power-box.de
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 29.06.2006, 02:13   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jun 2006
Christopher macht alles soweit korrekt

Kleingewerbe und Ausbildung


Hallo!

Vielleicht erst mal ein paar vorab Infos bevor ich mit den Fragen anfange
- Im September beginne ich meine Ausbildung bei einer Bank
- Derzeit arbeite ich für verschiedene öffentliche Auftraggeber auf Honorarbasis als Systemadmin und Tutor
- Meiner Ausbildungsstelle ist bekannt das ich weiterhin für die öffentlichen Auftraggeber arbeiten werde, und sie sind damit soweit auch einverstanden (meinen derzeitigen Job in einer Eisdiele als Aushilfskraft muss ich zum 1.9. niederlegen).
- Da ich vor einem Monat mein ABI gemacht habe, bekommen meine Eltern noch weithin für mich Kindergeld.

Da ich für die öffentlichen Auftraggeber und für mich selber es als recht positiv erachte wenn ich mich selbstständig machen würde, bin ich jetzt am überlegen ob ich dies hinbekomme.
Idee dabei ist: Ich kann selber Hardware Ein- und Verkaufen und auch das Arbeiten für andere kleinen Firmen als Sysadmin läuft problemlos (das mache ich derzeit irgendwie als Freunschaftsdienst, wenn man das so nennen kann, ist leider, mangels gewerbeschein noch nicht mehr als nur "freundschaftsdienst")

Wenn ich mich richtig im Netz informiert habe hängt das Kindergeld davon ab ob ich mit meinem Ausbildungsgehalt und meinen sonstigen Einkünften (Nebenamtlichetätigkeiten) die grenze von 7.6XX € sprenge, sollte ich darunter bleiben bleibt auch das Kindergeld.

Die Frage ist nun ob meine Ausbildungsstelle mir meine geplante selbstständigkeit Explizit genehmigen muss (sie wissen ja bereits das ich für ÖA arbeite und haben das ja erlaubt?) oder ob ich das einfach mal so stillschweigend machen kann. Ich kann nämlich nicht genau abschätzen was meine künftige Personalchefin dazu sagen wird...
Für meinen Ausbildungsbetrieb sollte es ja egal sein ob ich nebenberuflich noch ein Kleingewerbe habe, oder?

Schon einmal vielen Dank für eure Hilfe...

Geändert von Christopher (29.06.2006 um 02:16 Uhr).
Christopher ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 29.06.2006, 02:22   #2
TP-Urgestein
 
Benutzerbild von webcreate
 
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts
Ein Standard-Ausbildungsvertrag hat da zwar keine Klausel gegen enthalten, jedoch kann es eine Betriebsvereinbarung geben, in der dann steht, dass eine weitere Beschäftigung einer Genehmigung bedarf.
Ich habe es seinerzeit auch gemacht und hatte damit keine Probleme.
Enthalten sind dann meistens jedoch Flosken, wie:
Das Unternehmen behält es sich vor, bei einer Leistungsbeeinflussung die Genehmigung zur Nebentätigkeit fristlos zu wiederrufen.

Jedoch muss ich auch sagen, dass ich das ganze erst zum Ende meiner Ausbildung gemacht habe. In der Ausbildung hatte ich dazu weder die Zeit, noch den Kopf dazu. Eine gute Ausbildung solle erstmal Priorität haben.
__________________
Gruß Mark
Mein Blog zum TP || XING Profil || grafiker.de Profil || How to use GOOGLE
emCalculator 1.0

webcreate IT SOLUTIONS
www.webcreate-nrw.de

>>> der code ist so scheisse, soweit hab ich nicht gelesen <<<
webcreate ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2006, 02:31   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jun 2006
Christopher macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von webcreate
Ein Standard-Ausbildungsvertrag hat da zwar keine Klausel gegen enthalten, jedoch kann es eine Betriebsvereinbarung geben, in der dann steht, dass eine weitere Beschäftigung einer Genehmigung bedarf.
Ich habe es seinerzeit auch gemacht und hatte damit keine Probleme.
Enthalten sind dann meistens jedoch Flosken, wie:
Das Unternehmen behält es sich vor, bei einer Leistungsbeeinflussung die Genehmigung zur Nebentätigkeit fristlos zu wiederrufen.

Jedoch muss ich auch sagen, dass ich das ganze erst zum Ende meiner Ausbildung gemacht habe. In der Ausbildung hatte ich dazu weder die Zeit, noch den Kopf dazu. Eine gute Ausbildung solle erstmal Priorität haben.
Stichwort also: Erstmal lieb nachfragen und denen die Idee mit dem Gewerbeschein erzählen?
Christopher ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2006, 11:01   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Also wenn dein zukünftiger Arbeitgeber dadrüber doch schon bescheid weis, dann ist es ja nur noch eine Formsache, ob du das mit Gewerbeschein machst, oder ohne... Denke mal das die da dann auch nix dagegen haben.

Aber nachfragen ist nicht verkehrt...
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2006, 11:53   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jun 2006
Christopher macht alles soweit korrekt
Gut, werde der Sache dann mal weiter nachgehen.

Erstmal danke für eure Meinungen!
Christopher ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Gründung & Selbstständigkeit
Kleingewerbe und Ausbildung Kleingewerbe und Ausbildung
« Kleinunternehmer welche Folgekosten sind zu erwarten? (IHK, Berufsgenossenschaft,..) | Liste Verzeichnis Meisterzwang ?????? »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:06 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67