Hallo du in gleicher Lebenslage

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du kannst deinen Gewerbschein kostenpflichtig um den Online-Shop erweitern lassen.
Wegen dem Handelsregistereintrag frag nochmal beim Großhändler nach, normalerweise verlangen die nur den Gewerbenachweis. Sollten die Handelsregistereintrag mit "großem Unternehmen = hohe Umsätze" gleichsetzen, bist du dort sowieso an der falschen Stelle.
Solange du insgesamt nicht mehr als 19 Stunden wöchentlich nebenberuflich arbeitest, und dir, sofern erforderlich, die zusätzliche Tätigkeit vom AG genehmigen lässt, sollte es keine Problem geben.
Wegen der KK solltest du bedenken, das die nur nebenberufliche Einkünfte als Selbständiger von rund 350 - 400 € akzeptieren, ohne zusätzliche Beiträge. Aber das musst du dort genau nachfragen.