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Alt 03.07.2006, 23:46   #1
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OnlineShop/ 10 Fragen zur Gründung!!!


Hallo Leute,

es war vor langer Zeit, ein armer Mann entschied sich selbstständig zu machen, dafür musste er bei der Dorfhexe (Ordnungsamt) sich vorstellen!!!
Mutig kam er zur Hexe und sagte zur Ihr:
"ich weiss, dass ich klein bin, aber das gerade macht aus mir einen Unternehmer: ich muss immer was unternehmen um zwieschen den Grossen und Bösen zu überleben.
Hexe(Ordnungsamt) sah den kleinen Mann an und sagte:
"Hhhhhhhm, KLEIN bist du, hhhhhhhhhm UNTERNEHMER bist du auch, ABRA - KADABRA; und jetzt, und für immer bist du ein KLEINUNTERNEHMER!!!"

Keiner sah den Mann wieder, aber immer wieder tauchen seine gute Taten auf!!!

* * *

Und jetzt mal im Ernst. Ich möchte mich als Kleinunternehmer oder wie ma so schön sagt - Kleingewerbe anmelden. Als Idee habe ich ein Online Shop vor, erstmal eBay und andere Auktionshäusser, damit möchte ich Interesse an meiner Seite zu wecken. Ich selber habe gut bezahlten Job und möchte es erstmal nicht aufgeben, ich bin Angestellter und habe festen unbefristeten Vertrag. Meine Frau arbeitet auf Teilzeit, und ichspiele mit dem Gedanken das Ganze auf Ihr Name aufzumachen. Was meinen Sie dazu?

Frage 1: Welche Anforderungen muss ich oder meine Frau erfüllen um ein Kleingewerbeschein zu bekommen?
Brauchen wir ein Bussinesplan, wenn wir den Einstieg und Gründung selber investieren wollen? Ich denke nicht?

Frage 2: Wird man als Kleinunternehmer in den Handelsregister eingetragen?

Frage 3: Wie sieht es mit Umstieg von Kleingewerbe(17500Euro) auf normales Gewerbe, falls ich mercke, dass ich doch mehr Umsatzt mache?

Frage 4: Wenn ich das Geschäftsgirokonto aufgemacht habe und möchte das Geld auf dieses Konto überweisen, ich meine damit das erste Geld von dem ich die Erste Einkäufe machen will, wie soll ich vorgehen? Gibts da was besonderes?

Weitere Fragen und noch ein Märchen kommt,wenn ich die oben aufgeführten
Fragen beantwortet habe!

MfG
Illuminatos

P.S.: Für grammatiesche Fehler müssen Sie mich entschuldigen, da ich nicht so lange in diesem schönen Land lebe(Land der Fussballweltmeister 2006)
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Alt 03.07.2006, 23:54   #2
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Gruß

1. Die einzigen Anforderungen die mir spontan einfallen sind die Volljährigkeit und kein abgeschlossenes Gewerbeuntersagungsverfahren.

2. nein. Mit dem Handelsregister hat der Kleinunternehmer nichts zu tun.

3. Suchfunktion benutzen; Stichwort ("Wechsel der Besteuerungsform" oder "§ 15a UStG" bzw. "§ 15a Abs. 7 UStG"

4. mir fallen keine Besonderheiten ein, außer dass dieser Vorgang den Gewinn weder erhöhen noch mindern darf, da es sich ja um eine Privateinlage handelt

Gruß
Sven
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Alt 04.07.2006, 11:59   #3
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Hallo Poloatze

1.Was ist ein Gewerbeuntersagungsverfahren? Hat das mit Führungszeugniss von der Polizei zu tun? Ich darf wahrscheinlich nicht vorbestraft sein und bla bla bla.

2.Also ich kann meinen kleinen Onlineshop den ich als Kleingewerbe angemeldet habe, nicht in den Handelsregister eintragen. Oder?

4.Das heisst auch, dass ich darauf keine Steuer zahle. Oder?
So sieht es ungefähr aus:
Ich überweise auf das Konto - 1000 Euro und kaufe für das Geld ein, das was ich eingekauft habe verkaufe für 2000 Euro und erziehle damit 1000 Euro Gewinn, minus 160 Euro Steuer, bleiben mir 1840 Euro?
Ist das richtig?

MfG
Illuminatos
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Alt 04.07.2006, 12:14   #4
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Zitat:
1.Was ist ein Gewerbeuntersagungsverfahren? Hat das mit Führungszeugniss von der Polizei zu tun? Ich darf wahrscheinlich nicht vorbestraft sein und bla bla bla.
betrifft dich nicht.

Dies ist manchmal bei Kapitalgesellschaften der Fall, die ja nur beschränkt haften. Die Gesellschafter gründen eine Gesellschaft nach der anderen und alle gehen insolvent. Irgendwann muss ja Schluss sein, zumal die Haftung ja nur auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist (die steuerrechtlichen Haftungsvorschriften §§ 69 ff AO mal außen vor) und ein Haufen Schulden hinterlassen wird.

Zitat:
2.Also ich kann meinen kleinen Onlineshop den ich als Kleingewerbe angemeldet habe, nicht in den Handelsregister eintragen. Oder?
das geht schon. Aber was für einen Nutzen hast du davon? keinen, nur Nachteile als Kleingewerbetreibender.

Zitat:
4.Das heisst auch, dass ich darauf keine Steuer zahle. Oder?
gemeint ist damit, dass sich Privateinlagen und Privatentnahmen im Ergebnis nicht auf den Gewinn auswirken dürfen.

Zitat:
Ich überweise auf das Konto - 1000 Euro
Also eine Privateinlage, die gewinnmäßig nicht zu erfassen ist. Ich würde dennoch einen kleinen Beleg schreiben (Eigenbeleg) zum Nachweis.

Zitat:
und kaufe für das Geld ein, das was ich eingekauft habe verkaufe für 2000 Euro und erziehle damit 1000 Euro Gewinn, minus 160 Euro Steuer, bleiben mir 1840 Euro?
Einkauf 2000 EUR brutto => Betriebsausgaben
evtl. Vorsteuerabzug 275,86 EUR (16/116 von 2000) => Betriebseinnahme

Verkauf 3000 EUR brutto => Betriebseinnahme
USt-Zahlung an das Finanzamt 413,79 EUR (16/116 von 3000) => Betriebsausgabe

Steuerliches Ergebnis insgesamt aus diesem Geschäft: 862,07 EUR

Es gibt übrigens die Möglichkeit des Kleinunternehmers, so dass man nichts mit der USt zu tun hat. Man darf keine USt in den Rechnungen ausweisen und zahlt demnach auch keine an das Finanzamt, hat aber auch keinen Vorsteuererstattungsanspruch aus den Einkäufen
=> siehe FAQ Kleinunternehmer im Unterforum "Steuer, Recht & Co."

Gruß
Sven
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Alt 04.07.2006, 14:57   #5
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4. Und wenn ich von Privatenkonto für 2000 einkaufe und gewinn aber auf Geschäftsgirokonto gehen lasse? Das ist doch dann keine Privateinlage?
Und darf man so seine Existensgründung starten?
Ist doch keine Geldwäsche?
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Alt 04.07.2006, 15:04   #6
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Zitat:
Das ist doch dann keine Privateinlage?
nein, natürlich nicht. Es sind ja auch im Prinzip 2 Vorgänge
1. Einlage des Geld in das Betriebsvermögen
2. Einkauf

Zitat:
Und darf man so seine Existensgründung starten?
klar, wie soll man es denn sonst machen

Zitat:
Ist doch keine Geldwäsche?
nö, ist es nicht.

Gruß
Sven
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Alt 05.07.2006, 00:55   #7
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Danke!
Jetzt habe ich noch eine Frage zur diesen Ankommen/Gewinnen von den Kleinunternehmer (17500/50000)

Frage 5: Ab wann zählt dieses erstes Jahr in der Gewerbe? Ab 01.01.XX oder seit der Gründung?

Ich verstehe es so:
Am 01.09.06 gründe ich mein Unternehmen/Kleingewerbe und bis zum 01.09.07darf ich nur für 17.500 Euro Gewinn machen. Oder?

Und was ist mit so einem Beispiel:
Ich habe im ersten Jahr 20000 Euro ausgegeben und 35000 Euro eingenommen- 15000 Euro gewinn!!! ist das OK? Ich meine kann man das als Kleingewerbe lassen, oder passt es nur in die Rammen von weiteren Jahren?

Gruß
Illuminatos
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Alt 05.07.2006, 01:26   #8
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Für einen "normalen" Unternehmer läuft das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31. 12.

Das heißt, irgendwelche Beträge werden anteilig für die Monate berechnet.

Und die Grenze für Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung liegt bei 17500 € (Brutto)Umsatz !!! nicht Gewinn.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2006, 16:32   #9
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Ok, jetzt ist klar! Vielen Dank!!!
In den FAQ für Kleinunternehmer habe ich gelesen, dass ich als Kleinunternehmer keine Kasse führen muss. Ich kanns zwar machen, muss aber nicht.
Frage 6: Ist das richtig? Wie will dann FA überprüffen ob ich die 17500 Euro Grenze überschritten habe? Machen die es an Hand meines Geschäftskontos?

MfG
Illuminatos
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Alt 05.07.2006, 16:42   #10
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Du musst am Jahresende eine EÜR abgeben, diese dient gleichzeitig zur Gewinnermittlung, was ja für deine persönliche jährliche Ek.-Steuererklärung wichtig ist.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2006, 16:42   #11
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Zitat:
Zitat von illuminatos
Frage 6: Ist das richtig? Wie will dann FA überprüffen ob ich die 17500 Euro Grenze überschritten habe? Machen die es an Hand meines Geschäftskontos?
Durch die Gewinnermittlung die du abgeben musst...

Edit:
Da war dorintia schneller...
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2006, 19:53   #12
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Dorintia & MaWeSol

So schlau bin ich in dem Bereich auch nicht, daher auch die Frage:

Was ist das- EÜR? Und was ist EK.Steuererklärung?

ich kenne nur Lohnsteuerärklerung...

MfG
Illuminatos
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Alt 05.07.2006, 19:56   #13
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EÜR >>> Einnahme-Überschuss-Rechnung, eine Aufstellung deiner Einnahmen und Ausgaben zur Gewinnermittlung

Ek.-Steuererklärung >>> Einkommenssteuererklärung, also deine Lohnsteuererklärung

In den hier gelisteten FAQ kommen diese Begriffe sicher mehrfach vor.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2006, 22:48   #14
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Danke Leute, dass Ihr Euch für mich Zeit nimmt und glaubt mir ich werde Euch nicht verlassen, und wenn irgendwann ich euch mit irgendwelchen Infos helfen kann, werde ich es tun! Das dauert aber noch, so weit bin ich noch nicht...

Frage 7:
Wenn ich als Kleinunternehmer keine Kasse oder Buchaltung führe, wie soll ich dann einen für FA eine Gewinnermitlung machen? Oder machen die es selber an Hand meiner Auszügen von dem Geschäftsgirokonto?

MfG
Illuminatos
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Alt 05.07.2006, 22:52   #15
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Hier mal zwei Links wie so etwas auszusehen hat.

http://www.bebo-consulting.de/index....u-rechnung.htm
http://www.klicktipps.de/download.htm#gewerbe

bei Einnahmen über 17.500 EUR ist zwingend ein offizieller Vordruck zu verwenden darunter geht das noch formlos so wie in den Beispielen von klicktipps; wobei die schon ziemlich verwirrend sind.

Gruß
Sven
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Geändert von Sven (06.07.2006 um 09:43 Uhr).
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