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Alt 27.05.2006, 16:26   #1
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aquonium macht alles soweit korrekt

Freiberuf starten als Fotodesignerin. Geht das? Ein paar Fragen ...


Hallo,

ich habe vor einiger Zeit eine Umschulung zur Webdesignerin gemacht.
Habe mich dann aber auf die digitale Bildbearbeitung und Fotodesign spezialisiert, ( beinhaltet auch die Fotografie).
Um euch ein Bild zu machen, womit ich freiberuflich nun starte möchte, könnt Ihr auf meiner Webseite nachschauen www.bildretusche-korth.de

Meine Fragen hierzu sind nun:

1. Kann ich diese Tätigkeit überhaupt als Freiberufler ausführen? (Komme aus NRW)

2. Wenn ja, brauche ich dann vom Finanzamt einfach nur eine Steuernummer, die ich mir in einem Büro hole, oder muß ich einen schriftlichen Antrag stellen (beim Finanzamt, oder sonst wo?).

3. Falls ich als Künstlerin eingestuft werde, kann ich in meiner alten Krankenkasse bleiben oder muß ich in die Künstlersozialkasse?
Bzw. gibt es Vorteile oder Nachteile in diese Kasse zu kommen?
Bin derzeit mitversicherte über die Techniker Kasse.

4.Angenommen ich bekomme Mitte nächster Woche einen großen Auftrag (was ich schwer hoffe :-) und ich bin noch nicht beim Finanzamt gemeldet, kann ich den Auftrag trotzdem annehmen und mich beim Finanzamt im nachhinein melden, wenn sich herausgestellt hat, wieviel ich eingenommen habe?

5. Welche Einkommensgrenzen beim Verdienst gibt es eigentlich, die Steuerfrei sind? D.h. habe ich z.B. in einem Monat nur 2-3 Aufträge, die 150-200 Euro bringen, sind diese schon Steuerpflichtig? (Dazu sei gesagt, dass ich derzeit ohne Tätigkeit bin, aber kein Einkünfte wie Arbeislosengeld oder Hartz4 etc. erhalte.)

Ich war bereits bei unserem Finanzamt, aber der Knaller der dort saß, war weder gewillt, noch motiviert mir Auskunft zu geben.
Und das ist noch sehr human ausgedrückt.

Ich bedanke mich bei euch für eure Hilfe im Vorraus,

Karin.

Geändert von aquonium (27.05.2006 um 17:20 Uhr). Grund: Link ging nicht.
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Alt 27.05.2006, 17:01   #2
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Benutzerbild von Sven
 
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Moin

Zitat:
1. Kann ich diese Tätigkeit überhaupt als Freiberufler ausführen? (Komme aus NRW)
Alles was mit Computern zu tun hat ist in meinen Augen gewerblich. Ich persönlich kann an den Tätigkeiten nichts erkennen, was eine freiberufliche Tätigkeit rechtfertigen würde. Ausnahme davon wären vielleicht komplexe Datenbankprogrammieren in CGI, Perl und diesen Geschichten. Da das Bearbeiten von Bildern zwar irgendwo künstlerisch ist, allerdings von jedem Kind heutzutage mit Photoshop ausgeführt werden kann ist es in diesem Sinne auch keiner freiberuflichen Tätigkeit würdig.

Allerdings spielt es zu Anfang auch keine Rolle, ob freiberuflich oder gewerblich. Gewerbesteuer fällt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften eh erst ab 24.500 EUR Gewinn an, so dass diese Frage eher eine Nebenrolle spielen sollte.

Zitat:
2. Wenn ja, brauche ich dann vom Finanzamt einfach nur eine Steuernummer, die ich mir in einem Büro hole, oder muß ich einen schriftlichen Antrag stellen (beim Finanzamt, oder sonst wo?).
Es wäre ein Gewerbe anzumelden.

Zitat:
4.Angenommen ich bekomme Mitte nächster Woche einen großen Auftrag (was ich schwer hoffe :-) und ich bin noch nicht beim Finanzamt gemeldet, kann ich den Auftrag trotzdem annehmen und mich beim Finanzamt im nachhinein melden, wenn sich herausgestellt hat, wieviel ich eingenommen habe?
klar kannst du den Auftrag annehmen und dann das Gewerbe rückwirkend auf den Tag des ersten Auftretens am Markt anmelden.
Allerdings ist die Gewerbeanmeldung nicht davon abhängig wieviel du eingenommen hast, sondern Pflicht sofern die Tätigkeit nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird.

Zitat:
5. Welche Einkommensgrenzen beim Verdienst gibt es eigentlich, die Steuerfrei sind? D.h. habe ich z.B. in einem Monat nur 2-3 Aufträge, die 150-200 Euro bringen, sind diese schon Steuerpflichtig? (Dazu sei gesagt, dass ich derzeit ohne Tätigkeit bin, aber kein Einkünfte wie Arbeislosengeld oder Hartz4 etc. erhalte.)
Es kommt auf die Jahreseinkünfte an. Einkommensteuer fällt dabei ab einem zu versteuernden Einkommen von 7.664 EUR an.

Zitat:
Ich war bereits bei unserem Finanzamt, aber der Knaller der dort saß, war weder gewillt, noch motiviert mir Auskunft zu geben.
Das Finanzamt ist auch nicht verpflichtet dazu. Es soll lediglich im steuerlichen Verfahrensrecht Auskunft geben. Etwas anderes gibt der § 89 AO entgegen der landläufigen Meinung, dass das Finanzamt zur Auskunft verpflichtet ist, nicht her.

Gruß
Sven


Außerdem: Der Link funktioniert nicht.
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Alt 27.05.2006, 17:40   #3
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aquonium macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Poloatze
Moin

Alles was mit Computern zu tun hat ist in meinen Augen gewerblich. Ich persönlich kann an den Tätigkeiten nichts erkennen, was eine freiberufliche Tätigkeit rechtfertigen würde. Ausnahme davon wären vielleicht komplexe Datenbankprogrammieren in CGI, Perl und diesen Geschichten. Da das Bearbeiten von Bildern zwar irgendwo künstlerisch ist, allerdings von jedem Kind heutzutage mit Photoshop ausgeführt werden kann ist es in diesem Sinne auch keiner freiberuflichen Tätigkeit würdig.
Danke für Deine schnelle Antwort.
"In meinen Augen" und "persönliche Meinungen" helfen mir aber leider nicht weiter.

Es wäre schon hilfreich zu wissen, ob Fotografieren, Personen und Tierfotografie, Bildretuschen und ersellen von Designbildern nun ein Gewerbe erfordert, oder eine freiberufliche, künstlerische Tätigkeit ist.

Davon hängen ja nun mal alle weiteren Maßnahmen und abhängige Schritte ab, richtig?

Sicherlich, ich will damit Geld verdienen, aber will das ein Künstler, (Presse-) Fotograf, Maler, Bildhauer nicht auch?

Dummerweise erhält man überall nur Meinungen und persönliche Ansichten, aber keine fachliche Aussage.
Irgendwo muss man das doch nachlesen können, ob die Dinge, die ich machen will unter freiberufliche Tätigkeit oder notwendiges Gewerbe fallen.

Den Link habe ich korrigiert.

Am Rande bemerkt: Ich denke schon, es gehört mehr dazu, gezielte Bildreparaturen durchzuführen. Mit ein paar Automatismen aus PS anzuklicken wird man nicht weit kommen.

Dazu sei gesagt, dass ich den Computer als Werkzeug, und nicht als schaffendes Mittel ansehe.
Bei mir ist es in 1. Linie die Kamera, bzw. die eigene Kreativität und nicht die Filter, die mir ein Programm mitliefert.
Die sind Werkzeug, wie die Drehbank für den Dreher.
Da gibt es auch "Drehbänke" und "CNC Automaten", die ein Kind bedienen kann.
Das endgültige Werkstück entspringt aber den Plänen desjenigen, der es sich erdacht hat.

Geändert von aquonium (27.05.2006 um 17:53 Uhr).
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Alt 27.05.2006, 18:04   #4
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Zitat:
Dummerweise erhält man überall nur Meinungen und persönliche Asichten, aber keine fachliche Aussage.
ist wahrscheinlich bei deiner Suche hier im Forum durchgesickert

http://www.traum-projekt.com/forum/535668-beitrag8.html

http://www.tt-wagenfeld.de/ust/freiberufler.doc
(1,2 MB)

Demnach kannst du dir dann ja selbst ein Bild davon machen und merken, dass keine freiberufliche Tätigkeit bei dir vorliegt. Anders würde man wahrscheinlich entscheiden, wenn ein Diplom vorliegt in diesem Bereich. Dann würd das Thema richtig schwammig werden.

Hab' mir die Seite mal angeschaut. Schöne Retuschierungen sind auf jeden Fall dabei, allerdings kann ich da aus steuerlicher Sicht nichts künstlerisches dran erkennen. Viele Schüler retuschieren solche Bilder in ihrer Freizeit und ein Diplom ist dafür auch nicht erforderlich.

Gruß
Sven
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Alt 27.05.2006, 18:47   #5
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aquonium macht alles soweit korrekt
Danke, die Texte haben mir sehr weitergeholfen.

Im Endeffekt liegt es dann doch bei dem Entscheider, dem man gegenübersitzt, ob er in meiner Tätigkeit "eigenständige künstlerische Tätigkeit" als Überwiegend anerkennt.

Nach studium der Texte, kann ich auch Deine Aussage nachvollziehen, dass es mehr nach Gewerbe aussieht.
(Wie EDV Berater allerdings dazu kommen, ist mir ein Rätsel....)

Eventuell kann ich noch als Kleingewerbe auftreten?

Randberkung: Neulich hat eine Webdesignerin gegen die Künstlersozialkasse geklagt, da sie nicht aufgenommen werden sollte, da sie die Tätigkeit nicht ausübte.
Golem - Urteil
Sie hat Recht bekomen und wurde aufgenommen.
Das wiederspricht doch eigentlich der Aussage, dass Webdesigner keine freiberufliche Tätigkeit im künstlerischem Berufsfeld ist.

EDIT:

Ist die Aufnahme und Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse eigentlich Hilfreich, bei der Festlegung als Freiberufler zu arbeiten?

http://www.kuenstlersozialversicherung.de

Es gibt dort den "Foto-Designer", der aufgenommen und anerkannt wird.
Die Tätigkeitsbeschreibung ist allerindgs anders, als das, was ich gedenke zu tun ... das passt mehr zum Grafik-Designer ...
Hach, es ist wie verhext und irgendwann ziemlich undurchsichtig.

Geändert von aquonium (27.05.2006 um 19:15 Uhr).
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Alt 28.05.2006, 10:33   #6
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Zitat:
Das wiederspricht doch eigentlich der Aussage, dass Webdesigner keine freiberufliche Tätigkeit im künstlerischem Berufsfeld ist.
jupp, aber du hast es ja selbst in deinem Eingangssatz hier geschrieben:
"Im Endeffekt liegt es dann doch bei dem Entscheider, dem man gegenübersitzt, ob er in meiner Tätigkeit "eigenständige künstlerische Tätigkeit" als Überwiegend anerkennt."

... und meine Meinung dazu hast du auch gehört und den jeweiligen Fachaufsatz auch gelesen, so dass du dir selbst eine Meinung von bilden kannst.
Um sicher eine Entscheidung darüber zu bekommen wird wohl nur im Klageweg möglich sein.

Zitat:
Hach, es ist wie verhext und irgendwann ziemlich undurchsichtig.
ist es auch. In den Einkommensteuerhinweisen (Anweisung der Verwaltung, wie die Gesetze in bestimmten Fällen auszulegen sind) ist auch eine Liste zur Abgrenzung von Gewerbebetrieben und Freiberuflern, in der dann mehrere BFH-Entscheidungen aufgeführt sind. Hab' die Liste mal angehängt.
Das Thema ist und bleibt diskutabel und daher bin ich auch weiterhin dafür die Freiberuflertätigkeit abzuschaffen. Wieso sollen bestimmte Personen begünstigt werden, obwohl andere genauso für ihr Geld schufften müssen. Aber auf mich hört ja keiner.

Gruß
Sven
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Geändert von Sven (15.03.2007 um 16:55 Uhr).
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Alt 30.05.2006, 15:57   #7
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digimassa bringt sich richtig ein
Hab mir jetzt Deine site angeguckt, sieht eigentlich sehr nach gewerblichem Fotografen aus, die machen ja auch Retuschen und Collagen etc. Hab gerade eine site für einen Fotografen gemacht, und das ist ein "ganz normaler" balkanesischer Hochzeitsfotograf auf dem Land, vergleich mal, seh ich nicht viel Unterschied, also IMO klar gewerblich.
Ein kleiner Tip: bei mir sind die Retuschenbeispiele mit rollover, da sieht man das besser.
Gruß
Martin
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der BalkanTuna

Geändert von digimassa (28.03.2007 um 22:21 Uhr).
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