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31.05.2006, 21:41
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#1
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TP-Member
Registriert seit: May 2006
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Material für Gartenservice
Hallo nochmal...
Da fällt mir grade eine Frage ein,die ich immer wieder vergesse zu stellen...
Kurz: Ich biete Gartenservice an...d.h.Rasen mähen...Hecken schneiden usw...
Wenn ich für jemanden Material einkaufe (z.B. Rasen oder Dünger...),
muss ich das dann zum gleichen Preis weitergeben oder kann ich auch 5,- Euro draufschlagen
und dieses Material dann in der Rechung für die Arbeit auflisten?!...
(Natürlich wird das dann steuerlich als Einnahme,bzw Gewinn verbucht...)
Ich habe in meinem Gewerbeschein nur Gartenservice und Onlinehandel eingetragen
(der Onlinehandel läuft noch nebenbei extra)...
Bei Onlinehandel ist kein Gartenbedarf vermerkt...
Darf ich das dann trotzdem in Rechnung stellen?...oder muss ich dann noch irgendwie Einzelhandel
mit Gartenbedarf und Zubehör anmelden?...Kostet ja wieder extra die Umschreibung... 
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Auf die Knie!...
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01.06.2006, 03:22
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#2
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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zu welchen Preisen und wo du einkaufst, ist deine Sache.
genau wie der Verkauf: zu welchem Preis du wieder verkaufst ist auch dein Bier, das entscheidet der "Markt" - sprich, das, was du schaffst deinen Kunden dafür abzunehmen
gibt nur zwei Einschränkungen: unter EK darfst nicht verkaufen und einen Wucherparagrafen gibt es auch noch (nicht mehr als das Dreifache des ortsüblichen Preises glaub' ich)
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01.06.2006, 10:37
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
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Naja es kommt ja nichts bei rum, wenn Du material kaufen musst, und dies dem Kunden nicht in Rechnung stellen würdest, mit einem Aufpreis versteht sich. Schliesslich musst Du ja zum Grosshändler fahren und all solche Dinge, die ja auch wiederum Kosten für Dich hervorrufen.
Du meinst aber sicher ob der im Gewerbeschein eingetragene Gartenservice das mit einschliesst..... Ich würde sagen ja, da Du ja wohl nicht mit diesen Waren ausschliesslich Handel betreibst.
Generell stellt sich die Frage, wer frägt da eigentlich danach, was im Gewerbeschein alles eingetragen ist? Die Grosshändler wollen letztendlich auch verkaufen  Als Beispiel, ich bin im IT-Service selbständig und bin sowohl bei unserem Lebensmittelgrosshänder in der Stadt, wie auch bei Grosshändlern für Gastrobedarf angemeldet. Ich bekomme regelmässig die News und Kataloge von denen und kaufe sehr oft, gerade im Lebensmittelgrossmarkt ein. Ebenso kaufe ich ohne Anmeldung im Sanitärgrosshandel ein, wenn ich in meiner Wohnung am umbauen bin, das juckt niemanden.
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Grüsse Jörg
Windows Vista -- Viruses Intruders Spyware Trojans and Adware
Hilfe bei Linux gesucht? www.linuxpaten.org
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01.06.2006, 21:25
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#4
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TP-Member
Registriert seit: May 2006
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Zitat:
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Zitat von Bodensee
Du meinst aber sicher ob der im Gewerbeschein eingetragene Gartenservice das mit einschliesst..... Ich würde sagen ja, da Du ja wohl nicht mit diesen Waren ausschliesslich Handel betreibst.
Generell stellt sich die Frage, wer frägt da eigentlich danach, was im Gewerbeschein alles eingetragen ist?
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Ja genau, ich meinte ob das durch meinen Gartenservice mit abgedeckt ist...
Wenn ich jetzt ne Rechnung ausstelle und da Rasensamen xx,-Euro vermerke,
dann möchte ich keinen Ärger oder Abmahnung bekommen oder so...man weiss ja nie,an wen man so kommen kann...
Der Typ vom Gewerbeamt wollt da zumindestens alles wissen, mit was ich als "Online-Handel" handel...
An das mit dem Gartenmaterial hab ich da nicht gedacht...
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Auf die Knie!...
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01.06.2006, 21:33
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
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Da kümmert sich hinterher kein Mensch mehr drum. Und Ärger bekommste da auch nicht.
ich habe vor ein paar Wochen einem Kunden eine Brauchwasserzirkulationspumpe verkauft und eben eingebaut......er hat zuerst dumm geschaut als ich sagte ich kann das machen, als ich ihm sagte ich was Servicetechniker im heizungsbau hat er sich gefreut.....der IT Mann, der nach allem schauen kann 
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Grüsse Jörg
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02.06.2006, 00:53
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#6
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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habe jahrelang auf die Gewerbeanmeldung "Naturkosthandel" auch Webdesign ganz offiziell gemacht
musste meinen Webdesign-Kunden nur erklären, warum sie eine Rechnung mit Briefkopf vom Bioladen bekamen
darf man wirklich nicht alles so eng sehen 
Hauptsache alles artig versteuern, dann p**** dir auch niemand ans Bein 
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02.06.2006, 01:02
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#7
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TP-Member
Registriert seit: May 2006
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Zitat:
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Zitat von Thomas
habe jahrelang auf die Gewerbeanmeldung "Naturkosthandel" auch Webdesign ganz offiziell gemacht
musste meinen Webdesign-Kunden nur erklären, warum sie eine Rechnung mit Briefkopf vom Bioladen bekamen
darf man wirklich nicht alles so eng sehen 
Hauptsache alles artig versteuern, dann p**** dir auch niemand ans Bein 
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Da ich ja Gartenservice und Onlinehandel angemeldet habe (ok,beide zusammen auf eine Anmeldung),
Habe ich mir gedacht, das ich auf den einen Briefkopf
Paul Sorglos´s Gartenservice
und beim Online-handel
Paul Sorglos´s Onlineshop schreibe...
Das geht doch thoretisch auch,oder?...
Der Onkel vom Gewerbeamt hat nur gesagt,dass mein Vor- und Zuname vorhanden sein muss...
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Auf die Knie!...
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02.06.2006, 01:12
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#8
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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yep, kannst du so machen 
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19.06.2006, 14:01
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Köln
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mahlzeit!
Hab einen Hausmeisterservice und wenn es dir etwas hilft
Materialeinkäufe + 40 %
so wird das mit dem kunden abgerechnet.
also 30-40% müssen schon drin sein!
wenn dich mal ein kunde nach der original rechnung fragt, sagtst du ihm einfach. das du nur ne rechnun von deinem großhändler hast und diese natürlich nicht weitergibst, weil deine daten drauf stehen

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19.06.2006, 19:20
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#10
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TP-Supporter
Registriert seit: Aug 2004
Ort: Gebsattel
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Die Frage ist halt, ob man bei manchen Artikeln die 40% vor dem Kunden noch rechtfertigen kann. Gerade der Discounter hat ja inzwischen Artikel zum gleichen Preis wie der Grossmarkt - wenn nicht sogar billiger. Da würde es mich nicht wundern, wenn der Kunde stutzig wird...
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19.06.2006, 22:14
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#11
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Köln
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Kurzes Beispiel:
Hab letzte Woche 50 Bodendecker im Angebot bei einem Großhändler bestellt und bei einer Kundin eingepflanzt.
Durch das Angebot konnte ich sogar 80 % draufschlagen!
Im Baumarkt bezahlt man pro Stk. ca. 1,59-1,69, ich hab die mit 1,85 abgerechnet.
Der Grund ist ganz einfach!
Die Ware war schon zwei Jahre älter und die Triebe waren sehr weit.
Man muss halt auch versuchen Qualität zu verkaufen und meiner meinung nach, zählt nicht Geiz ist Geil, sondern der drang nach Qualität kommt wieder!
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