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Alt 17.09.2006, 13:24   #1
H!X
TP-Junior
 
Registriert seit: Sep 2006
H!X macht alles soweit korrekt
Exclamation

Eine wohlbedachte Vorbereitung...


... hätte ich gerne hinter mir, wenn ich im kommenden Februar den Gang zur Stadt antrete, um ein kleines Gewerbe anzumelden.

Ich habe in den letzten Wochen viel über das Thema gelesen und bin des Öfteren auf dieser Seite/in diesem Forum gelandet.

Zu meinem Vorhaben:

Noch 1 1/2 Jahre vor, aber doch schon fast 12 Jahre Schule hinter mir, arbeite ich seit einigen Jahren in mehreren kleinen Firmen an den Computern. Netzwerke aufziehn, Probleme beheben und ein kleines bisschen "schulen".
Abgerechnet wird das ganze meist über die Lohnsteuerkarte als Ferienjob. Nachteil hierbei ist, dass ich offiziell nur zu bestimmten Zeiten im Jahr eine gewisse Stundenzahl arbeiten darf.

Deshalb habe ich den Entschluss gefasst, ein kleines Gewerbe anzumelden. Doch bin ich mir nicht ganz sicher, ob die Kleinunternehmerregelung für mich das beste ist, da sich durch eben diese Anmeldung auch mein Tätigkeitsfeld, aus momentaner Sicht, verbreitern würde.
So könnten meine Auftraggeber dann ebenfalls von mir zusammengesetzte Client-PCs bzw. Server beziehen, da sie dann ja auch eine Rechnung von mir erhalten würden, die sie, man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege, steuerlich besser absetzen könnten.

Nun stellt sich für mich aber die Frage, ob es für mich besser ist, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Wie erwähnt werden meine Kunden hauptsächlich kleine Firmen, Arztpraxen etc.. sein.
In wie weit bräuchten diese eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer?

Außerdem stellt sich noch die Frage der Absetzbarkeit "größerer" Anschaffungen, die ich in einem halben Jahr zu tätigen habe. Da ich u.U. dann auch Schulungen in einem mir bereits zur Verfügung stehenden Raum halten möchte, werde ich mir diesbezüglich beispielsweise einen Laptop anschaffen.

Des Weiteren zur gleichen Zeit ein kleines gebrauchtes Auto, was jedoch sowohl bzw. hauptsächlich privat, aber auch 3-4 mal wöchentlich zwecks des "Gewerbes" genutzt werden wird.

Wäre nett, wenn mir hier ein wenig geholfen werden könnte.
Liebe Grüße
H!X ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 17.09.2006, 14:11   #2
wys
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2004
wys bringt sich richtig einwys bringt sich richtig ein
Wenn Du Deine Produkte vor allem Unternehmen anbietest, ist imho die Regelbesteuerung der Kleinunternehmerregelung vorzuziehen. Deine Kunden können die von Dir ausgewiesene Umstatzsteuer in Vorsteuer bringen. Du selbst kannst das dann ebenfalls. Zudem erwarten erfahrungsgemäß die meisten Unternehmen eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener MWSt.
Bei "freien Berufen" könnte es etwas anders aussehen. Soweit ich weiß, unterliegt z.B. ein Arzt nicht der Regelbesteuerung und kann daher die UST auch nicht in Vorsteuer bringen. Er setzt dann den Bruttobetrag als Betriebsausgaben ab. Aber dazu sagen die Experten hier sicherlich noch was.

Die Mehrarbeit, die durch die Regelbesteuerung für Dich entsteht, besteht lediglich in der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung und der Umsatzsteuerjahreserklärung. Die Voranmeldung kann in den meisten Gebieten der BRD aber ganz einfach elektronisch abgewickelt werden per ELSTER. Ist recht einfach und hat den Vorteil, dass Du dank der monatlichen Abgabe auch immer schön den Überblick über Deine Einnahmen-Ausgaben behältst.

Größere Anschaffungen, wie einen Laptop, mußt Du "abschreiben" (beim Laptop sind es z.B. 3 Jahre). Dafür gibt es sog. AFA-Tabellen, worin Du genaueres findest. Unterliegst Du der Regelbesteuerung, mußt Du dann die Umsatzsteuer, die Dir in Rechnung gestellt wurde, sofort als Vorsteuer geltend machen. Abgeschrieben - über in diesem Fall 3 Jahre - wird also nur der verbleibende Netto-Betrag.

Aber es gibt für Dich vielleicht noch einige Hürden zu überwinden: Alter ( U18 )? Verkauf von Hardware (Kammerpflicht, Eintrag ins Handelsregister)?

Lies mal in Ruhe hier die Stickys zu dem verschiedenen Themen. Da gibt es viele Antworten.

lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
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Alt 17.09.2006, 14:41   #3
H!X
TP-Junior
 
Registriert seit: Sep 2006
H!X macht alles soweit korrekt
Das U18 Problem umgehe ich, indem ich bis Februar warte. Wollte mir das vorher nicht unbedingt antun, war auch nicht notwendig...

Bitte entschuldigt die wirklich dumme Frage, aber wie funktioniert denn die Abschreibung genau?
Abschreibung ist ein Thema, von dem ich wirklich noch gar keine Ahnung habe.
Vielen Dank
H!X ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.09.2006, 15:04   #4
wys
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2004
wys bringt sich richtig einwys bringt sich richtig ein
Ganz grob gesagt:

Bei Regelbesteuerung:
Du "verkaufst" in einem Jahr für - sagen wir - 20.000 Euronen (netto) Produkte. In Deiner Einnahme-Überschuss-Rechnung (davon gehe ich jetzt mal aus in Deinem Fall) am Ende des Kalenderjahres ziehst Du davon Deine Betriebsausgaben ab. Soweit klar.
Deinen Laptop kannst Du allerdings nicht "sofort" voll geltend machen, sondern in Schritten von 3 Jahren. Angenommen, er hat 900 € netto gekostet. Das sind Betriebsausgaben, die Du im 1. Jahr der Anschaffung zu 1/3 zu allem anderen zusätzlich als Betriebsausgaben einsetzen kannst, um den Gewinn zu mindern. Wären in diesem Beispielfall 300 €. Im zweiten und dritten Jahr dann analog.

Oder zielte Deine Frage auf etwas anderes?

lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....

Geändert von wys (17.09.2006 um 15:06 Uhr).
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Alt 17.09.2006, 16:12   #5
H!X
TP-Junior
 
Registriert seit: Sep 2006
H!X macht alles soweit korrekt
Doch, genau das habe ich gemeint, danke.
Nur dass ich vorerst eher mit Einnahmen von 2000-5000€ pro Jahr rechne, aber das sollte ja in diesem Fall nicht wichtig sein.

Insgesamt wäre ich also in meinem Fall am besten damit beraten, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, so wie ich das nun sehe.
Dann werde ich jetzt mal langsam auf den Februar warten... Vielen Dank nochmal
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Alt 17.09.2006, 16:58   #6
TP-Moderator
 
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Zitat:
Nun stellt sich für mich aber die Frage, ob es für mich besser ist, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Wie erwähnt werden meine Kunden hauptsächlich kleine Firmen, Arztpraxen etc.. sein.
In wie weit bräuchten diese eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer?
je nachdem ob der Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt ist macht es Sinn Umsatzsteuer auszuweisen (Regelbesteuerung). Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Leistungen ausführen (z.B. Ärzte (nicht Tierärzte), Banken, Krankenhäuser etc.) sind dabei grds. nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, vgl. § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG. Lediglich für bestimmte Leistungen ist auch für diese Unternehmer ein Vorsteuerabzug möglich, vgl. § 15 Abs. 3 UStG.

Zum Thema Abschreibung:
http://www.traum-projekt.com/forum/6...beitrag11.html
http://www.steuerlex.de/guener-schwe...2Babschreibung

Gruß
Sven
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Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
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