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Zitat von Maitho
...da ich Hauptberuflich einen guten Job habe und ab
Mittags immer zuhause bin.
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Glückwunsch, ist es nicht schön, dass es noch solche Arbeitszeiten gibt, meine Reden, weniger Arbeit fördert die Volkswirtschaft, aber das ist ein anderes Thema.
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Zitat von Maitho
Geplant habe ich, mich mit der Produktion und dem Verkauf von Schutzfolien Selbstständig zu machen.
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Produktion und Vertrieb und ich dachte schon es kommt endlich mal ein echter Unternehmer daher

(nicht böse nehmen)
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Zitat von Maitho
aber da ich Null Ahnung von Gewerbe habe
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keine gute Voraussetzung
zu deinen Fragen:
1. Ja, das geht in Ordnung
2. Was die wollen ? Na dein Geld
Die wollen eine grobe Einschätzung deines Gewinns im Gründungsjahr.
(Bei einer hohen Gewinnschätzung wird das Finanzamt eine Einkommensteuervorauszahlungen festlegen)
zudem kommen...
-Name
-Anschrift
-Art der Tätigkeit
-planst du AN einzustellen?
-Umsatzhöhe
-willst du dich besteuern lassen ?
-soll oder ist besteuerung
-willste ne Ust-Id
und was weiß ich noch, aber damit sollte eigentlich das meiste abgedeckt sein.
3. Ich denke du meinst einen Business-Plan, etwas für ganz wichtige Leute
Ich wetter unser alter Baulöwe Schneider hatte auch ganz tolle Pläne geschrieben, oder doch nur gemalt
Richtig, brauchst du nicht, höchstens für dich selbst, ich würde es dir empfehlen ne sinnvolle Planung zu machen und mal zwei bis drei Kurse BWL besuchen. Aber das ist kein Muss! sonder ein Kann!
4. Da gibt es Grenzbeträge, aber die will ich nicht wieder rauskramen, das steht hier ganz oft irgendwo...
5. Richtet sich nach Art und Größe des Betriebes, eine einfache Einnahme-Überschuss Rechnung sollte für den Anfang genügen.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung muss ein Mindestmaß an Ordnung aufweisen. Insbesondere müssen die Belege mit geordnet gesammelt werden. Es reicht nicht aus, die Belege unsortiert einfach nur in der zeitlichen Reihenfolge hintereinander zu heften oder gar in den beliebten Zettelkasten zu legen. Eine sachliche Zuordnung muss schon vorgenommen werden, wer das nicht macht nicht, dem kann das Finanzamt unter Umständen sogar einen Teil der Betriebsausgaben streichen. Ab dem Jahr 2004 muss die Einnahme-Überschussrechnung auf einem Formular (Einnahmeüberschussrechnung – EÜR) erstellt werden.
6. Richtet sich auch nach Art und Größe des Betriebes
Dann schreib mal mit welchem Jahresgewinn du rechnest oder Umsatz
7. Das steht ja nun wirklich allet schön ordentlich hier im Forum
8. JA, unternehmerische Freiheit