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Alt 19.09.2006, 16:15   #1
TP-Newbie
 
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scrapbook macht alles soweit korrekt
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2. Gewerbe in Elternzeit


Hallo ich bin neu hier und hab gleich jede Menge fragen.
Im Sommer hab ich ein Gewerbe angemeldet für die Beratertätigkeit bei Creative Memories (Fotoalben und Zubehör) Gewerbescheineintrag: "Beratung und Vertrieb von Fotoalben und Zubehör"
Nun möchte ich gern ein OnlineShop eröffnen mit Scrapbooking-Artikeln (Scrapbooking=kreative Fotoalbumgestaltung) anderer Marken. Aber die Beratertätigkeit noch gerne behalten.

Ich befinde mich im 2. Jahr der Erziehungszeit. Und bin noch bei meinem alten Arbeitgeber angestellt. (möchte dort die Arbeit aber nicht wieder aufnehmen) Ich bin für 3 Jahre dort angestellt(in Elternzeit) und somit krankenversichert.

Kann mir jemand sagen wie ich mich SChritt für schritt verhalten muss?
Denn für den Verkauf der Produkte im Internet muss ich bim Großhändler einen Handelsregistereintrag vorweisen, den habe ich noch nicht.

Würde es reichen das Online-Gewerbe auch als Nebentätigkeit anzumelden bekomme ich dann hierfür eine Steuer-Nr. beim FA und einen Handelsregistereintrag von der IHK?

Oder geht es nur als Vollzeitjob und muss ich somit meinem Arbeitgeber kündigen und mir dann leider eine private Krankenversicherung suchen?

Fragen über Fragen hoffe es kann mir jemand antworten?!

Schöne Grüsse
Claudia
scrapbook ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 22.09.2006, 00:46   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Hallo du in gleicher Lebenslage ,

du kannst deinen Gewerbschein kostenpflichtig um den Online-Shop erweitern lassen.

Wegen dem Handelsregistereintrag frag nochmal beim Großhändler nach, normalerweise verlangen die nur den Gewerbenachweis. Sollten die Handelsregistereintrag mit "großem Unternehmen = hohe Umsätze" gleichsetzen, bist du dort sowieso an der falschen Stelle.

Solange du insgesamt nicht mehr als 19 Stunden wöchentlich nebenberuflich arbeitest, und dir, sofern erforderlich, die zusätzliche Tätigkeit vom AG genehmigen lässt, sollte es keine Problem geben.

Wegen der KK solltest du bedenken, das die nur nebenberufliche Einkünfte als Selbständiger von rund 350 - 400 € akzeptieren, ohne zusätzliche Beiträge. Aber das musst du dort genau nachfragen.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
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