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Alt 25.08.2006, 12:53   #1
TP-Junior
 
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Maitho macht alles soweit korrekt

Brauche ich AGB's?


Hallo ich bin dabei ein Regionales Flirtportal zu eröffnen, nun ist es aber so das ich dieses rein Privat mache, also ich melde kein Gewerbe an weil ich das Portal komplett kostenlos anbiete, es entstehen weder einnahmen durch Mitglieder noch durch Werbung, nun habe ich einen Tip bekommen das ich angeblich keine AGB's brauche da ja AGB's sogesehen Geschäftsbedingungen heisst, aber ich habe ja kein Geschäft. Ich habe jetzt zwar welche auf meiner Seite aber bin am überlegen ob ich diese wieder entferne, aber andersrum sind die wieder wichtig da da Nutzungsregeln drin stehen die natürlich auch nicht gebrochen werden sollen, wie sollte man dann am besten umändern? Sollte ich das ganze statt AGB's vielleicht Nutzungsregeln nennen?
Hoffe es kann mir da einer näher was zu sagen. Was wäre wenn wichtig in solchen Nutzungsregeln gibt es irgendwas zu beachten?

Geändert von Maitho (25.08.2006 um 13:30 Uhr).
Maitho ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 25.08.2006, 13:28   #2
TP-Urgestein
 
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Zitat:
Zitat von Maitho
da ja AGB's sogesehen Geschäftsbedingungen heisst
a) Es heißt AGB und nicht AGB's
b) nicht nur sogesehen, sondern sie tun es.

Kein Gewerbe, dann sind es auch keine AGB sondern Nutzungregeln.
Der Begriff AGB könnte irreführend sein und den Eindruck wecken, es sei eine gewerbliche Unternehmung, ergo könnte es Ärger geben.
Werbung: Warum solltest du keine machen dürfen? Ich bin kein Fachmann, aber IMHO sollte das kein Problem sein.
Zur Sicherheit einfach mal einen RA fragen, die kennen sich da aus.
__________________
Gruß Mark
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webcreate IT SOLUTIONS
www.webcreate-nrw.de

>>> der code ist so scheisse, soweit hab ich nicht gelesen <<<
webcreate ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2006, 13:40   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2006
Maitho macht alles soweit korrekt
OK danke
Maitho ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2006, 19:14   #4
Guest
 
Registriert seit: May 2005
boundles kann nur besser werden
Da bin ich mir nicht so sicher, denn:

1. Heißt "geschäftsmäßig" wenn es z.B. ums Impressum geht nur dass die Seite regelmäßig aktualisiert und bearbeitet wird. Geschäft heisst also nicht zwingend dasselbe wie Kommerz.

2. Im Grunde sind AGB ja nur vom Gesetz abweichende Vertragsvereinbarungen die anstatt individueller Absprache massenhaft für viele Kunden formuliert werden. Wenn also kein Vertrag zustande kommt, dann braucht man auch keine AGB, wenn aber ein Vertrag zustande kommt, dann sollte man AGB haben um z.B. seine Haftung einzuschränken.

3. Meines Erachtens kommt durch das Angebot an die Öffentlichkeit mit diesen ein Vertrag zustande. Dass es sich um ein kostenloses Angebot handelt ändert daran nichts (es. gibt ja z.B. auch Schenkungsverträge oder Verträge über die unentgeltliche Aufbewahrung von Dingen usw.)

WICHTIG: Unbedingt einen Anwalt einschalten und zwar aus folgendem Grund: Sagen wir dein Script hat einen Bug und läst jetzt sämtliche privaten Kundendaten der Teilnehmer raus. Ein Verrückter stalkt jetzt ein paar Frauen nach, die aufgrund dieser Tatsache die Dienste privater Sicherheitsdienste in Anspruch nehmen müssen. Dann bist du für den von dir verursachten Schaden haftbar, egal ob du dafür Geld verlangst oder nicht. Deshalb braucht man einfach AGB und anwaltliche Beratung um sich solche Probleme vom Hals zu halten. Viele kennen sich mit Haftung echt nicht aus und im Internet wird brutal viel Scheiße gelabert, deshalb www.frag-einen-anwalt.de !!
boundles ist offline   Mit Zitat antworten
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