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Hallo ...
das ist alles ein wenig kreuz und quer mit den Antworten, so richtig korrekt ist keine der Antworten.
Zunächst ist dies keine freiberufliche Tätigkeit nach § 18 EStG, denn darunter fallen selbständig ausgeübte, wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Nichts davon umschreibt oder beinhaltet die Tätigheit eines Call-Center Agents.
Eine gewerbliche Tätigkeit nach § 15 EStG könnte in Frage kommen, dann stellt sich jedoch die Frage nach dem Grad der Selbständigkeit, denn vermutlich liegt hier eher eine Scheinselbständigkeit vor.
Zur Gewerbesteuer... zunächst gibt es ja einen Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500€ und danach eine in 12.000€ Schritten ansteigende 1%-ige Staffelung, man kann die Gewerbesteuer also recht gut "überleben", erst ab 72.500€ trifft die volle Höhe von 5% zu.
Beispiel... der Gewerbeertrag sei 56.000€ und der Hebesatz der Gemeinde 350%:
56.000€ ./. 24.500€ Freibetrag = 31.500€
31.500€
-12.000€ * 1% = 120€
-12.000€ * 2% = 240€
- 7.500€ * 3% = 225€
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......0€...........= 585€ (Steuermesszahl) * 3,5 (Hebesatz) = 2.047,50€ (Gewerbesteuer)
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Bei einem Gewinn von 56.000€ fielen dann 2.047,50€ an... damit kann man leben!
MfG
BEBOUB
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Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
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Geändert von BEBOUB (29.09.2006 um 01:39 Uhr).
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