Hallo!
Vielleicht erst mal ein paar vorab Infos bevor ich mit den Fragen anfange

- Im September beginne ich meine Ausbildung bei einer Bank
- Derzeit arbeite ich für verschiedene öffentliche Auftraggeber auf Honorarbasis als Systemadmin und Tutor
- Meiner Ausbildungsstelle ist bekannt das ich weiterhin für die öffentlichen Auftraggeber arbeiten werde, und sie sind damit soweit auch einverstanden (meinen derzeitigen Job in einer Eisdiele als Aushilfskraft muss ich zum 1.9. niederlegen).
- Da ich vor einem Monat mein ABI gemacht habe, bekommen meine Eltern noch weithin für mich Kindergeld.
Da ich für die öffentlichen Auftraggeber und für mich selber es als recht positiv erachte wenn ich mich selbstständig machen würde, bin ich jetzt am überlegen ob ich dies hinbekomme.
Idee dabei ist: Ich kann selber Hardware Ein- und Verkaufen und auch das Arbeiten für andere kleinen Firmen als Sysadmin läuft problemlos (das mache ich derzeit irgendwie als Freunschaftsdienst, wenn man das so nennen kann, ist leider, mangels gewerbeschein noch nicht mehr als nur "freundschaftsdienst")
Wenn ich mich richtig im Netz informiert habe hängt das Kindergeld davon ab ob ich mit meinem Ausbildungsgehalt und meinen sonstigen Einkünften (Nebenamtlichetätigkeiten) die grenze von 7.6XX € sprenge, sollte ich darunter bleiben bleibt auch das Kindergeld.
Die Frage ist nun ob meine Ausbildungsstelle mir meine geplante selbstständigkeit Explizit genehmigen muss (sie wissen ja bereits das ich für ÖA arbeite und haben das ja erlaubt?) oder ob ich das einfach mal so stillschweigend machen kann. Ich kann nämlich nicht genau abschätzen was meine künftige Personalchefin dazu sagen wird...
Für meinen Ausbildungsbetrieb sollte es ja egal sein ob ich nebenberuflich noch ein Kleingewerbe habe, oder?
Schon einmal vielen Dank für eure Hilfe...