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15.07.2006, 13:35
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#31
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von illuminatos
Muss ich dann für jede einzelne Bezahlung vom Kunde, ein einzelnes Auszug haben? Oder reicht es wenn ich einfach die ganzen Auszüge in einem Ordner aufbeware (10 Jahre)?
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Du holst Dir einfach täglich, wöchentlich, oder wie auch immer deinen Kontoauszüge. Wie willst du das denn hin bekommen, auf jedem Auszug nur eine Buchung stehen zu haben? Du musst die Kontoauszüge lückenlos aufbewahren. 10 Jahre ist richtig.
Zitat:
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Zitat von illuminatos
Ich denke, dass ein externes Geschäftskonto für mich erstmal nicht lohnen wird. Welche schwirigkeiten kann ich von FA her bekommen, wenn ich gewerbliche Einnahmen und Ausgaben durch mein privates Konto tätige?
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Probleme nicht direkt, aber wenn z.B. mal eine Betriebsprüfung ist, dann sieht das FA ja auch sämtliche privaten Geldbewegungen... Wenn dich das nicht stört...
Es ist aber auch einfacher zu buchen, wenn du nicht jede kleine private Bewegung mit erfassen musst...
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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15.07.2006, 13:45
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#32
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ich seh das mit dem "privaten" Geschäftskonto weniger problematisch.
Es ist nunmal nicht notwendig und ich würde mir vorerst auch keins zulegen.
Wichtig ist doch nur, das es zu jeder gewerblichen Buchung auch einen Beleg gibt. Und das es halt nicht laufend Haben-Buchungen gibt, für die keine geschriebenen Rechnungen vorhanden sind. 
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15.07.2006, 13:48
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#33
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2006
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Danke Euch Leute!!!
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15.07.2006, 13:49
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#34
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von dorintia
Wichtig ist doch nur, das es zu jeder gewerblichen Buchung auch einen Beleg gibt.
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Das Konto muss lückenlos aufbewahrt werden, auch wenn auf einem Kontoauszug nur private Buchungen stehen...
Edit:
Glaube ich hab des gerad ein bischel falsch verstanden  , meintest sicherlich Beleg = Rechnung, oder?
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15.07.2006, 13:50
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#35
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von MaWeSol
Das Konto muss lückenlos aufbewahrt werden, auch wenn auf einem Kontoauszug nur private Buchungen stehen...
Edit:
Glaube ich hab des gerad ein bischel falsch verstanden  , meintest sicherlich Beleg = Rechnung, oder?
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Jepp. 
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15.07.2006, 13:54
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#36
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Glaube ich bin heut ein bischen  - Urlaub ist vorbei und am Mo. muss ich wieder arbeiten... 
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26.07.2006, 11:54
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#37
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2006
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Frage 10:
darf ich kleinunternehmer bei eBay die Ware nach Österreich verkaufen?
was muss ich dabei beachten?
MfG
Illumnatos
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26.07.2006, 13:15
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#38
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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was muss ich dabei beachten?
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nichts, sofern es Waren sind. Bei Dienstleistungen sieht das wieder anders aus. Du stellst also eine ganz normale Kleinunternehmerrechnung ohne USt und mit Hinweis auf § 19 UStG.
Gruß
Sven
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26.07.2006, 13:36
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#39
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2006
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Vielen Dank!!!
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28.07.2006, 12:53
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#40
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2006
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Hallo, ich schon wieder!
Versehe ich das richtig?
Ich kaufe Ware ein und bekomme dafür eine Rechnung die am 25.07.06 ausgestellt wird, das Geld überweise ich aber am 26.07.06. In den Ausgaben trage ich diese Ausgabe mit folgendem Datum- 26.07.06. Oder?
Ich verkaufe Ware an Privatperson, und versende die Ware mit der Rechnung.
Die Rechnung wird zum Beispiel am 29.07.08 ausgestellt, das Geld kommt aber am 31.07.08. Welche Datum trage ich bei der Einnahmen ein?
Ich denke da wo ich Geld bekomme... Oder ist das in beiden Fällen egal?
MfG
Illuminatos
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28.07.2006, 14:39
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#41
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TP-Specialist
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Oberbayern
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Zitat:
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Zitat von illuminatos
Oder ist das in beiden Fällen egal?
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Nein. Zunächst entsteht immer eine Forderung. Erst wenn der Geldeingang erfolgte kannst du den Betrag als Einnahme verbuchen.
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28.07.2006, 15:41
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#42
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von DukeXP
Nein. Zunächst entsteht immer eine Forderung. Erst wenn der Geldeingang erfolgte kannst du den Betrag als Einnahme verbuchen.
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Das kommt auf die Gewinnermittlung an.
Bei der Ermittlung nach §4 Abs. 3 EStG (Einnahmeüberschussrechnung) ist immer die Zahlung maßgeblich.
Ermittelt man seinen Gewinna ber nach §4 Abs. 1 EStG oder nach § 5 EStG ermitteln (Betriebsvermögensvergleich), entsteht der Aufwand, bzw. der Erlös mit Lieferung der Ware, bzw. mit Rechnungs- bzw. Lieferdatum.
Ich buche ja Forderungen an Erlöse, wenn ich die Rechnung bekomme. Wenn die dann bezahlt wird, buche ich Bank an Forderungen.
Bei der Einnahmeüberschussrechnung verbuche ich nur die Zahlung, also Bank an Erlöse.
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28.07.2006, 16:11
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#43
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2006
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Also liege ich eigentlich richtig!?!
Vielen Dank!
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28.07.2006, 16:20
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#44
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von illuminatos
Also liege ich eigentlich richtig!?!
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Wenn du deinen Gewinn durch Einnahmeüberschussrechnung ermittelst, ja.
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