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19.09.2006, 14:34
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Berlin
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Agentur mit Freunden. Wie Bezahlung?
Hallo,
ich möchte mit Freunden ein kleines Projekt ins Leben rufen. Programmierung und Design. Die Aufgaben sind klar verteilt: wir sind drei Personen. 1) PHP/MySQL ... 2) Flash/Javascript ... 3) Konzeption und Design.
Nun aber kommt der Schwierigste Punkt, wie verteilen wir das (vielleicht zukünftige) Geld?
Alles in einen Topf und dann durch drei?
Wir haben auch überlegt, dass der der einen Auftrag bringt schon mal 25% bekommt. Der Rest, je nach Aufgabe aufgeteilt.
Hat jemand damit schon Erfahrung gesammelt?
Vielen Dank!
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19.09.2006, 16:30
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#2
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2006
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ICh würde durch 3 teilen. Ist mehr als Fair! Wenn es auch noch freunde sind!!!
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19.09.2006, 23:38
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von topa
[...]noch freunde sind!!!
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Ich würde auf jeden Fall eine Art Vertrag oder Vereinbarung zu Papier bringen.
Zitat:
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Zitat von fast jedem
Bei Geld hört die Freundschaft auf.
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Leider ist das immer häufiger so.
Angenommen ihr gründet eine GbR, dann würde der Gewinn zu gleichen Teilen verteilt werden (Vorausgesetzt im Gesellschaftsvertrag ist nichts anderes bestimmt)
Hier ein par nützliche Inofs zum Thema GbR.
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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20.09.2006, 08:14
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2006
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Bei geld hört die Freundschaft auf? Na dann habt ihr die falsche freunde
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20.09.2006, 10:18
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Berlin
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Vielen Dank für eure Antworten ... mir ist gestern noch einiges durch den Kopf gegangen, was ich bis dato gar nicht beachtet hatte. Zum Beispiel, wenn man als Agentur (der Name ist mir eigentlich ein bisschen zu fett) auftritt mir dem gleichen Erscheinungsbild ect. muss natürlich auch due Abrechnung über eine Art Firmenkonto laufen.
Es geht einfach nicht, dass jeder seine eigenen Rechnung stellt.
Ich schau mir den Link zur der GbR mal an.
Vielen Dank noch einmal!
Bianca
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20.09.2006, 12:28
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Berlin
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Zitat:
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Zitat von MaWeSol
Ich würde auf jeden Fall eine Art Vertrag oder Vereinbarung zu Papier bringen.
Leider ist das immer häufiger so.
Angenommen ihr gründet eine GbR, dann würde der Gewinn zu gleichen Teilen verteilt werden (Vorausgesetzt im Gesellschaftsvertrag ist nichts anderes bestimmt)
Hier ein par nützliche Inofs zum Thema GbR.
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GbR ... leider verfügen wir nicht über das nötige Startkapital, daher kommt - trotz aller Nachteile - wohl eher eine OHG in Frage.
Es ist ein Experiment, wo wir auf jeden Fall einen Vertrag aufsetzen werden. Auch wenn man mit dem Privatkapital haftet, wir haben keine weiteren Kosten, bis auf die
Zitat:
Bei der Eintragung einer OHG fallen mehrere Kosten an:
Eintragungsanmeldung durch einen Notar in das Handelsregister : ca. 100 €
Eintragung durch das Amtsgericht (inkl. vorgeschriebenen Bekanntmachungen) : ca. 300 €
Vorgeschriebene Mitgliedschaft in der IHK: 50 € - 150 € p.A. Mindestsatz, auf Antrag Ratenzahlung möglich
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weil wir nicht gemeinsam in einem Büro sitzen, sondern Studenten bzw. Selbständige sind.
Also fürs erste eine OHG ... in der wir als eine Firma auftreten um anzutesten, ob es eine Möglichkeit der Zusammenarbeit gibt. (Nicht nur untereinander sondern auch vom Markt her.)
Bianca
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20.09.2006, 12:50
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#7
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Startkapital bei ner GbR? Was ist eine GbR?
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20.09.2006, 12:57
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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eine OHG ist nichts anderes als eine GbR mit dem Unterschied, dass ein Handelsgewerbe betrieben wird. Es gelten also die Vorschriften des HGB und somit auch die Bilanzierungspflicht. Dies ist aber nicht nötig, weil kein Handelsgewerbe vorliegt.
Außerdem sollte man eine GbR nicht mit einer GmbH verwechseln bzgl. des Startkapitals 
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20.09.2006, 15:12
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Berlin
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Ups, da habe ich mich wohl in der Informationsflut ganz schön verlaufen.
Feststellung: GbR ist in unserem Falle möglich. Da folgendes auf jeden Fall zu trifft:
Zitat:
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Die GbR eignet sich daher für kleine Gewerbebetriebe, deren Geschäftsvolumen einen HR-Eintragung nicht rechtfertigt.
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Vorerst auf jeden Fall!
Ich dachte, wir könnten keine GbR gründen, weil man als GbR nur EIN zeitlich begrenztes Ziel verfolgt. Dieses Ziel ist reine Auslegungssache?
Das wäre natürlich schön, schon alleine wegen der Beiträge und der IHK-Mitgliedschaft.
Also eine GbR kann auch eine "Agentur" sein, ohne das wir ein Gewerbe anmelden müssen. Aber wir verdienen doch unser Geld mit einem Gewerbe ... heißt das, wir können auch als GbR ein Konto eröffnen und als GbR Geld verdienen, müssen dabei aber unter einem bestimmten Mindestumsatz bleiben. Ist das Richtig?
Danke!
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20.09.2006, 15:23
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#10
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Berlin
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Als GbR müssen wir mit unseren Namen auftreten und dürfen keinen "Fantasienamen" wählen? Falls wir das doch machen, ist das "strafbar"?
Zitat:
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Tritt die GbR nach außen in Erscheinung, so muss sie in ihrem Unternehmensnamen den vollen Vor- und Zunamen (bei Freiberuflern reicht der Zuname) von mindestens zwei Gesellschaftern tragen. Reine Phantasienamen sind nicht erlaubt.
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Und eine kongkrete Zahl habe ich auch ... bis wann man eine GbR ist:
Zitat:
Die GbR als Gesellschaftsform ist erlaubt für
freiberuflich tätige Unternehmen ohne Begrenzung,
gewerblich tätige Unternehmen bis zu einer Grenze, für die ein Umsatz von 350.000 € im Jahr als Richtschnur dienen kann..
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Und hier ist der Satz, der mich irritiert:
Zitat:
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Außerdem entfällt die Gewerbesteuerpflicht und die "gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung" bei Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR, die nur zur Durchführung eines einzigen Werkvertrages gebildet wurden.
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Also schließt man sich zu einer GbR zusammen für ein Projekt?
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20.09.2006, 15:31
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#11
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Berlin
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Hier ist der Satz:
Zitat:
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Sollte sich die Gesellschaft aber kaufmännisch betätigen, handelt es sich kraft Gesetzes um eine OHG und nicht mehr um eine GbR!
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Wir würden kaufmännisch handeln ... oder?
Vielen Dank!
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20.09.2006, 17:20
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2006
Ort: NRW
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was passiert denn wenn z.b. einer der freunde "mist" baut, zb in dem er investitionen im namen der gbr tätigt, die euch hohe schulden bringen? was passiert dann? wer haftet?
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20.09.2006, 17:35
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#13
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Dieses Ziel ist reine Auslegungssache?
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kann man so sagen. Eine Fahrgemeinschaft ist z.B. auch eine GbR.
Zitat:
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Also eine GbR kann auch eine "Agentur" sein, ohne das wir ein Gewerbe anmelden müssen.
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die GbR ist lediglich eine Rechtsform. Die hat nichts mit der steuerlichen bzw. gewerberechtlichen Einordnung zu tun. Liegt steuerlich ein Gewerbebetrieb vor (eine Tätigkeit, die wiederkehrend betrieben wird mit Gewinnerzielungsabsicht und nicht landwirtschaftlich oder freiberuflich ist), so ist auch ein Gewerbe anzumelden und dies liegt bei Programmierung, Webdesign, Webhosting und diesen artverwandten Tätigkeiten vor. Es ist also ein Gewerbe anzumelden, da steuerlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorhanden sind.
Zitat:
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Als GbR müssen wir mit unseren Namen auftreten und dürfen keinen "Fantasienamen" wählen? Falls wir das doch machen, ist das "strafbar"?
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strafbar vielleicht nicht, aber eine Ordnungswidrigkeit auf jeden Fall, da eure Kunden denken können, dass ihr ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Fantasiename darf nur dann verwendet werden, wenn der richtige Name unter dem Fantasienamen steht, wobei dann nicht der Zusatz Inhaber verwendet werden darf.
Zitat:
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Und eine kongkrete Zahl habe ich auch ... bis wann man eine GbR ist:
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eine konkrete Zahl gibt es sicherlich nicht. Aber es gibt grobe Richtwerte und da gehören die 350.000 EUR zu.
Es geht nämlich vorwiegend um die Kaufmannseigenschaft. Kaufmann ist man, wenn man ein Handelsgewerbe betreibt und dies erfordert einen nach Art und Umfang eingerichteten Geschäftsbetrieb. Der Tante Emma Laden ist also kein Kaufmann, sondern ein Kleingewerbe. Überschreitet man die Grenzen, so dass ein Handelsgewerbe vorliegt so hat dies zur Folge, dass keine GbR mehr vorliegt, sondern eine OHG, vgl. mein Posting #8
Zitat:
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Außerdem entfällt die Gewerbesteuerpflicht und die "gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung" bei Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR, die nur zur Durchführung eines einzigen Werkvertrages gebildet wurden.
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hier geht es um das Steuerrecht. In beiden Fällen ist eine nachhaltige Tätigkeit erforderlich. Das Wort nachhaltig bedeutet wiederkehrend, also mehr als einmal, so dass bei einmaligen Tätigkeiten die GewSt und die Gewinnfeststellung nicht erfolgen.
Zitat:
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Wir würden kaufmännisch handeln ... oder?
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http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html
aber nicht kaufmännisch in Art und Umfang, dass ein Handelsgewerbe vorliegt. Da kommen dann nämlich diese Grenzen ins Spiel.
Gruß
Sven
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20.09.2006, 19:20
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#14
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2001
Ort: München
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Machts Euch doch nicht so schwierig: findet einen schönen Namen unter dem Ihr auftritt, einer von Euch tritt als Projektleiter/Verantwortlicher auf und schreibt auch die Rechnung für den Kunden. Und intern schreiben die anderen beiden für Ihren Anteil dem anderen eine Rechnung als eigenständige Freelancer. Ist doch für den Anfang das Einfachste und macht die wenigsten Scherereien. Nach einer gewißen Zeit kann man ja, wenn alles wunderbar hinhaut, immer noch über eine Veränderung der Gesellschaftsform diskutieren. Aber das ist doch viel zu früh.
Und bloß keine unsinnigen Regeln, wie alles zu gleichen Teilen teilen. Das ist doch völlig unrealistisch. Damit habt ihr ganz schnell den wunderbarsten Krach an der Backe, weil sich schnell irgendjemand benachteiligt fühlt. Das ist einfach so und Teil der menschlichen Natur ...  Zumal jedes Projekt einen ganz anderen Schwerpunkt haben kann. Lieber vorab gemeinsam eine Kalkulation erstellen, wo jeder seinen Anteil einrechnet und als gemeinsames Angebot dann rausschicken.
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