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Bekomme ich von meinem Lieferanten Netto-Rechnungen und bezahle dann hier in Deutschland Einfuhrumsatzsteuer.
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da Tschechien mitlerweile zur EU gehört entfällt die Einfuhrumsatzsteuergeschichte. Du bekommst grds. Bruttorechnungen mit ausgewiesener tschechischer USt, die du nicht als Vorsteuer abziehen kannst.
Du kannst jedoch eine UStID-Nr. beantragen und dem Lieferanten anzeigen, dann bekommst du eine Nettorechnung und musst dann in Deutschland einen innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern. Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich aufgrund der Kleinunternehmereigenschaft.
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Wenn ja, wie läuft das genau ab?
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wie schon beschrieben, zudem sind Belegnachweise zu beachten, vgl. § 17c UStDV
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Benötige ich dann trotzdem eine Umsatzsteur-ID?
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ja
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Was muß ich an der Grenze beachten, wenn ich die Ware selbst beim Lieferanten abhole?
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nichts
Gruß
Sven