind letztlich in der Anlage GSE einzutragen, wobei beides verschiedene Einkunftsarten darstellen
freiberuflich = Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
gewerblich = Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zitat:
Unter "Art des ausgeüten Gewerbes/der Tätigkeit" habe ich sowohl meine bisherige als auch meine zukünftige Tätigkeit eingetragen, da ich ja nun beide ausführen möchte. Richtig?
wenn du wirklich eine freiberufliche Tätigkeit ausüben möchtest sollte diese immer strikt von der gewerblichen getrennt werden, da ansonsten die freiberufliche Tätigkeit insgesamt zur gewerblichen Tätigkeit wird und dann auch Gewerbesteuer anfällt (Voraussetzung man kommt über den Freibetrag etc.)

Zitat:
Nun bin ich beim Punkt "Gründungsform". Handelt es sich um eine Neugründung (da ich ja bisher kein Gewerbe hatte) oder um eine Umwandlung (da ich mich vom Freiberufler zum Gewerbetreibenden 'wandle' und die Steuernummer beibehalte)?
je nachdem ob die bisherige Tätigkeit aufhört oder nicht. Wenn die freiberufliche Tätigkeit aufhört ist es natürlich eine Umwandlung, wobei ich das kurz drüberschreiben würde, zumal unter Umwandlung an sich andere Dinge zu verstehen sind.

Zitat:
2. Obwohl mein Umsatz es zulassen würde, möchte ich gerne auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und Umsatzsteuer abführen. Die entsprechenden Häkchen habe ich gesetzt, ich frage mich nun aber, ob ich auch eine Umsatzsteueridentifikationsnummer brauche. Oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun?
Man braucht keine USt-IDNr. Die ist nur für Geschäfte innerhalb Europas sinnvoll. Ansonsten bringt die nichts.

Zitat:
Wenn ich keine USt-IdNr. brauche, wäre es dann dennoch empfehlenswert, eine solche zu beantragen?
man kann auf den Rechnungen anstelle der Steuernummer die UStID-Nr. angeben, falls man nicht unbedingt seine Steuernummer preisgeben möchte.

Zitat:
3. Den Unterschied zwischen Soll- und Istversteuerung habe ich kapiert. Aber was ist empfehlenswert, wenn man voraussichtlich in den ersten Monaten/Jahren eher wenig verdient? Was macht weniger Arbeit?
Was für dich in deinem Fall besser ist kann dir nur der Steuerberater sagen. Die Istversteuerung ist jedenfalls unkomplizierter.

Zitat:
4. Wie sieht eine Umsatzsteuervoranmeldung aus, wenn ich für den betreffenden Monat weder Umsätze noch Ausgaben erwarte (weil ich beispielsweise an einem Projekt arbeite, für das ich erst im Folgemonat eine Rechnung stelle)? Soll ich dann einfach im ElsterFormular überall 0 eintragen oder brauche ich sogar überhaupt keine Voranmeldung abgeben und das Finanzamt nimmt automatisch 0 an?
es muss auf jeden Fall eine eingereicht werden bzw. per Elster übermittelt werden. Da kann dann auch überall eine 0 eingetragen werden.

Zitat:
Wenn ich irgendwann einmal zusätzlich als Reseller für Webspace und Domains tätig werden will, muss ich dann mein Gewerbe ummelden? Es wäre dann ja kein reines Dienstleistungsgewerbe mehr, sondern zu einem kleinen Teil auch ein Handel. Oder reicht es, mich bei der IHK zu melden? Und was muss ich dann dem Finanzamt mitteilen?
Das wäre dann beim Gewerbeamt wieder neu einzutragen.

Gruß
Sven
__________________
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Alt 27.05.2006, 21:03   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2006
Ort: Dresden
SebastianM ist auf einem guten Weg
Hallo Sven!

Vielen Dank für Deine Antworten!
Ich habe nun auf die UStID-Nr. verzichtet und die Ist-Versteuerung beantragt. Diese wurde mir gestattet.

Ist-Versteuerung bedeutet doch, dass ich die Umsatzsteuer immer erst dann abführen muss, wenn mein Kunde auch tatsächlich bezahlt hat. (Wohingegen bei der Soll-Versteuerung die Steuer bereits dann fällig wird, wenn ich die Rechnung stelle - unabhängig davon, ob ich den Rechnungsbetrag eine Woche oder drei Monate später erhalte.)
Habe ich das soweit richtig verstanden?

Was bedeutet das aber nun für meine Umsatzsteuer-Voranmeldungen? Es liegt ja in der Natur der Sache, dass die Voranmeldungen niemals ganz korrekt sein werden, sondern lediglich Erwartungswerte für den kommenden Monat darstellen. Was mache ich nun aber, wenn ich von meiner Voranmeldung abweichende Umsätze erwirtschafte? Eine korrigierte Voranmeldung einreichen, wenn der Monat vorbei ist? Oder erst am Ende des Jahres bei der Steuererklärung die Zahlen richtigstellen?

Gruß und so,
Sebastian
SebastianM ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2006, 23:52   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von SebastianM
Ist-Versteuerung bedeutet doch, dass ich die Umsatzsteuer immer erst dann abführen muss, wenn mein Kunde auch tatsächlich bezahlt hat. (Wohingegen bei der Soll-Versteuerung die Steuer bereits dann fällig wird, wenn ich die Rechnung stelle - unabhängig davon, ob ich den Rechnungsbetrag eine Woche oder drei Monate später erhalte.)
Habe ich das soweit richtig verstanden?
Das ist korrekt.

Zitat:
Zitat von SebastianM
...dass die Voranmeldungen niemals ganz korrekt sein werden, sondern lediglich Erwartungswerte für den kommenden Monat darstellen. Was mache ich nun aber, wenn ich von meiner Voranmeldung abweichende Umsätze erwirtschafte?
Die Ust.-Voranmeldung muss z.B. für den Monat Mai bis zum 10.Juni abgegeben werden. In der gibst du deine bezahlte Ust. aus Ausgabenrechnungen des Monates Mai an und deine eingenommene Ust..
Ich weiß jetzt nicht, was du da schätzen willst.

Aber soweit ich weiß, wird am Jahresende noch 'ne Abschluß "anmeldung" gemacht, da können dann ein paar Sachen auch noch korrigiert werden.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2006, 10:43   #5
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2006
Ort: Dresden
SebastianM ist auf einem guten Weg
Smile

Zitat:
Zitat von dorintia
Die Ust.-Voranmeldung muss z.B. für den Monat Mai bis zum 10.Juni abgegeben werden. In der gibst du deine bezahlte Ust. aus Ausgabenrechnungen des Monates Mai an und deine eingenommene Ust..
Ich weiß jetzt nicht, was du da schätzen willst.
Ah, da hatte ich etwas generell falsch verstanden. Ich hatte das Behörden-Deutsch in der Information vom Finanzamt so verstanden, dass ich die USt-Voranmeldung für den Monat Mai bis spätestens 10. Mai abgeben müsse. (Daher die Bezeichnung Voranmeldung, da ich sie vor Ablauf des Monats abgebe - so jedenfalls meine falsche Annahme.)

So wie Du es beschreibst, macht es aber natürlich mehr Sinn. Und mein Problem ist damit ja auch tatsächlich keines mehr.

Herzlichen Dank!

Gruß und so,
Sebastian
SebastianM ist offline   Mit Zitat antworten
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