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24.09.2006, 11:22
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2006
Ort: München
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Handelsregistereintrag
Hallo
ich hätte eine Frage will gerade ein Internetseite wo man Handylogos, Handyspiele, Klingeltöne Handy (über Partnerprogramme) usw. kaufen kann online stellen.
Gewerbeschein habe ich. Muss ich mich auch ins Handelsregister eintragen?
Bzw. wann muss man sich ins Handelsregister eintragen?
Vielen dank für eure Hilfe
Grüsse
Dirk
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24.09.2006, 11:27
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#2
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2006
Ort: Wurzen
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moin,
musst du nicht.
du kannst dich aber als e.K. (eingetragener kaufmann) registrieren lassen.
handelsregister is für gesellschaften, GmbH, OHG, KG
__________________
Grüße Falko
acanzo
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24.09.2006, 11:30
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Bzw. wann muss man sich ins Handelsregister eintragen?
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Die Handelsregistereintragung ist nur für Kaufleute Pflicht. Manche sind bereits per Gesetz Kaufmann wie acanzo bereits beschrieben hat. Ansonsten gelten die hier beschriebenen Größen.
http://www.traum-projekt.com/forum/9...line-shop.html
Geändert von Sven (24.09.2006 um 11:33 Uhr).
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24.09.2006, 11:32
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2006
Ort: München
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Handelsregistereintrag
danke für die Hilfe. Was bringt mir das wenn ich mich als e.K. regestrieren lassen?
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24.09.2006, 11:34
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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für den kleinen Unternehmer nur Nachteile wie z.B. Bilanzierungspflicht, die strengere Vorschriften des HGB gelten anstelle des BGB
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24.09.2006, 11:36
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2006
Ort: München
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jetzt bin ich leicht irretiert weil du geschrieben hat Kaufmann sind manche schon per Gesetz wie ich (dirk30) beschrieben habe. Was meinst du damit?
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24.09.2006, 11:38
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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hab' den Beitrag mitlerweile editiert. Ich meinte acanzos Beitrag bzgl. Gmbh, OHG ... . Da hab' ich mich verguckt.
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24.09.2006, 11:38
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2006
Ort: München
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Zitat:
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Zitat von dirk30
jetzt bin ich leicht irretiert weil du geschrieben hat Kaufmann sind manche schon per Gesetz wie ich (dirk30) beschrieben habe. Was meinst du damit?
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sorry vergiss es hatte mich verlesen bzw. das forum hat nicht azanco angezeigt in deinem Bericht sondern mich
Geändert von dirk30 (24.09.2006 um 11:41 Uhr).
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24.09.2006, 11:39
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2006
Ort: München
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Handelsregístereintrag
Zitat:
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Zitat von Poloatze
für den kleinen Unternehmer nur Nachteile wie z.B. Bilanzierungspflicht, die strengere Vorschriften des HGB gelten anstelle des BGB
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gut danke dir. dann lasse ich den eintrag lieber bei umsatzerwartungen von paar tausend euros pro Jahr
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