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Alt 11.07.2006, 23:11   #1
TP-Senior
 
Benutzerbild von hallmi
 
Registriert seit: Nov 2003
Ort: Seebergen
hallmi macht alles soweit korrekt

GbR Gründung - Gleichzeitig noch in Ausbildung


hallo,

ich habe vor mich mit einem freund selbstständig zu machen. da mein kumpel arbeitslos ist, macht er seinen "job" als vollzeit. ich bin noch im ausbildungsverhältnis mit meiner firma, werde aber am 01.09.2006 übernommen. kann ich nun trotzdem bei meiner firma fest angestellt sein und gleichzeitig geschäftsführer der gbr sein?

cu
hallmi
__________________
Wo ist mein Bier ?!
hallmi ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 12.07.2006, 00:37   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Natürlich kannst du das nebenberuflich tun, sofern dein Arbeitgeber nichts dagegen hat und du im Rahmen der gesetzl. Zeitregelung für Nebenjobs bleibst.

Im übrigen nennt man das bei einer GbR wohl Gesellschafter. Und vielleicht wäre dann bei euch unter Berücksichtigung der Zeit die jeder investiert, eine entsprechende Prozentaufteilung sinnvoll, z.B. 20/80.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2006, 14:48   #3
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

es muß vorab geklärt werden, ob der arbeitslose "Kumpel" Bezüge aus ALG-I oder ALG-II hat. Wenn dem so sein sollte, dann wäre eine GbR von Nachteil, weil Förderungen wie Überbrückungs- oder Einstiegsgeld voraussetzen, dass man im Unternehmen das Sagen hat und das ist bei einer 50/50 Aufteilung nicht gegeben.

MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2006, 16:01   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Ich kann aber doch im Gesellschaftsvertrag festlegen, dass jeder Gesellschafter einer GbR unbeschränkt einzelvertretungsberchtigt ist...

Somit hat ja jeder Gesellschafter "das Sagen"...

Mal abgesehen davon, dass es im Außenverhältnis keinen Unterschied gibt, egal was der Gesellschaftsvertrag, also das Innenverhältnis, sagt.

Wenn ich ne Maschine kaufe, dann muss die bezahlt werden. Ist es mir z.B. durch den Gesellschaftsvertrag verboten, eine Maschine zu kaufen, dann können die anderen Gesellschafter das Geld von mir einfordern..., der Kauf an sich bleibt aber unberührt.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2006, 16:58   #5
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Nicht Vertretung mit Geschäftsführung verwechseln

Vertretung = Außenverhältnis
Geschäftsführung = Innenverhältnis

Natürlich ist das Innenverhältnis für ALG maßgebend

Grundsatz: Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich (gemeinschaftlich)
Ausnahmen: beliebig durch Gesellschaftsvertrag

wenn er also die Geschäftsführung hat würde es natürlich gehen. Allerdings würde ich mich dann fragen, warum 50:50?

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
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