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05.10.2006, 01:38
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2006
Ort: NRW
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Nebengewerbe: Handwerk und Handel?
Guten "Morgen" Gemeinde,
Ich werde neben meinem Hauptberuf (Uhrmacher) ab dem 1.1.07 eine Teil-Selbstständigkeit (Gewerbe) anmelden.
Meine Einnahmen in der Selbstständigkeit werde ich Hauptsächlich im Handwerk erzielen. Es kann jedoch sein, dass ich ab und zu einmal eine antike Uhr restauriere und diese dann verkaufen möchte.
Ich möchte die Kleinunternehmer-Regelung wählen, aus den FAQ werde ich jedoch nicht 100% schlau ;-)
Die Frage ist: darf ich in der Gewerbeanmeldung den Punkt "Handel" mit ankreuzen oder muss ich mich damit automatisch als Kaufmann anmelden und falle damit in die Regel-Besteuerung (MwSt) ?
Gruß
Roland
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05.10.2006, 10:30
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Nein, selbst "Nurhändler" können von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen.
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05.10.2006, 11:41
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
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Das mit dem Handel ist doch nur, wenn der Schwerpunkt wirklich auf dem Handel mit Waren liegt. In einem solchen Fall ist es aber erstmal kein Handel in diesem Sinne.
__________________
Grüsse Jörg
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05.10.2006, 22:27
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2006
Ort: NRW
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Handwerk & Handel
Hallo,
ich danke euch für die Antworten.
Ich habe heute morgen ein Handwerks-Gewerbe ab dem 1.1.07 beantragt.
Sollte ich dennoch einmal eine von mir vorher privat gekaufte Uhr restauriert haben und diese dann verkaufen, werde ich die Uhr eben als Privatperson verkaufen ;-)
Gruß
Roland
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05.10.2006, 22:29
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Und warum hast du nicht auch den Handel auf dem Gewerbeschein eintragen lassen? Wollten die nicht, wolltest du nicht?
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05.10.2006, 23:39
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
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Zitat:
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Zitat von Geronimo
Hallo,
ich danke euch für die Antworten.
Ich habe heute morgen ein Handwerks-Gewerbe ab dem 1.1.07 beantragt.
Sollte ich dennoch einmal eine von mir vorher privat gekaufte Uhr restauriert haben und diese dann verkaufen, werde ich die Uhr eben als Privatperson verkaufen ;-)
Gruß
Roland
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Also ein Uhrmacher verkauft auch, nicht nur Uhren, sondern lapidare batterien oder Armbänder, sicherlich auch Uhren. Das musst Du nciht als Privatmann machen.
Was hast Du denn beim Gewerbeschein angegeben?
__________________
Grüsse Jörg
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06.10.2006, 00:51
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2006
Ort: NRW
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Hallo Dorintia, hallo Jörg,
ich habe unter Punkt 18 (Art des angemeldeten Betriebes) das Kreuzchen nur bei "Handwerk" gemacht. Dies war der "gute Rat" eines Bekannten. Dieser meinte es gäbe Schwierigkeiten mit dem Kreuzchen bei "Handel", wenn ich mich nicht als Kaufmann eintragen lassen würde. Das möchte ich jedoch nicht.
Darf ich trotzdem Handel betreiben oder muss ich das (wenn es denn noch geht) ändern?
Gruß
Roland
PS: tja, die guten "Ratschläge" ;-(
Aber hier ist ja auch zu lesen, dass selbst Steuerberater Schläge verteilen: Ratschläge sind eben manchmal auch nur "Schläge".
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06.10.2006, 01:48
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#8
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von Geronimo
Dieser meinte es gäbe Schwierigkeiten mit dem Kreuzchen bei "Handel", wenn ich mich nicht als Kaufmann eintragen lassen würde.
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Dann müssten ja alle kleinen ebay-Händler eingetragene Kaufleute sein...
Hast du mal die Mitarbeiter beim Gewerbeamt gefragt?
Du musst doch deine Tätigkeit(en) auch noch formulieren- nicht nur ankreuzen, da hätte der der Handel sicher reingepasst.
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06.10.2006, 11:36
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#9
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
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Ich verkaufe auch Hard- und Software und auch anderes Zeugs und bin kein Händler 
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Grüsse Jörg
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06.10.2006, 11:58
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#10
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Händler wahrscheinlich schon.
Entscheidend ist die Kaufmannseigenschaft für die Eintragung ins Handelsregister und diese liegt nicht vor.
Kaufmann ist jedes Handelsgewerbe und ein Handelsgewerbe betreibt jemand, wenn er einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, die nach Art und Umfang nicht als Kleingewerbe einzustufen ist.
Und gerade als Kleingewerbe werden die meisten eBay Händler eingestuft, so dass eine Eintragung nicht erforderlich ist.
Gruß
Sven
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