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Alt 12.07.2006, 22:05   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Ulm
Adryan macht alles soweit korrekt

Vom Zeitarbeiter zum Personaldienstleister


Hallo an alle,

ich bin durch viele Fragen und Googel.de zu Euch gekommen mit noch viel mehr Fragen.

Derzeit arbeite ich als Zeitarbeiter (Produktionshelfer) in einer Kunstoffgießerei. Der Betieb ist eine GmbH & Co KG (2 x Inhaber plus 2 x 400 Euro Jober). Bei dieser Firma arbeite ich nun ein paar Monate und verstehe mich super mit allen.
Eigentlich war geplant, dass ich ende des Jahre in einer Festanstellung übernommen werde.
Da die Firma aber erst im Oktober 2005 gegründet wurde, ist die Auftragslage noch recht gering. Arbeit ist da (immerhin haben Sie seit 4 Monaten ohne unterbrechung einen Zeitarbeiter) aber der Auftragsvorlauf liegt in etwa nur bei 4 bis 6 Wochen weshalb meine Festanstellung nicht in Frage kommt. Was ich auch verstehen kann.

Heute kamm zum Gespräch, (von mir aus) ob ich mich nicht selbständig mache und mich selbst als Leiharbeiter anbiete und in Rechnung stelle.
Denn über die Zeitarbeit verdiene ich einfach viel zu wenig.

Im Moent würde ich einfach sehr gerne eine paar Fragen mal in den Raum werfen da ich durch meine Arbeit es einfach nicht aufs Arbeitsmt schaffe um mich beraten zu lasen.

Was muss ich beachten wenn ich einen Stundenlohn in Rechnung stelle?
Kommt da die Mehrwertsteuer hinzu?
Bei einer eigenen Firma, muss ich mich selbst anstellen um Lohn zu erhalten?
Wenn ja, wo bekomme ich Steuersätze her?
Wenn Nein, wie gehe ich vor wegen der Arbeitslosenversicherung? Sozialversicherung? Krankenversicherung? etc. ?
Wie kann ich mich am besten schützen um bei fehlender Auftragslage nicht ohne Geld dazu stehen? Hab ich als selbständiger Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Viele viele Fragen.
Ich hoffe hier wertvolle Tipps und Infos zu bekommen.
Bin für alles ofen und dankbar.

Gruß

Tim
Adryan ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 13.07.2006, 20:50   #2
TP-Insider
 
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
Bodensee bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Adryan
Was muss ich beachten wenn ich einen Stundenlohn in Rechnung stelle?
Eigeltich nichts. Nur dass er eben deine Unkosten trägt.

Zitat:
Kommt da die Mehrwertsteuer hinzu?
Das kommt darauf an, ob Du als Kleinunternehmer gem §19 UstG von der Steuer befreit bist oder nciht.

Zitat:
Bei einer eigenen Firma, muss ich mich selbst anstellen um Lohn zu erhalten?
Nein, nach allen Abzügen für deine Firma, das was Dir dann noch bleibt, ist Dein Gewinn, der Dir gehört.

Zitat:
Wenn Nein, wie gehe ich vor wegen der Arbeitslosenversicherung?
Genaue Auskunft bekommst Du vom zuständigen Arbeitsberater der Agentur für Arbeit.........also dem Mokel vom Amt

Zitat:
Sozialversicherung? Krankenversicherung? etc. ?
Liegt bei Dir was Du da machst....musst Du Dich selbst darum kümmern.

Zitat:
Wie kann ich mich am besten schützen um bei fehlender Auftragslage nicht ohne Geld dazu stehen? Hab ich als selbständiger Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Nein! Nicht in dem Sinn. Du schaust eben als Selbständiger, dass Du eben mehrere Kunden hast.

Zitat:
Ich hoffe hier wertvolle Tipps und Infos zu bekommen.
Bin für alles ofen und dankbar.
Hoffe es hilft Dir etwas weiter.
Früher nannte man sowas Scheinselbständig.....wenn man nur für eine Firma tätig ist. Soweit ich weiss gibt es das aber nciht mehr. das kann Dir aber das FA genau sagen wie die das sehen.
__________________
Grüsse Jörg

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Bodensee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2006, 14:59   #3
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

die Fragen sind alle irrelevant... das ist eine reine Scheinselbständigkeit und den Arbeitgeber werden die Sozialabgaben irgendwann ganz bitter einholen.

Das Gesetz ist auch nicht abgeschafft worden, die Beweislast ist umgekehrt worden... früher musste der Betroffene nachweisen, dass er nicht scheinselbständig ist, jetzt muss der Versicherungsträger nachweisen, dass eine Scheinselbständigkeit vorliegt.

Dies ist aber kein Problem, wenn man nur einen Auftraggeber hat, bei diesem nach dessen Vorgaben weisungsgebunden arbeitet und durch nichts (z. B. durch eigene Werbung) erkennen lässt, dass man noch weitere Kunden sucht.

MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2006, 16:10   #4
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Ulm
Adryan macht alles soweit korrekt
Ich denke definitiev nicht, das einen Scheinselbständigkeit bei mir vorliegt.

Wieso ich das denke?

A) Ich habe einen anderen Kunden den ich Quarteilsweise die Rechnung stelle.
B) Ich bestreite 1/6 meine Einkünfte durch einen anderen Mandanten.
C) Ich habe jederzeit die Möglichkeit Personen ein zu stellen und diese Entscheidung liegt alleine bei mir und in meinem ermessen.

Ich denke das sind 3 Gründe die eine Scheinslbständigkeit von der Hand weisen,oder?

Aber wie startet man in die Selbsändigkeit?
Gleich mit 10 oder mehr Kunden? Denke wohl eher mal nicht.
Adryan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2006, 16:47   #5
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von Adryan
A) Ich habe einen anderen Kunden den ich Quarteilsweise die Rechnung stelle.
Also hast du mindestens zwei Kunden, richtig?

Zitat:
Zitat von Adryan
B) Ich bestreite 1/6 meine Einkünfte durch einen anderen Mandanten.
Mal rechnerisch: Bei einer 40 Std. Woche arbeitest du dann quasi noch ca. 6,5 Std. für eine andere Firma?

Zitat:
Zitat von Adryan
C) Ich habe jederzeit die Möglichkeit Personen ein zu stellen und diese Entscheidung liegt alleine bei mir und in meinem ermessen.
Das hat nichts mit der Weisungsbefugnis zu tun. So lange du als Hauptkunden diese eine KG hast, liegt der Verdacht nah, dass es sich um eine Scheinselbstständigkeit handelt, da du da ja nicht entscheid darfst, was du machst und was nicht. Du musst da auf den Chef hören, bist also uneingeschränkt Weisungsgebunden.

Deine Einkommensteuerbescheide (und auch die anderen Steuerbescheide) werden mit Sicherheit unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen, so das für das FA die Möglichkeit besteht, dein selbstständige Tätigkeit, bzw. dein Gewerbe rückwirkend nicht anzuerkennen. Dies hätte dann zur Folge, dass nachträglich Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben (Arbeitgeber- und Arbeitnehemeranteil) bezahlt werden müssen.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
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