Mahlzeit,
schau doch einfach mal unter
www.gruendungszuschuss.de nach, dort steht auch etwas zur ICH-AG.
Hab dir das folgende mal rauskopiert, hoffe es hilft. Jedenfalls bin ich mir sicher, dass du das der Arbeitsagentur melden musst- nicht dass du dann wirklich imaginäre Summen zurückbezahlen musst.
Einkommenserwartung: Wenn Sie bereits im ersten Jahr ein Einkommen oberhalb der Verdienstgrenze von 25.000 € erzielen, erhalten Sie den Existenzgründerzuschuss nur für ein Jahr. Da die monatlichen Raten im ersten Jahr so hoch sind (600 Euro) wie im zweiten und dritten Jahr (360 bzw. 240 Euro) zusammen, erhalten Sie statt der maximal möglichen Förderung von 14.400 Euro nur die Hälfte, nämlich 7.200 Euro.
Gruß