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Alt 29.09.2006, 18:38   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Sep 2006
DaHo macht alles soweit korrekt
Question

2 Fragen zum Kleingewerbe


Guten Tag,

ich möchte mich innerhalb der nächsten Wochen als Kleinunternehmer
selbstständig machen. Ich habe darüber bereits einiges gelesen (z. B.
die Kleinunternehmer-FAQ, einige andere Threads hier im Forum und
den Ratgeber von ratgeber-e-lancer.de).

Allerdings sind mir ein paar Dinge noch unklar. Es wäre nett wenn mir
jemand weiterhelfen könnte.

Frage Nr. 1 ist:

Brauche ich direkt von Anfang an ein Firmenkonto oder kann ich erstmal
im ersten Monat mein privates Konto verwenden?

Frage Nr. 2:

Ich habe die Kleinunternehmerregelung bisher so verstanden, das mein
Umsatz im ersten Jahr 17500 € nicht übersteigen darf. Ich im
zweiten Jahr dann aber einen Umsatz bis 50000 € haben darf.
Allerdings so wie ich das dann nach dem Lesen der Kleinunternehmer-FAQ
verstanden habe, darf ich als Kleinunternehmer IMMER nur weniger als
17500 € Umsatz machen und auch im zweitem Jahr als Kleinunternehmer
keinen Umsatz von < 50000 €. Habe ich das richtig verstanden?

Vielen Dank für eure Hilfe.

M. f. G.
Daniel


PS: Ich habe jetzt nicht gesehen wie weit dieses Forum auf Fragen für
Versicherrungen, Rechtfragen und Verträge usw. eingeht, für solche Fragen
kann ich allerdings den Ratgeber von ratgeber-e-lancer sehr empfehlen
Vielleicht sollte man sich überlegen, ob man den Links in den FAQ über
Gewerbe usw. als weiterführende Lektüre einfügt.


PPS:Wieso ist die Kleinunternehmer-FAQ im Forum 'Gründung & Selbstständigkeit'
eigentlich nicht als wichtig über den anderen Treads fixird?
DaHo ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 29.09.2006, 19:02   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von DaHo
Brauche ich direkt von Anfang an ein Firmenkonto oder kann ich erstmal
im ersten Monat mein privates Konto verwenden?
Es gibt für Einzelunternehmer keine Pflicht für ein "Firmenkonto". Wenn du dir im Bedarfsfall problemlos auf deine privaten Kontoauszüge schauen lässt, brauchst du kein anderes Konto.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2006, 12:33   #3
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Ich habe die Kleinunternehmerregelung bisher so verstanden, das mein
Umsatz im ersten Jahr 17500 € nicht übersteigen darf. Ich im
zweiten Jahr dann aber einen Umsatz bis 50000 € haben darf.
sagen wir mal, dass im Vorjahr 17.500 EUR und im laufenden Jahr 50.000 EUR nicht überstiegen werden dürfen. Im Gründungsjahr ist dabei als Ausnahme auf die 17.500 EUR abzustellen, das steht auch so irgendwo in den Umsatzsteuerrichtlinien Abschnitt 246 oder da irgendwo.

Zitat:
Allerdings so wie ich das dann nach dem Lesen der Kleinunternehmer-FAQ
verstanden habe, darf ich als Kleinunternehmer IMMER nur weniger als
17500 € Umsatz machen und auch im zweitem Jahr als Kleinunternehmer
keinen Umsatz von < 50000 €. Habe ich das richtig verstanden?
über den Sinn und Unsinn der 50.000 EUR-Grenze kann man sicherlich streiten, zumal die Grenze stumpf auf Schätzungen beruht und man kann sich auch verschätzen.

Um jedenfalls die Kleinunternehmer über mehrere Jahre in Anspruch nehmen zu können muss man jedes Jahr unter 17.500 EUR Gesamtumsatz bleiben.

Zitat:
Vielleicht sollte man sich überlegen, ob man den Links in den FAQ über
Gewerbe usw. als weiterführende Lektüre einfügt.
mal schauen

Zitat:
PPS:Wieso ist die Kleinunternehmer-FAQ im Forum 'Gründung & Selbstständigkeit'
eigentlich nicht als wichtig über den anderen Treads fixird?
ähm, gute Frage. Ich will die Tage sowieso ein bisschen Aufräumen im Traum-Start-Bereich. Mal schauen was sich ergibt.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2006, 19:11   #4
TP-Newbie
 
Registriert seit: Sep 2006
DaHo macht alles soweit korrekt
Hallo Dorintia und Sven,

vielen Dank für eure Antworten (Sorry für die verspätete
Antwort meinerseits, ich habe den Thread fast vergessen
gehabt).

Bezüglich der Umsatzgrenze: Ich werde dann also versuchen
die letzten drei Monate dieses Jahres jeweils weniger als ein
Zwölftel von 17500 € zu verdienen. Im zweiten Steuerjahr
kann ich dann nochmal die Einnahmen-Überschussrechnung
anwenden und im dritten Steuerjahr muss ich dann doppelt
Buch führen (sofern mein Umsatz im Vorjahr höher als 17500
€ war). Wenn ich im zweiten Jahr die 17500 € Grenze
überschreite ändert sich in diesem Jahr ja nichts für mich (vom
Steuerlichen her).


In einer FAQ aus diesem Forum wurde das Buch
'Einnahmen-Überschussrechnung' vom Haufe-Verlag empfohlen.
Ich habe es mir gleich bestellt. Ist es notwendig, daß ich es
jetzt sofort lese oder kann ich es auch erst am Ende des
Jahres lesen?

Vielen Dank für eure Hilfe.


M. f. G.
Daniel
DaHo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2006, 22:58   #5
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von DaHo
dritten Steuerjahr muss ich dann doppelt
Buch führen (sofern mein Umsatz im Vorjahr höher als 17500
€ war).
Nein, für die Pflicht zur doppelten Buchführung gibt es andere Bedingungen:

Quelle: Wikipedia
"Buchführungspflicht nach Handelsrecht

„Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.“

– § 238 HGB

Darüber hinaus müssen Gewerbetreibende auch ohne Handelsregistereintrag die steuerlichen Bestimmungen der Abgabenordnung beachten:

Buchführungspflicht nach Steuerrecht

„Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die Verpflichtungen, die ihm nach den anderen Gesetzen obliegen, auch für die Besteuerung zu erfüllen.
Gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, die nach den Feststellungen der Finanzbehörde für den einzelnen Betrieb Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen die Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 10 des Umsatzsteuergesetzes,

von mehr als 500.000 Euro im Kalenderjahr oder
selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert von mehr als 25.000 Euro oder
einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 30.000 Euro im Wirtschaftsjahr oder
einen Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als 30.000 Euro im Kalenderjahr gehabt haben,
sind auch dann verpflichtet, für diesen Betrieb Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, wenn sich eine Buchführungspflicht nicht aus anderen Gesetzen ergibt.“
– § 140 und 141 AO"
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2006, 23:17   #6
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Ich habe vorgestern eine Datei online gestellt in meiner Linkliste Steuerrecht (siehe meine Signatur) zur Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Der Text ist sehr gut, schau dort mal rein. Sind gute 20 Seiten.

Gruß
Sven
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