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Alt 28.09.2006, 21:35   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Sep 2006
Ort: polen
isabela macht alles soweit korrekt
Exclamation

Selbständiger Call-Center Agent , wie anmelden?


Hallo!!!

In kurzer Zeit plane ich mich als selbständiger Call Center Agentin anzumelden und ich weß es nicht wie soll ich es machen? Als Gewerbe oder wahrscheinlich als Freiberufler (dann muß ich Gewerbesteuer nicht zahlen).Hilfe!!!
isabela ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 28.09.2006, 22:36   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Ich glaube nicht, das Freiberufler möglich ist.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2006, 23:38   #3
TP-Insider
 
Benutzerbild von paby
 
Registriert seit: Sep 2002
Ort: bayern
paby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEpaby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEpaby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEpaby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEpaby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
als freiberufler klappt das nicht...

du bietest einen dienst an - bist abhängig von dem was man dir aufträgt - nur dann kannst du arbeiten - ohne auftrag keine arbeit

freiberufler sind unabhängig

sie arbeiten wann sie wollen - soviel sie wollen - was sie wollen...(und hoffen, dass das dann einer haben will)

das macht ein call-center-agent nicht - also jedenfalls nicht lange
__________________
das böse im web: ein tatsachenbericht
psst...:ich benutze nof
und jetzt blogge ich auch bis(s)chen
paby ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2006, 00:41   #4
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

das ist alles ein wenig kreuz und quer mit den Antworten, so richtig korrekt ist keine der Antworten.

Zunächst ist dies keine freiberufliche Tätigkeit nach § 18 EStG, denn darunter fallen selbständig ausgeübte, wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Nichts davon umschreibt oder beinhaltet die Tätigheit eines Call-Center Agents.

Eine gewerbliche Tätigkeit nach § 15 EStG könnte in Frage kommen, dann stellt sich jedoch die Frage nach dem Grad der Selbständigkeit, denn vermutlich liegt hier eher eine Scheinselbständigkeit vor.

Zur Gewerbesteuer... zunächst gibt es ja einen Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500€ und danach eine in 12.000€ Schritten ansteigende 1%-ige Staffelung, man kann die Gewerbesteuer also recht gut "überleben", erst ab 72.500€ trifft die volle Höhe von 5% zu.

Beispiel... der Gewerbeertrag sei 56.000€ und der Hebesatz der Gemeinde 350%:

56.000€ ./. 24.500€ Freibetrag = 31.500€

31.500€
-12.000€ * 1% = 120€
-12.000€ * 2% = 240€
- 7.500€ * 3% = 225€
---------------------
......0€...........= 585€ (Steuermesszahl) * 3,5 (Hebesatz) = 2.047,50€ (Gewerbesteuer)
====================================================

Bei einem Gewinn von 56.000€ fielen dann 2.047,50€ an... damit kann man leben!

MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!

Geändert von BEBOUB (29.09.2006 um 01:39 Uhr).
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2006, 10:47   #5
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
als Ergänzung dann noch zu BEBOUB's Beispiel.

Die gezahlte Gewerbesteuer wird in gewissen Grenzen bei der zu zahlenden Einkommensteuer angerechnet. Dies geschieht nach § 35 EStG (wird in der Anlage GSE durch Sachbereich 44 Kennzahl 85 ausgedrückt und ist im Finanzamt immer bei gewerblichen Einkünften einzugeben; ansonsten wird die Veranlagung abgebrochen).

Dabei wird der Gewerbesteuermessbetrag mit 1,8 multipliziert.

58 * 1,8 = 104,40
Die zu zahlende Einkommensteuer würde sich also um 104,40 EUR vermindern.

Bei Personengesellschaften wird der Steuermessbetrag anteilig für jeden Mitunternehmer berechnet und dann mit 1,8 multipliziert.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
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