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Alt 17.08.2006, 12:27   #1
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eanst macht alles soweit korrekt
Cool

Einzelunternehmen = Geschäftsführer oder Geschäftsinhaber?


hallo forum,

wenn ich selbststäöndig bin, als einzelunternehmer, bin ich denn geschäftsführer oder geschäftsinhaber?

anscheinend gibt es da einen entscheidenden unterschied. man kann anscheinend auch abgemahnt werden, wenn man den falschen begriff auf seiner internetseite verwendet.

vielen dank für eure hilfe!
eanst ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 17.08.2006, 12:33   #2
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
keines von beiden

einfach nur den eigenen Namen verwenden ohne irgendwelche Angaben wie Inhaber oder sonstwas. Alles andere würde auf ein Handelsgewerbe schließen.

Gruß
Sven
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2006, 13:37   #3
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eanst macht alles soweit korrekt
ich darf mich also weder geschäftsinhaber noch geschäftsführer nennen?

hm... das kommt mir nun aber doch etwas seltsam vor...
eanst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2006, 13:55   #4
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Ist es aber nicht, weil du als natürliche Person das Unternehmen darstellst.

Es gibt ja keine Firma/kein Unternehmen "Sowieso" dessen Geschäftsführer oder Inhaber Max Mustermann ist, sondern es gibt das Einzelunternehmen "Max Mustermann".
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2006, 17:07   #5
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hmhm... und was ist mit meinen zwei angestellten?

irgendwie muss man sich doch z.b. auf den visitenkarten von seinen mitarbeitern abheben. also eben mit einem zusatzt wie "geschäftsinhaber" oder ähnliches!?!?!?

hm?
eanst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2006, 17:14   #6
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Auf deinen Visitenkarten steht doch wohl der Name deines Unternehmens "Max Mustermann" und nicht nur der deines Mitarbeiters, oder?

Lass dich kostenpflichtig ins Handelsregister eintragen oder gründe 'ne GmbH, dann kannste dir 'nen extra Firmennamen zulegen.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2006, 18:02   #7
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aha... wenn ich also im handelsregister stehe...
wie darf ich mich dann bezeichnen? als geschäftsinhaber oder führer?

vielen dank
eanst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2006, 18:09   #8
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Zitat:
aha... wenn ich also im handelsregister stehe...
dann musst du bilanzieren und den anderen Vorschriften des HGB nachkommen. Es lohnt sich nicht. Die Kosten fressen dich auf.
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2006, 18:54   #9
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eanst macht alles soweit korrekt
ok, dass ist mir schon bewusst,

aber eine antwort auf meine letzte frage???
eanst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2006, 19:34   #10
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Geschäftsinhaber;

Geschäftsführer gibt's nur bei Personen- und Kapitalgesellschaften
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Alt 18.08.2006, 20:10   #11
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eanst macht alles soweit korrekt
ok...
wenn ich einen eintrag im handelsrigister habe, dann darf ich mich als Geschäftsinhaber schimpfen...korrekt?
eanst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2006, 20:24   #12
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richtig, wobei ich nochmal auf Posting #8 verweise falls du dies wirklich möchtest.
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Alt 18.08.2006, 22:56   #13
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Nur um sich Geschäftsführer nennen zu dürfen, würde ich den ganzen Kram aber nicht auf mich nehmen.
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
Dann nimm doch Unternehmensleitung o. ä.
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