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Alt 19.07.2006, 17:12   #1
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dadasupreme macht alles soweit korrekt

was für ein gewerbe?


Hallo!
So, ich habe vor mit meiner freundin zusammen Nebengewerblich sexcam-chats zu betreiben.
Jetzt ist folgendes:
Ich werde zusätzlich als webmaster selbstständig sein. meine freundin ist derzeit arbeitslos, geht dann ein nebengewerbe überhaupt?
Was wäre in diesem fall empfehlenswert, jeder ein eigenes gewerbe oder eine gbr?
Oder reicht es wenn ich alleine nen gewerbeschein hole. geht ja eigentlich eh nur um die steuern....

Greez dada
dadasupreme ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 20.07.2006, 00:37   #2
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Zitat:
Zitat von edelweiss
... Spass haben
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2006, 07:40   #3
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dadasupreme macht alles soweit korrekt
hm, ich find da irgendwie nicht das was ich suche...
dadasupreme ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2006, 11:13   #4
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von dadasupreme
Was wäre in diesem fall empfehlenswert, jeder ein eigenes gewerbe oder eine gbr?
Oder reicht es wenn ich alleine nen gewerbeschein hole. geht ja eigentlich eh nur um die steuern....
jeder ein eigenes Gewerbe - geht meiner Meinung nach für die gleiche Sache nicht bzw. ist viel zu aufwändig, da ja irgendwie die Einnahmen aufgeteilt werden müssten bzw. wenn nur der Webmaster die Einnahmen bekommt, müsste dir deine Freundin Rechnungen für ihre geleistete Tätigkeit ausstellen

oder eine gbr - ja, genau das, das ist das mit der Aufteilung usw. inbegriffen

wenn ich alleine nen gewerbeschein hole - dafür müsstest du dann deine Freundin für ihre Tätigkeit anstellen (mit allen versicherungstechnischen Konsequenzen)
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2006, 15:05   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jul 2006
dadasupreme macht alles soweit korrekt
@dorintia: vielen dank für die hilfreiche antwort!

jetzt bleiben aber noch 2 fragen offen:

1) kann meine freundin trotz arbeitslosigkeit ein nebengewerbe gründen?

2) kann ich die gleiche gewerbenummer bei meinen webmaster tätigkeiten nutzen oder ist es ratsam zusätzlich ein eigenesgewerbe anzumelden?
dadasupreme ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2006, 16:38   #6
TP-Lady-Mod
 
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Zitat:
Zitat von dadasupreme
1) kann meine freundin trotz arbeitslosigkeit ein nebengewerbe gründen?
Können ja, darf aber nur soundsoviel dazu verdienen bzw. werden dann die Leistungen gekürzt. Genaue Auskunft gibt das AA.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2006, 07:14   #7
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
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Moin,

bei einer GbR muss jeder Gesellschafter separat ein Gewerbe anmelden.
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