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Alt 03.06.2006, 14:11   #1
TP-Junior
 
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LK13 macht alles soweit korrekt

Fragebogen steuerl. Erfassung


Hallöchen,

ich habe nun ein Gewerbe angemeldet und vom Finanzamt den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" zugeschickt bekommen.

Jetzt sitze ich jedoch davor und weiss bei einigen Sachen einfach nicht weiter..auch die Ausfüllhilfe will mir nicht helfen =/ Und da ich das auf die lange Bank geschoben hab, muss ich das am Dienstag abschicken =(

1.) Z. 23 (Bisherige persönliche Verhältnisse - Falls sie innerhalb der letzten 12 Monate zugezogen sind) :
Muss ich hier meinen Zweitwohnsitz eintragen, den ich vor knapp 2 Monaten eintragen hab lassen oder einfach gar nichts?

2) Z. 24 (Waren Sie in den letzten 3 Jahren für Zwecke der Einkommensteuer steuerlich erfasst?):
Ich hatte diverse Nebenjobs, also ja? (dumme Frage, ich weiss...)

3) Z.26 (Bezeichnung des Unternehmen):
Sind auch Sonderzeichen wie "*" möglich?

4) Z.30 (Werden in mehreren Gemeinden Betriebsstätten unterhalten?):
Ich kreuze nein an, muss ich dann trotzdem nochmal die Anschrift des Unternehmens als Hauptbetriebsstätte eintragen?

5) Absatz 3 (Voraussichtliche Auskünfte aus...):
Ich bekomme Kindergeld, ist das dann unter "Sonstige Einkünfte (z.B. Rente)" einzutragen? Und muss ich meine Umsatzschätzung für meinen Betrieb hier auch eintragen (also unter "Einkünfte aus Gewerbebetrieb")?

6) Z.52 (Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor?):
Was soll das heissen..?

7) Z.57 (Gesamtumsatz (geschätzt)):
Geht es hier tatsächlich um den Umatz oder um den reinen Gewinn? (oder bin ich jetzt bescheuert..)

8 ) Muss ich, da ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme, dann überhaupt noch etwas unter Absatz 7 (Soll/Istversteuerung, Dauerfristverlängerung, Umsatzsteuer-Id) eintragen?

9) Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Umsatzsteuer-ID zu beantragen recht sinnlos wäre?

10) Unter "Anlagen" ist u.a. "Eröffnungsbilanz" zum ankreuzen aufgeführt. Was muss ich noch mitschicken?


Vielen lieben Dank schonmal!
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Alt 03.06.2006, 14:29   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Ich warte immer noch auf die Zeit in der alle Menschen lernen werden die Suchfunktionen der Internetforen zu benutzen.

zu 1)
frei lassen. Der Zweitwohnsitz spielt keine Rolle. Es geht hier nur darum, dass du überhaupt in dem jeweiligen Finanzamt geführt bist und nicht in einem anderen, weil du z.B. gerade erst kürzlich zugezogen bist und noch die Steuernummer des alten Finanzamts besitzt.

zu 2)
dann trag einfach die Steuernummer ein, so einfach ist das.

zu 4)
nein ankreuzen und fertig

zu 5)
Das Kindergeld ist nirgends einzutragen. Für den Gewerbebetrieb wäre dann der zu erwartende Gewinn unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb einzutragen.

zu 6)
betrifft dich nicht. Ist hauptsächlich für Landwirte.

zu 7)
Um den "Gesamtumsatz". Das ist ein spezieller Begriff
=> FAQ Kleinunternehmer im Bereich Steuer, Recht & Co.

zu 8.
nein, evtl. zur UStID-Nr. sofern du eine benötigst, weil du Waren aus anderen EU-Staaten importierst.

zu 9)
kommt drauf an. Manche beantragen diese nur deshalb um die Steuernummer auf den Rechnungen nicht angeben zu müssen, zumal in diesem Bereich ja ein Wahlrecht besteht.

zu 10)
Da brauchst du nichts ankreuzen.


Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2006, 15:06   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2006
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Vielen lieben Dank !!

Jetzt bin ich schlauer
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