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21.09.2006, 08:02
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Sep 2006
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Selbständig als Web-Grafiker
Hallo, ich benötige mal Eure Erfahrung.
Folgende Ist-Situation: ich bin Angestellter und verdiene dadurch meinen Lebensunterhalt. Just for Fun erstelle ich immer mal einige Homepages für den Verwandtenkreis. Zirka ein bis drei Mal im Jahr bekomme ich aber auch Anfragen, ob ich denn nicht eine Homepage gegen Rechnungsstellung erstellen kann. Meistens für kleinere Firmen von Bekannten aus dem Bekanntenkreis.
Ich habe mich jetzt hier mal etwas durch die Foren durchgelesen und habe das aber noch nicht ganz verstanden, wie so etwas laufen könnte.
Mache ich mich selbständig als Freiberufler mit einem Katalogberuf (z.B. Grafikdesigner für Webcontent) oder muss ich als Gewerbetreibender ein Gewerbe anmelden und bin damit Kleinunternehmer (§19) ?
Da ich das eher so nebenbei mache, will ich da eigentlich kein großes Geschäft draus machen, nehmen wir mal an das pro Jahr 3 Homepages für je 300 Euro erstellt werden. Gibt es da keine Bagatellgrenze für ein Gewerbe ?
Aber auf jeden Fall muss ich Rechnungen, mit oder ohne Umsatzsteuer ausstellen können, da das sonst für die kleinen Firmen uninteressant ist, wenn sie die Kosten nicht absetzen können.
Und wie sieht das dann mit der Buchhaltung aus ? Muss ich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen oder irgend etwas aufwendiges für das FA erstellen ?
Den Gewinn aus dieser Unternehmung in spe müsste ich dann in meiner EkStE angeben und der wird dann auf mein Arbeitnehmergehalt bei der Versteuerung drauf geschlagen, oder läuft das separat ?
Vielen Dank für Eure Eingebungen und Ideen vorab :-)
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22.09.2006, 00:10
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von DBen
oder muss ich als Gewerbetreibender ein Gewerbe anmelden und bin damit Kleinunternehmer (§19) ?
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Das musst du anmelden aber du kannst auch die Regelbesteuerung wählen.
Zitat:
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Zitat von DBen
Gibt es da keine Bagatellgrenze für ein Gewerbe ?
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Nein.
Zitat:
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Zitat von DBen
Aber auf jeden Fall muss ich Rechnungen, mit oder ohne Umsatzsteuer ausstellen können, da das sonst für die kleinen Firmen uninteressant ist, wenn sie die Kosten nicht absetzen können.
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Ja, kannst du nur mit angemeldetem Gewerbe. Mit Umsatzsteuer als "Regelbesteuerter", ohne als "Kleinunternehmer"
Zitat:
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Zitat von DBen
Muss ich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen oder irgend etwas aufwendiges für das FA erstellen ?
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Ja, bei den erwarteten Umsätzen eine jährliche EÜR und als "Regelbesteuerter" monatl. die Umsatzsteuervoranmeldungen und jährlich die Umsatzsteuererklärung.
Zitat:
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Zitat von DBen
Den Gewinn aus dieser Unternehmung in spe müsste ich dann in meiner EkStE angeben und der wird dann auf mein Arbeitnehmergehalt bei der Versteuerung drauf geschlagen, oder läuft das separat ?
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Ja das erste, das wird zu deinem gesamtem zu versteuerndem Einkommen addiert.
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22.09.2006, 07:28
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Sep 2006
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Also habe ich das richtig verstanden, dass ich
a) zum Gewerbeamt gehe, dort ein Gewerbe anmelden. Ich dann
b) Gewerbetreibender und kein Freiberufler bin, und
c) wählen kann, ob ich Rechnungen mit oder ohne Umsatzsteuer ausstelle (§19).
In meinem Fall habe ich alleine durch eine Websitegestaltung ja keine Rechnungen/Anschaffungen, von denen ich mir die Mwst. zurückholen müsste. Könnte also von §19 Gebrauch machen.
Besteht eine Möglichkeit, dass der Arbeitgeber das irgendwie sieht (z.B. auf der ehem. Lohnsteuerkarte), wenn ich ein Gewerbe anmelde ?
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22.09.2006, 10:53
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Besteht eine Möglichkeit, dass der Arbeitgeber das irgendwie sieht (z.B. auf der ehem. Lohnsteuerkarte), wenn ich ein Gewerbe anmelde ?
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auf der Lohnsteuerkarte nicht, allerdings wird es früher oder später auf anderem Wege erfahren und wenn dann in deinem Vertrag ein Passus steht, dass andere berufliche Tätigkeiten genehmigungspflichtig sind, dann wäre das soweit ich weiß ein Kündigungsgrund.
Gruß
Sven
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