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24.07.2006, 22:02
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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Mehrer Gewerbescheine sinnvoll?
Hallo,
mal eine Frage:
Habe ein Gewerbe angemeldet von meinem Wohnsitz aus.
Wenn ich mir jetzt ein Büro anmiete, um von dort tätig zu sein. Spricht etwas dagegen, für diesen Ort ein neues Gewerbe anzumelden?
Oder darf man generell nicht zwei Einzelunternehmungen "haben"?
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24.07.2006, 22:57
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Regensburg / Landshut
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Eröffne noch einfach eine weitere Betriebsstätte...
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24.07.2006, 23:03
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Mainz
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Warum solltest ein zweiten Gerbeschein haben wollen?
du kannst dein "Firmensitz" zu Hause haben und einfach im Büro arbeiten. Du kannst genausgut einfach deine Geschäftsadresse ändern. Sehe nicht warum man 2 Gerbescheine haben sollte, wenn das überhaupt geht.
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25.07.2006, 00:14
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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Zitat:
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Zitat von Levis
Eröffne noch einfach eine weitere Betriebsstätte...
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Was hätte das Gewerberechtlich für Vorteile?
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25.07.2006, 00:16
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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Zitat:
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Zitat von WG-Christian
Warum solltest ein zweiten Gerbeschein haben wollen?
du kannst dein "Firmensitz" zu Hause haben und einfach im Büro arbeiten. Du kannst genausgut einfach deine Geschäftsadresse ändern. Sehe nicht warum man 2 Gerbescheine haben sollte, wenn das überhaupt geht.
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Geschäftsadresse ändern ist ja nicht so einfach, meiner Meinung nach muß das beim Gewerbeamt angezeigt werden.
Bei meinem vorhandenen Schein ist u.a. eingetragen: Dienstleistungen aller Art. Das sehe ich als Freibrief.
Und ich weiß nicht, ob das nochmal eingetragen wird. 
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25.07.2006, 07:03
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von wilber
Was hätte das Gewerberechtlich für Vorteile?
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Keine, genau so wenig wie ein zweiter Gewerbeschein.
Zitat:
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Zitat von wilber
Geschäftsadresse ändern ist ja nicht so einfach, meiner Meinung nach muß das beim Gewerbeamt angezeigt werden.
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Formloses Anschreiben an das zuständige Amt, dass sollte es gewesen sein. Ggf. kommt noch ein Fragebogen (wie bei fast allem) aber das sollte ja auch kein Problem sein.
Zitat:
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Zitat von wilber
Bei meinem vorhandenen Schein ist u.a. eingetragen: Dienstleistungen aller Art. Das sehe ich als Freibrief. Und ich weiß nicht, ob das nochmal eingetragen wird. 
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Eigentlich nichts besonderes, wird des öfteren eingetragen, wenn man sich halt auf nichts spezielles beschränkt.
Was versprichst du Dir denn von einem zweiten Gewerbeschein?
Verstehe den Hintergund noch nicht so richtig...
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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25.07.2006, 17:19
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Regensburg / Landshut
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Ich habe so eine ähnlich Frage schon einmal gestellt: Leider konnte mir keiner wirklich helfen.
Mein Hintergrund für eine zweite Betriebsstätte war, dass ich Rechnungen, sowohl an meine "Hauptniederlassung" als auch an meine neue Betriebsstätte schicken und natürlich auch absetzen kann. Das müsste doch dann möglich sein, oder? Ich denke das wird der selbe Grund beim wilber sein...
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25.07.2006, 20:11
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Kommt aber alles auf das Gleiche raus. Bei der Steuer werden eh beide Gerwerbe summiert, egal ob dei der Einkommensteuer oder bei der Umsatzsteuer, oder oder oder (Auch die Voranmeldungen müssen summiert abgegeben werden)...
In meinen Augen sehe ich da keinen Vorteil, eher einen Nachteil.
2. Gewerbeanmeldung kostet Geld.
U.U. zwei Gewinnermittlungen
...
Was versprecht ihr euch denn davon? Welche Vorteile bringt es, sich an zwei Anschriften Rechnungen schreiben zu lassen, oder von zwei Anschriften aus Rechnungen zu schreiben?
Wenns einfach nur um die Präsenz in einem anderen Ort geht, dann kann man das auch alles mit einem Gewerbeschein machen.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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25.07.2006, 20:48
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#9
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Thüringen
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Warum läßt Du Deinen Gewerbeschein nicht einfach beim Amt erweitern. Dann hast Du zumindest beim FA bei der Steuererklärung keine Probleme.
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25.07.2006, 22:12
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#10
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TP-Moderator
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Regensburg / Landshut
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Zitat:
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Was versprecht ihr euch denn davon? Welche Vorteile bringt es, sich an zwei Anschriften Rechnungen schreiben zu lassen, oder von zwei Anschriften aus Rechnungen zu schreiben?
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Ein Beispiel von vielen, die mir Probleme bereiten:
Ich habe bis zum Studium bei meinen Eltern in einer anderen Stadt gewohnt. Da laufen jetzt noch Rechnungen wie z.B. meine Handyrechnung hin, die ich natürlich absetze. Jetzt habe ich hier in meiner Studentenwohnung einen Internetanschluss, den ich natürlich auch absetzen will. Außerdem lass ich mir öfter EDV-Geräte schicken, die ich natürlich auch absetzen will.
Verstehst Du?
Ist eine Betriebsstätteneröffnung etwa wieder ein neuer Gewerbeschein?
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25.07.2006, 22:37
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Ist eine Betriebsstätteneröffnung etwa wieder ein neuer Gewerbeschein?
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nein, lediglich eine Erweiterung.
Ich verstehe dennoch nicht das Problem. Ich persönlich habe noch nicht viel über das Internet gekauft, wenn dann bestand aber immer die Möglichkeit unterschiedliche Rechnungs- und Lieferanschriften anzugeben, so dass das Problem außer Welt wäre. Prinzipiell sollte so etwas auch immer mögich sein. Zur Not vor der Bestellung per eMail draufhinweisen.
Gruß
Sven
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25.07.2006, 22:46
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#12
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TP-Moderator
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Regensburg / Landshut
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Ja, das geht natürlich, das mache ich auch im Moment noch immer so.
Aber mit meinem Internet- und Telefonanschluss kann ich das nicht machen. Da geht nunmal die Rechnung dahin, wo der Anschluss auch ist... Deswegen habe ich dieses Problem 
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25.07.2006, 23:01
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#13
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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Aber was spricht denn wirklich dagegen, zwei Gewerbeanmeldungen zu haben?
Beispiel: Ich bin als Kleinunternehmer beim FA gemeldet, habe meine Steuernummer und brauche keine Umsatzsteuer abführen, sondern nur Einkommenssteuer-Erklärung am Jahresende.
Da werden dann halt die E/Ü-Rechnungen beider Betriebe eingereicht und gut ist.
Nur mal son Beispiel von mir... 
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25.07.2006, 23:09
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#14
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Mich deucht aber, wenn du mit deinen 2 Betrieben dann über 17500 € Umsatz kommst, fällst du nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung.
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25.07.2006, 23:12
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#15
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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Zitat:
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Zitat von dorintia
Mich deucht aber, wenn du mit deinen 2 Betrieben dann über 17500 € Umsatz kommst, fällst du nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung.
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Ja gut, im ersten Jahr! 
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