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Alt 05.07.2006, 18:50   #1
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dmanue macht alles soweit korrekt

Arbeitgeber erlaubt mir kein Nebengewerbe


Hallo,

ich bin alleinerziehend und vollzeit berufstätig. Da ich gerne unser Haushaltsgeld aufbessern will, möchte ich ein Nebengewerbe (Direktvertrieb oder Online-Shop) anmelden, leider stellt sich mein Arbeitgeber quer mit der Begründung, ich solle all meine Energie in die Firma stecken. Ich bin Sachbearbeiterin in der Entsorgungsbranche.

Meine Frage ist, was passiert, wenn ich trotz Einwende meines Arbeitgebers das Gewerbe anmelde? Kann er mich kündigen oder braucht er es gar nicht zu erfahren? Ich habe mal im Netz recherchiert, aber konnte nichts konkretes finden. Mal heißt es man muss den AG informieren, dann wieder nicht. Laut Vertrag muss ich den AG informieren, aber wie gesagt, er will es nicht.

Was meint ihr?

Gruß

Marvine
dmanue ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 05.07.2006, 19:01   #2
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Gib mal bei Google: arbeitgeber erlaubnis nebentätigkeit ein, da gibt es Lesefutter.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2006, 20:36   #3
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Benutzerbild von MaWeSol
 
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Zitat:
Zitat von dmanue
Meine Frage ist, was passiert, wenn ich trotz Einwende meines Arbeitgebers das Gewerbe anmelde? Kann er mich kündigen[...]
Denke nicht das es direkt ein Kündigungsgrund ist, eher ein Grund für eine Abmahnung. Kenne mich aber nicht perfekt im Arbeitsrecht aus.

Zitat:
Zitat von dmanue
[...]oder braucht er es gar nicht zu erfahren?
Das ist immer so ne Sache... Wenns denn dann irgend wann mal per Zufall raus kommt...

Zitat:
Zitat von dmanue
Laut Vertrag muss ich den AG informieren, aber wie gesagt, er will es nicht.
Dann würde ich es auch nicht riskieren...
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Alt 05.07.2006, 21:01   #4
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Mich wollte ein Arbeitgeber auch nicht für die Zeit zwischen Zivi und Studium einstellen, weil er meinte ich würde ihm mit meinem Gewerbe die Kunden klauen... Naja, hab dann was viel lukrativeres gefunden
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Alt 05.07.2006, 22:30   #5
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Benutzerbild von MaWeSol
 
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Bei Dir gings aber um eine Neueinstellung, oder? Bei dmanue besteht das Arbeitsverhältnis ja schon...
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Alt 05.07.2006, 23:00   #6
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webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts
Zitat:
Zitat von dmanue
Laut Vertrag muss ich den AG informieren, aber wie gesagt, er will es nicht.
Ganz klares: LASS ES!

Es mag erstmal gut gehen, aber nun mal ein Szenario:
Dein Chef hat davon Wind bekommen, duldet es aber erstmal.
Es kommen schlechtere Zeiten, Unternehmensberater kommen ins Haus, usw.
Auf jeden Fall muss Personal abgebaut werden.
Was meinst du, welcher Platz zuerst futsch ist?
Richtig, deiner. Kein Abfindung, kein nix und wenn du dann vor das Arbeitsgericht rennst, wegen sozialer Ungerechtigkeit, dauert es 2 Min und dein Ex-Chef grinst.
Das ist ein klarer und angekündigter Verstoß gegen den Vertrag, damit hast du die Pole-Position auf der Abschußliste.
__________________
Gruß Mark
Mein Blog zum TP || XING Profil || grafiker.de Profil || How to use GOOGLE
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webcreate IT SOLUTIONS
www.webcreate-nrw.de

>>> der code ist so scheisse, soweit hab ich nicht gelesen <<<
webcreate ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2006, 23:54   #7
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Benutzerbild von [DerToni]
 
Registriert seit: Dec 2002
[DerToni] bringt sich richtig ein[DerToni] bringt sich richtig ein
Hallo.

Heißes Thema.

Eine Suche bei einem einschlägigen Dienst brachte diese Ergebnisse.

Der erste Treffer ist sehr interessant.
Was allerdings innerbetrieblich passieren kann (wird?) lässt sich dadurch nicht vorhersehen.

Gruß
Toni

Dieses Posting stellt in keinster Weise eine Rechtsberatung dar.
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Der Mensch hat dreierlei Wege, um zu lernen: Erstens durch Nachdenken, das ist der edelste; zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste; drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. (Konfuzius)
Spielst Du Golf?
[DerToni] ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2006, 09:50   #8
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Registriert seit: Jul 2006
dmanue macht alles soweit korrekt
Hallo zusammen,

danke erstmal für die Ratschläge. Wenn ich mir das hier anschaue, sollte ich es wohl lieber lassen, nur leider geht es mir finanziell wirklich nicht gut. Ich liege mit meinem Nettoeinkommen gleich eines Harz IV Empfängers und der Vater zahlt im Moment auch keinen Unterhalt mehr. Irgendwie muss ich doch was machen können, um an mehr Geld zu kommen. Meinen Chef interessiert es nicht, wie es mir finanziell geht, eher im Gegenteil, wenn meine Kinder krank sind, bekomme ich die Fehltage nicht bezahlt. Zum Glück sind meine Kinder in den letzten vier Jahren nur 2x krank geworden. Ich find das alles ein bißchen unfähr. Ich will das ja nicht machen, weil ich Spaß am Arbeiten habe, ich habe eine 40 Stunden Woche und würde viel lieber die Zeit mit meinen Kinder verbringen, aber irgendwo muss das Geld herkommen. Da es auf dem Arbeitsmarkt schlecht aussieht, habe ich gedacht, ich könnte mir ein zweites Standbein aufstellen. Schade.

Grüße
Marvine
dmanue ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2006, 10:35   #9
TP-Lady-Mod
 
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Zitat:
Zitat von dmanue
eher im Gegenteil, wenn meine Kinder krank sind, bekomme ich die Fehltage nicht bezahlt.
Das ist aber auch erstmal korrekt, du hast aber für die Zeit (20-50Tage) Anspruch auf Krankengeld gegenüber deiner Krankenkasse, wenn deine Kinder unter 12 bzw. 14 (AOK) Jahre alt sind.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2006, 13:11   #10
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
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Man kann sich auch wegen Krankheit der Kinder krank schreiben lassen, pro Kind glaube ich 10 Tage...

Da kann er dann nix gegen machen...

So wie du dein Arbeitsverhältnis beschrieben hast, würde ich evtl. versuchen, eine andere Anstellung zu finden. Ich weis, in der heutigen Zeit nicht einfach (habe auch 50 Bewerbungen geschrieben, biss ich zu einem Vorstellungsgespräch geladen wurde), aber wenns klappt, könnte evtl. schon bei deinem Hauptjob mehr raus springen.

By the Way, ich weis ja nicht wie alt deine Kinder sind, aber man kann glaube ich bei der Kindergeldvorschusskasse irgendwas beantragen, wenn für die Kinder kein Unterhalt bezahlt wird...
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MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2006, 17:44   #11
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Registriert seit: Jul 2006
dmanue macht alles soweit korrekt
@ MaWeSol,

das mit den 10 Tagen Urlaub weiß ich, aber die sind laut Vertrag trotzdem nicht bezahlt. Ich bekomme das Geld von der Krankenkasser zurück erstattet, jedoch nur 70 %, aber immerhin.

Eine neue Stelle suche ich schon seit einem Jahr, ich hab auch schon mehrere Bewerbungen verschickt, aber meist kamen absagen, weil ich auf Grund der Kinder nicht flexibel sei, was aber meiner Meinung nach schwachsinnig ist. Ich habe jetzt auch eine 40 Stundenwoche und habe in den letzten vier Jahren insgesamt acht Tage gefehlt, aber das sind diese Vorurteile. Meine Kinder sind zehn und sieben Jahre alt. Anspruch auf Unterhaltvorschuss habe ich keinen, da ich gerade genug verdiene um für mich und meine Kinder zu sorgen.
dmanue ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2006, 19:12   #12
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Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

hier: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_A...aetigkeit.html

ist eine sehr schöne Zusammenfassung zu diesem Thema zu lesen.

MfG
BEBOUB
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2006, 19:23   #13
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
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Zitat:
Zitat von dmanue
das mit den 10 Tagen Urlaub weiß ich, aber die sind laut Vertrag trotzdem nicht bezahlt. Ich bekomme das Geld von der Krankenkasser zurück erstattet, jedoch nur 70 %, aber immerhin.
Ich meine keinen Urlaub, sondern Krank, also auf gelben Schein... Da MUSS der Arbeitgeber 6 Wochen zahlen...

Ist so als wärst du selber krank...
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MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2006, 21:36   #14
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Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Nein, muss er nicht. Der AG muss nur freistellen - unbezahlt. Für alleinerziehende pro Kind 20 Tage, bei mehreren Kindern bis zu 50.

Gezahlt werden von der KK ca. 70% des beitragspflichtigen Einkommens, maximal 90% des Nettogehaltes.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2006, 22:40   #15
TP-Insider
 
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
Bodensee bringt sich richtig ein
Zitat:
Ich liege mit meinem Nettoeinkommen gleich eines Harz IV Empfängers und der Vater zahlt im Moment auch keinen Unterhalt mehr. Irgendwie muss ich doch was machen können, um an mehr Geld zu kommen.
Generell würde ich sagen such Dir einen anderen Job. Ich meine Du hast im Grunde ja alle Möglichkeiten Dich zu bewerben und Dich andersweitig zu verändern.

Zitat:
Meinen Chef interessiert es nicht, wie es mir finanziell geht, eher im Gegenteil, wenn meine Kinder krank sind, bekomme ich die Fehltage nicht bezahlt.
Versetz Dich mal in die Lage Deines Chefs, würdest Du jeder Mutter die Fehltage zahlen weil die Kinder krank zuhause sind? Ganz ehrlich, ich nicht! Das klingt jetzt vielleicht hart, doch sind wir eben nicht in einer schönen heilen Welt in der alles bunt ist, sondern in der Realität.

Wie zu Anfang gesagt, such Dir einen anderen Job mit der Voraussetzung, dass Du ein kleines Nebengewerbe betreiben möchtest. ich denke schon, dass da etwas zu machen ist.
__________________
Grüsse Jörg

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