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Alt 01.10.2006, 00:53   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Dec 2004
renchen2000 ist auf einem guten Weg

Name einer GbR


hallo,

rein gesetzliches muss ich ja eine GbR so bezeichnen: " Klaus Müller und Schulz GbR " .

In wie weit darf ich jetzt einen Fantasienamen ins Spiel bringen, z.b. "Müllererin GbR" ?

Hab das jetzt schon öfter gelesen aber gedacht zu haben, richtig informiert zu sein...?
__________________

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Alt 01.10.2006, 00:59   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
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Fantasiename ist auch bei GbR kein Problem:

einfach so "gestalten":

toller Firmenname
Müller und Schulz GbR
Hinterhof 26b
12345 Musterstadt
Thomas ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 01.10.2006, 03:13   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Dec 2004
renchen2000 ist auf einem guten Weg
Müsste das nicht so aussehen?

toller Firmenname
Vorname Müller und Schulz GbR
Hinterhof 26b
12345 Musterstadt
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Alt 01.10.2006, 12:41   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Eher so:

toller Firmenname
Mike Müller und Sebastian Schulz GbR
Hinterhof 26b
12345 Musterstadt

Es muss für den Kunden auf einen Blick erkennbar sein, mit wem er es zu tun hat, an wen er sich auch bei 'nem Problemfall zu halten hat.

Aber auch hier, wie so oft... solange sich keiner beschwert, das er den Namen des Unternehmers erst mit der Lupe suchen muss...
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2006, 00:43   #5
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
M.E.nach muss der Vorname nicht zwigend genannt werden.

Für den Kunden ist es ja erkennbar mit wem er Geschäfte tätigt. Er muss sich halt auch das Kleingedruckte durchlesen. Ist bei Verträgen ja auch so.

Ich kann in riesigen Buchstaben "toller Firmenname" auf dem Briefkopf stehen haben und da drunter in Schriftgröße 8 "Meier & Co. GbR".
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2006, 10:14   #6
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Zitat:
M.E.nach muss der Vorname nicht zwingend genannt werden.
Bitte die §§ 15a und 15b GewO lesen!
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2006, 14:37   #7
TP-Senior
 
Registriert seit: Dec 2004
renchen2000 ist auf einem guten Weg
Dann wusst ichs doch, mind. einen Vornamen!
__________________

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