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27.06.2006, 18:18
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2006
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Abschließende Fragen zur Gewerbeanmeldung
Hallo. Großartiges Forum ist das hier. Hat mir schon sehr weiter geholfen.
Aber auch ich habe noch ein paar abschließende Fragen.
Am Donnerstag werde ich mein Kleingewerbe anmelden. Da ich Schüler bin, habe ich bis jetzt keine Steuernummer. Ist es richtig, dass ich diese nach der Anmeldung des Kleingewerbes automatisch vom Finanzamt bekomme?
Ist es richtig, dass ich bis zum 31.05.07 eine Umsatzsteuererklärung (formlos oder Formular?) (obwohl ich keine USt.-ID beantrage und somit auch nicht mit Umsatzsteuern in Berührung kommen sollte), eine Steuererklärung und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (sind die noch formlos?) abgeben muss.
Dann noch eine Frage. Da meine Mutter natürlich noch Kindergeld bekommt (besuche das Gymnasium und werde dann studieren) habe ich gelesen, dass man 5000 Euro Einnahmen nicht überschreiten darf, da sonst der Anspruch auf Kindergeld verfällt.
1. Frage:
Muss ich das Kindergeld als Einnahmen für mein Kleingewerbe führen (eigentlich ja nicht oder, mir ist aber so als hätte ich das schon gelesen.). Das wären dann ja schon 1980 Euro!...
2. Frage:
Die von mir genannte Grenze von 5000 Euro habe ich in keinem Gesetz gefunden. Wo kann ich diese Grenze nachschlagen?
Und noch 2 Fragen:
Wo kann ich nachschlagen, wie viel ich verdienen darf um über meine Mutter versichert zu bleiben (mir schwirren 350 Euro pro Monat durch den Kopf).
Wie kann ich mich von den IHK Beiträgen befreien lassen? Muss ich, nachdem die sich gemeldet haben, einfach zurückschreiben, dass ich nur so und soviel verdiene?
MfG
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27.06.2006, 19:38
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von Dreamteam
Ist es richtig, dass ich diese nach der Anmeldung des Kleingewerbes automatisch vom Finanzamt bekomme?
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Ja.
Zitat:
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Zitat von Dreamteam
Ist es richtig, dass ich bis zum 31.05.07 eine Umsatzsteuererklärung (formlos oder Formular?) (obwohl ich keine USt.-ID beantrage und somit auch nicht mit Umsatzsteuern in Berührung kommen sollte), eine Steuererklärung und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (sind die noch formlos?) abgeben muss.
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Ja, du musst eine USt-Erklärung, eine Einkommensteuererklärung, eine Gewinnermittlung (wenn über 17.500,- Umsatz, dann das Formular EÜR) und ggf. sogar eine Gewerbesteuererklärung (wenn Über Freibetrag) abgeben.
Formlos geht beim FA meist nix... Es gibt für alles Formulare, außer für die Gewinnermittlung, wenn du unter 17.500,- Umsatz bleibst...
Zitat:
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Zitat von Dreamteam
Dann noch eine Frage. Da meine Mutter natürlich noch Kindergeld bekommt (besuche das Gymnasium und werde dann studieren) habe ich gelesen, dass man 5000 Euro Einnahmen nicht überschreiten darf, da sonst der Anspruch auf Kindergeld verfällt.
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Soweit ich weiß, darf dein zu versteuerndes Einkommen nicht über 7.6xx,- liegen. Den genauen Betrag kenne ich leider nicht...
Zitat:
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Zitat von Dreamteam
Muss ich das Kindergeld als Einnahmen für mein Kleingewerbe führen (eigentlich ja nicht oder, mir ist aber so als hätte ich das schon gelesen.). Das wären dann ja schon 1980 Euro!...
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Nein, du bekommst dein KiGe ja nicht, sondern deine Eltern...
Zitat:
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Zitat von Dreamteam
Die von mir genannte Grenze von 5000 Euro habe ich in keinem Gesetz gefunden. Wo kann ich diese Grenze nachschlagen?
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Diese Grenze habe ich noch nicht gehört, k.A....
Zitat:
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Zitat von Dreamteam
Wo kann ich nachschlagen, wie viel ich verdienen darf um über meine Mutter versichert zu bleiben (mir schwirren 350 Euro pro Monat durch den Kopf).
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So lange du hauptsächlich Schüler bist, bist du m.E. über deine Mutter Versichert. Ob es da auch eine Grenze gibt, weiß ich leider nicht.
Zitat:
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Zitat von Dreamteam
Wie kann ich mich von den IHK Beiträgen befreien lassen? Muss ich, nachdem die sich gemeldet haben, einfach zurückschreiben, dass ich nur so und soviel verdiene?
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Meine schon mal gehört zu haben, dass man als Neugründer zwei Jahre nix bezahlen muss, aber im Zweifel einfach mal bei deiner zuständigen IHK anrufen...
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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27.06.2006, 19:53
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2006
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Danke für die kompetenten Antworten.
Das heißt, so lange ich unter 17.500 Euro Umsatz bleibe, kann ich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung auch formlos machen und muss nicht auf EÜR zurückgreifen?
Bleibt natürlich noch der Betrag wegen Kindergeld. Und das mit den 7000 irgendwas scheint zu stimmen. Sorry war mein Fehler. Das mit denn 5000 Euro war nur ein Hirngespinst.
Vielen Dank und schönen Abend.
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27.06.2006, 19:57
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Ist es richtig, dass ich diese nach der Anmeldung des Kleingewerbes automatisch vom Finanzamt bekomme?
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jupp
Zitat:
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Ist es richtig, dass ich bis zum 31.05.07 eine Umsatzsteuererklärung (formlos oder Formular?) (obwohl ich keine USt.-ID beantrage und somit auch nicht mit Umsatzsteuern in Berührung kommen sollte), eine Steuererklärung und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (sind die noch formlos?) abgeben muss.
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die ust-erklärung ist bis zum 31.05.07 elektronisch zu übermitteln. Dabei ist ein entsprechender Vordruck zu verwenden. Dies hat aber nichts mit der ID-Nr. zu tun. Die EÜR ist formlos einzureichen, sofern die Einnahmen 17.500 EUR nicht übersteigen.
Zitat:
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Dann noch eine Frage. Da meine Mutter natürlich noch Kindergeld bekommt (besuche das Gymnasium und werde dann studieren) habe ich gelesen, dass man 5000 Euro Einnahmen nicht überschreiten darf, da sonst der Anspruch auf Kindergeld verfällt.
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Unter 18 Jahren besteht uneingeschränkter Kindergeldanspruch. Ab 18 besteht ein Kindergeldanspruch nur, sofern die Einkünfte und Bezüge 7.680 EUR nicht übersteigen.
Zitat:
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Muss ich das Kindergeld als Einnahmen für mein Kleingewerbe führen (eigentlich ja nicht oder, mir ist aber so als hätte ich das schon gelesen.). Das wären dann ja schon 1980 Euro!...
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1.848 EUR, das Kindergeld gehört natürlich nicht in die Grenzbetragsberechnung.
Zitat:
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Die von mir genannte Grenze von 5000 Euro habe ich in keinem Gesetz gefunden. Wo kann ich diese Grenze nachschlagen?
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7.680 EUR, § 32 Abs. 4 S. 1 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html
Zitat:
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Wo kann ich nachschlagen, wie viel ich verdienen darf um über meine Mutter versichert zu bleiben (mir schwirren 350 Euro pro Monat durch den Kopf).
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350 EUR
http://www.klicktipps.de/gewerbe3.htm#krankenkasse
Zitat:
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Wie kann ich mich von den IHK Beiträgen befreien lassen? Muss ich, nachdem die sich gemeldet haben, einfach zurückschreiben, dass ich nur so und soviel verdiene?
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§ 3 IHKG
http://www.gesetze-im-internet.de/ih...009200956.html
Ein Anruf oder ein formloses Schreiben sollte ausreichend sein.
Gruß
Sven
EDIT: Mist, ich sollte keine Beiträge anfangen zu schreiben und dann ans Telefon gehen. Da geht zuviel Zeit verloren.
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27.06.2006, 19:58
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von Dreamteam
Das heißt, so lange ich unter 17.500 Euro Umsatz bleibe, kann ich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung auch formlos machen und muss nicht auf EÜR zurückgreifen?
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Ja, ein Muster kannst du hier finden
Gruß
Matthias
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
Geändert von MaWeSol (01.03.2008 um 16:44 Uhr).
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27.06.2006, 20:24
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2006
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Super, dann ist ja alles geklärt.
Da ich natürlich Schüler bin ist das also auch mein "Hautberuf", oder?Mein Kleingewerbe melde ich als Nebenberuf an, richtig?
Danke für die Hilfe. Nun kann werde ich den Schritt also mal wagen.
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27.06.2006, 20:41
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Ja, du bist noch hauptberuflicher Schüler *auch wieder sein will*
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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29.06.2006, 17:35
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2006
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So war heute beim Gewerbeamt und bin keinen Schritt weiter. Die Dame erklärte mir, dass Finanzamt könnte Probleme machen da ich Schüler bin und somit kein regelmäßiges Einkommen habe. Ich erklärte ihr, dass ich also von Hauptberuf Schüler bin und das Gewerbe als Nebenerwerb anmelden möchte. Sie meint das ist kein richitger Haupterwerb und somit könnte es sein, dass das Finanzamt mein Gewerbe als Haupterwerb einstuft. Dann meinte sie, machen wir das erstmal und sehen weiter (nachdem ich den Wisch unterschrieben habe. Versteht sich  )
Naja habe nix unterschrieben. Eure Meinung dazu?
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29.06.2006, 17:43
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#9
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Nein, nein, deine Haupttätigkeit - für die du die meiste Zeit aufwendest etc. - ist Schüler. Meiner Meinung nach, ist dieses Kreuzchen auf der Gewerbeanmeldung bei Nebentätigkeit nur was für die Statistik.
Im übrigen macht das FA bei einem Gewerbe keine Unterscheidung zwischen Haupt- oder Nebenberuflich - jedenfalls nicht direkt. Es ändert sich eigentlich immer nur was mit bestimmten Eurobeträgen.
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29.06.2006, 17:54
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#10
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Im übrigen macht das FA bei einem Gewerbe keine Unterscheidung zwischen Haupt- oder Nebenberuflich - jedenfalls nicht direkt.
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auch nicht indirekt.
Steuerrechtlich spiel Haupt- oder Nebenerwerb keine Rolle. Wofür die Unterscheidung letztlich gut ist weiß ich nicht. Aber es gibt ja noch andere Rechtsgebiete außer dem Steuerrecht wie z.B. das Sozialrecht ... unendliche Welten etc. ...
Gruß
Sven
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29.06.2006, 17:55
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von Dreamteam
Die Dame erklärte mir, dass Finanzamt könnte Probleme machen da ich Schüler bin und somit kein regelmäßiges Einkommen habe.
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Versteh ich nicht, warum sollte das FA Probleme machen? Bzgl. des Kindergeldes? Was hat denn ein regelmäßiges Einkommen mit einer Gewerbeanmeldung zu tun? Man meldet doch eins an, um dann evtl. mal ein mehr oder weniger geregeltes Einkommen zu haben...
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29.06.2006, 18:58
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2006
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Sie meinte, da ich kein Haupteinkommen habe, habe ich auch keinen Hauptjob. Somit kann ich auch (eventuell) kein richtigen Nebenerwerb anmelden.
Das Problem was sich ergeben kann ist z.B., dass wenn mein Gewerbe als HAupterwerb eingestuft wird, ich mich sofort selbst Versichern müsste. Und das wäre echt ein riesen Problem.
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29.06.2006, 19:10
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#13
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Das Problem was sich ergeben kann ist z.B., dass wenn mein Gewerbe als HAupterwerb eingestuft wird, ich mich sofort selbst Versichern müsste. Und das wäre echt ein riesen Problem.
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das stimmt ja nun wieder nicht. Du darfst monatlich 350 EUR verdienen um bei deinen Eltern mit krankenversichert zu bleiben.
Hab mir nunmehr auch endlich mal die Mühe gemacht den entsprechenden Paragraphen rauszusuchen
§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB V in Verbindung mit § 18 SGB IV
kann nur keiner draus erkennen, da das eine wilde Rechnerei ist.
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04.07.2006, 18:25
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#14
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2006
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So, habs nun endlich hinter mir.
Die Dame hat gemeint, die Berufsgenossenschaft meldet sich bei mir und ich soll mich dann von den Beiträgen befreien lassen. Ist dies richtig so?
Und nochwas, wenn ich nun auf dem Bogen den Finanzamts angebe, dass ich eine Umsatzsteuer ID brauche, kommen dann weitere Verpflichtungen auf mich zu oder muss ich weitere Erklärungen machen? Oder ist das nur so nebenbei?
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04.07.2006, 18:41
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#15
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Und nochwas, wenn ich nun auf dem Bogen den Finanzamts angebe, dass ich eine Umsatzsteuer ID brauche, kommen dann weitere Verpflichtungen auf mich zu oder muss ich weitere Erklärungen machen? Oder ist das nur so nebenbei?
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wenn du eine UStID-Nr. beantragst musst du vierteljährlich die sogenannte "Zusammenfassende Meldung" an das Bundeszentralamt für Steuern schicken
http://www.bzst.bund.de/003_menue_li..._zm/index.html
Dies gilt nicht für Kleinunternehmer mit UStID-Nr.
Gruß
Sven
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