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Alt 08.10.2006, 12:37   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2006
fredddy macht alles soweit korrekt

Gewerbe von Eltern anmelden lassen und mit 18 ummelden?




hi,

ich handle und verkaufe nun seit schon einiger Zeit Computer + Periphriegeräte sowie kümmere mich um die Wartung und Einrichtung der verkauften Systeme.

Bis jetzt hatte ich ausschließlich Privatkunden, weshalb ich die Rechnungsstellung oft einfach unter der Hand erledigen konnte.

Doch nun habe ich einen Auftrag einer Schule bekommen, die aber eine Ordentliche Rechnung benötigt.

Da ich den Schein nun ziemlich dringend brauch, und nicht Monate warten kann bis der Vorgang des Vormundschaftsgerichtes fertig ist, habe ich mir überlegt ob nicht meine Mutter einfach ein Gewerbe auf sich anmelden kann, und ich mit dem Gewerbeschein arbeite. Was denkt ihr von der Idee?

Ist es dann möglich, wenn ich in 1,5 Jahren volljährig bin, das Gewerbe auf mich umzumelden??

Vielen Dank für eure Antworten!

Gruß,

Freddy
fredddy ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 08.10.2006, 12:50   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Nein, das ist nicht möglich. Deine Eltern müssten das Gewerbe dann abmelden und du ein neues anmelden. Zu Beachten wäre auch ein evtl. Versicherungsfall wenn du "schwarz" (auch wenn deine Eltern das Gewerbe hätten) unterwegs bist.

Denn das:
Zitat:
Zitat von fredddy
ich handle und verkaufe nun seit schon einiger Zeit Computer + Periphriegeräte sowie kümmere mich um die Wartung und Einrichtung der verkauften Systeme.

Bis jetzt hatte ich ausschließlich Privatkunden, weshalb ich die Rechnungsstellung oft einfach unter der Hand erledigen konnte.
ist überhaupt nicht in Ordnung!
dorintia ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2006, 12:54   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2006
fredddy macht alles soweit korrekt
ja was soll ich denn machen?!

aufträge wo richtig geld herrausspringt absagen??!!
fredddy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2006, 12:58   #4
TP-Member
 
Registriert seit: Aug 2005
Logge ist auf einem guten Weg
Zitat:
ja was soll ich denn machen?!

aufträge wo richtig geld herrausspringt absagen??!!
Geld verdienen ist immer okay... aber so schadest du nur den ehrlichen Menschen. Zieh das alles legal auf und 0 Problem.
__________________

Logge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2006, 13:00   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2006
fredddy macht alles soweit korrekt
klar...ich will dies ganze auch legal aufziehen ohne frage...

aber was soll ich machen? ein vormundschaftsantrag dauert minimum 6 monate bis ich wirklich meinen gewerbeschein in der hand hab, wenn nicht noch länger

was soll ich denn dann in der zeit machen, bis ich den hab??
fredddy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2006, 13:15   #6
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

Deine Mutter meldet das Gewerbe an und stellt Dich als geringfügig Beschäftigten ein... Du wickelst den Auftrag ab und Deine Mutter meldet das Gewerbe wieder ab.

Auf diese Weise läuft alles vernünftig... Versicherung und Sozialabgaben werden gezahlt und die Versteuerung läuft über die Mutter.

MfG
BEBOUB
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2006, 15:54   #7
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von BEBOUB
Deine Mutter meldet das Gewerbe an und stellt Dich als geringfügig Beschäftigten ein... Du wickelst den Auftrag ab und Deine Mutter meldet das Gewerbe wieder ab.
Bringt aber ein bischen Arbeit mit sich:
  • Gewerbe anmelden
  • Betriebsnummer beantragen (wird z.B. für Meldung SozV benötigt)
  • Lohnbuchführung (Anmelden des AN, Meldung SozV, Meldung BG,...)
  • Gewerbe abmelden

Das FA könnte auch ein bischen mistrauisch werden, wenn ein Gewerbe nur für ein paar Tage, Wochen Monate angemeldet ist und es dann, trozt Gewinn, wieder abgemeldet wird.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2006, 15:57   #8
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2006
fredddy macht alles soweit korrekt
ich möchte den gewerbeschein NICHT nur für den einen auftrag verwenden, sondern für ALLE die ab jetzt kommen, d.h. das gewerbe laufen lassen, bis ich 18 bin in 1,5 jahren, und dann ein neues auf meinen namen anmelden lassen.
fredddy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2006, 17:01   #9
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

@fredddy
...dann wickele die Aufträge halt so lange über Deine Mutter ab, wie dies notwendig ist und wenn Du 18 bist, dann meldest Du Dein eigenes Gewerbe an.

@MaWeSol
Warum sollte denn das Finanzamt misstrauisch werden, wenn ein Gewerbe nach Abwicklung von einem oder mehreren Aufträgen wieder eingestellt wird?

Wäre das Finanzamt glücklicher, wenn danach eine Durststrecke käme, im Zuge derer die zuvor produzierten Gewinne dann wieder verzehrt werden würden, sodass gar keine Steuern mehr zu entrichten wäre?

MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2006, 18:03   #10
TP-Senior
 
Registriert seit: Jun 2004
n0bbY macht alles soweit korrekt
Hallo!

Mal was grundlegendes:

Wenn Du gewerblich Gegenstände verkaufst, bist Du automatisch für die Gewährleistung (Neuware 2 Jahre, Gebrauchte 1 Jahr) verantwortlich und voll haftbar zu machen. Was die Haftung angeht, trifft das auch auf Dich oder Deine Mutter zu, je nach dem wer das Gewerbe anmeldet. Soll heissen, dass der Inhaber bei allen Schuldnern bis auf die Privatinsolvenz hafbar zu machen ist. Das muss man sich gründlich überlegen.

Weiter muss man zwischen Einseitigem- und Zweiseitigem-Handelskauf unterscheiden, was die Verhältnisse zwischen "Unternehmer verkauft an Privat" und "Unternehmer verkauft an Unternehmer" regelt. Mach Dich unbedingt über die Gewährleistungspflich eines Unternehmers schlau.

Es gibt da wirklich so viel zu beachten, was Du nicht auf die leichte Schulter nehmen darfst!!! Wenn Du die Geräte (oder was auch immer) an jemanden verkaufst, diese einen Schaden haben und sich dann vielleicht Dein Lieferant quer stellt/Zahlungsunfähig ist, hast Du ein Problem. Und das geht verdammt schnell! Spreche aus Erfahrung


Viel Glück
__________________
Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
n0bbY ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2006, 19:09   #11
TP-Newbie
 
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Rüsselsheim
OdinPG macht alles soweit korrekt
Hi

@n0bby
Nun ja das Stimmt schon was du sagst. Aber man kann ja auch eine limited
gründen! Da hinterlegt man je nachdem wie viel geld man hat einen Betrag
von 100 oder 1000 Britischen Pfund (für die Euroumrechnung den Betrag mit
1,5 multiplizieren) und dann ist man nur dafür haftbar und sonst mit nichts.

Falls du das machen möchtest dann schau mal bei folgendem Link:
http://www.go-limited.de/ . Das
ganze kostet um die 280€ mit ner Übersetzung der Papiere usw. und du
kannst nach einer Wartezeit von 10 Tagen deine aufträge vollkommen legal
abwickeln.

PS: Man muss beachten, dass das dann ab dem zweiten Jahr 99€ monatlich
kostet. Des Weiteren ist die Limited so dann auch mit ner GmbH zu
vergleichen.


MfG:
OdinPG
OdinPG ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2006, 01:06   #12
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
@OdinPG

Zu den Problemen, die eine Ltd. mit sich bringt, wurden hier bereits etliche Beiträge geschrieben! So einfach wie geschildert ist es nicht und die Verkaufsprospekte sehen immer schön aus, die Probleme kommen später.

Im übrigen haftet eine Ltd. nicht auf das Stammkapital beschränkt, sondern mit dem gesamten Betriebsvermögen, wie jede andere Kapitalgesellschaft auch. Allerdings hier mit der Einschränkung, dass die Haftung auf den Geschäftsführer ausgedehnt wird, wenn das Stammkapital dem Geschäftsrisiko nicht in angemessener Höhe gegenübersteht.

Ergo... das Risiko wird durch die Gründung einer Ltd. nicht gemindert, die Kosten durch die doppelte Buchführung jedoch unangemessen in die Höhe getrieben.

MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
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BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2006, 23:32   #13
TP-Member
 
Registriert seit: Apr 2005
Frechdachs macht alles soweit korrekt
Die Idee das Gewerbe über die Eltern laufen zu lassen ist schon sehr gut. Es ist auch nicht unbedingt nötig das Du Dich als Aushilfe anstellen lassen musst. Du kannst natürlich auch unentgeldlich arbeiten. Beachte auch Beboub´s Beiträge, welche völlig korrekt und nur logisch sind.

Frechdachs
Frechdachs ist offline   Mit Zitat antworten
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