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Alt 11.10.2006, 22:11   #1
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fujit macht alles soweit korrekt
Question

Student + Meisterbafög + KK-Versicherung + Kleingewerbe. Ein paar Fragen!


Hallo zusammen,

das Forum ist sehr informativ und mit guten und erfahrenen Benutzer gefüllt.
Ich habe mir fast wirklich jeden Beitrag durchgelesen und mir wurden fast meine ganzen Fragen beantwortet.

Aber einige habe ich noch bzw. ich bräuchte kurz eine Bestätigung,
ob das so stimmt.


Kurz zu meiner Person:
22 Jahre alt,
kaufm. Grundkentnisse,
Schüler,
wieder gesetzl. Familienversichert,
Meisterbafög ohne Dahrlehn = 150,- EUR
Kindergeld,
kein Nebenjob


Jahres Einkommens-Bemessungsgrenzen:
Kindergeld: 8.600 EUR incl. Werbungskosten
Bafög: 4.206 EUR
gesetzl. Krankenkasse 4.200 EUR

also max. Gewinn nach "Steuern" 350,00 EUR



Frage 1:

Sind die Bemessungsgrenzen noch aktuell?

Wenn ich den Gewinn von 350 EUR übersteige (vielleicht läuft es besser als gedacht), wäre ich automatisch nicht mehr gesetzl. Familienversichert
und würde mein Baföganspruch verlieren (zurückzahlen).

- Könnte ich auf die Zuzahlung (studenten/schüler) ca. 50 EUR (AOK)
wechseln und wäre ich dann Bemessungsfrei versichert?
-> Die AOK-Zweigstelle wußte da nicht so recht bescheid,
die Haupstelle wollte sich schon vor einigen Tagen melden.

- Wie verläuft es dann mit der Rentenversicherung,
da ja das Bafög auch wegfallen würde?




Frage 2:

Ich habe leichte Entscheidungsprobleme bei der Gewerbewahl (Kleingewerbe oder normales Gewerbe).
Wenn ich den monatl. Gewinn von 350 EUR erreichen will, dann müßte ich ca. 2.-4.000 EUR im Monat umsetzen, was realitsch wäre
(leider ist die Retabilität net so der Bringer).


Beim Kleingewerbe (EÜV) darf ich ja max. 17.500 EUR und im Folgejahr 50.000 Uhr Umsatz machen.
Beim normalen Gewerbe (Doppelte Buchführung) ist es offen.


Ich würde aufgrund des nicht zu hohen Aufwandes, das Kleingewerbe vorziehen.
Die doppelte Buchführung und die leider monatl. UST-Meldung könnte ich mit Hilfe eines Steuerberates bzw. fast selber durchführen.
Der Abzug des Vorsteuers ist bei mir nicht so relevat.



Wie könnte ich das mit dem Kleingewerbe vereinbaren?
Weil wenn ich den Betrag übersteigen würde, müßte ich alles nachträglich für das ganze Jahr versteuern oder ?






So das wars im Moment
:-)


Schonmal vielen Dank für die Antworten.


Gruß
fujit ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 11.10.2006, 23:23   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
also max. Gewinn nach "Steuern" 350,00 EUR
wie berechnet sich dieser Wert????

Deine Einkünfte und Bezüge dürfen 7.680 EUR nicht übersteigen.

Einkünfte = Einnahmen - Werbungskosten

Einnahmen = Arbeitslohn

Werbungskosten = alle mit der Arbeitnehmertätigkeit im Zusammenhang stehenden Kosten; es wird immer der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (920 EUR) angesetzt. Höhere Werbungskosten müssen glaubhaft gemacht werden.


Bezüge = alle Einnahmen, die grds. nicht besteuert werden (steuerfrei oder nicht steuerbar) aber zum Lebensunterhalt bestimmt sind. Beim Befög ist dies z.B. der Zinsanteil. Von den Bezügen wird eine Kostenpauschale von 180 EUR abgezogen.

Die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge kann man letztlich von den Einkünften und Bezügen abziehen. Bei den privaten Beiträgen gibt es derzeit einige Verfahren vor den Gerichten.

Zitat:
Beim Kleingewerbe (EÜV) darf ich ja max. 17.500 EUR und im Folgejahr 50.000 Uhr Umsatz machen.
besser ausgedrückt 17.500 EUR im Vorjahr und 50.000 EUR im laufenden Jahr. Um regelmäßig die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen muss man aber immer unter den 17.500 EUR bleiben.

Zitat:
Wie könnte ich das mit dem Kleingewerbe vereinbaren?
Kleingewerbe ist ein handelsrechtlicher Begriff und beschreibt eine gewerbliche Tätigkeit, die keine Kaufmannseigenschaft begründet. Als Kaufmann wäre nämlich die doppelte Buchführung Pflicht. Dein Gewerbe ist jedoch nach Art und Umfang nicht so gestaltet, so dass du deinen Gewinn mit einer EÜR ermitteln kannst.

Zitat:
Weil wenn ich den Betrag übersteigen würde, müßte ich alles nachträglich für das ganze Jahr versteuern oder ?
für das laufende Jahr sicherlich nicht, da es Schätzwerte sind. Im Folgejahr musst du dann aber als Regelbesteuerer auftreten. Eine Aufforderung vom FA gibt es dafür nicht. Das musst du schon selbst errechnen um entsprechende Rechnungen auszustellen.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Alt 12.10.2006, 00:03   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2006
fujit macht alles soweit korrekt
Zitat:
Kleingewerbe ist ein handelsrechtlicher Begriff und beschreibt eine gewerbliche Tätigkeit, die keine Kaufmannseigenschaft begründet. Als Kaufmann wäre nämlich die doppelte Buchführung Pflicht. Dein Gewerbe ist jedoch nach Art und Umfang nicht so gestaltet, so dass du deinen Gewinn mit einer EÜR ermitteln kannst.
Das ist mir klar, weil ich ja kein Kaufmann nach HGB bin und wie du schon sagt
keine Kaufmannseigenschaft habe.


Zitat:
für das laufende Jahr sicherlich nicht, da es Schätzwerte sind. Im Folgejahr musst du dann aber als Regelbesteuerer auftreten. Eine Aufforderung vom FA gibt es dafür nicht. Das musst du schon selbst errechnen um entsprechende Rechnungen auszustellen.
d.h.
wenn ich das erste jaht bei ca. 30.000,- EUR Jahresumsatz lande,
muß ich nichts nach versteuern.
Ich Folgejahr falle ich dann automatisch in die Regelbesteuerung rein.


Kann mich echt nicht entscheiden, was ich nehmen soll.
Im Prinzip wäre die EÜV die bessere Lösung, weil ich keine großen Neuanschaffungen habe und die "einfache/leichte" Buchhaltung habe.
Nachteil ich kann keine MWST/UST ausweisen.



Zitat:
wie berechnet sich dieser Wert????

Deine Einkünfte und Bezüge dürfen 7.680 EUR nicht übersteigen.

Einkünfte = Einnahmen - Werbungskosten

Einnahmen = Arbeitslohn

Werbungskosten = alle mit der Arbeitnehmertätigkeit im Zusammenhang stehenden Kosten; es wird immer der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (920 EUR) angesetzt. Höhere Werbungskosten müssen glaubhaft gemacht werden.

Bei den Bemessungsgrenzen zählt ja der Reingewinn nach Steuern.
also 12x350 = 4.200 EUR
oder ?

Ich will ja nicht das Bafög bzw. die gesetzl. Krankenvers. verlieren.


oder es läuft so gut und ich erreiche die Kindergeldgrenze, dann müßte ich mich ja selbst Krankenversichern (gesetzl. Studenten-Krankenversicherung) und das Bafög würde wegfallen.



Zitat:
Bezüge = alle Einnahmen, die grds. nicht besteuert werden (steuerfrei oder nicht steuerbar) aber zum Lebensunterhalt bestimmt sind. Beim Befög ist dies z.B. der Zinsanteil. Von den Bezügen wird eine Kostenpauschale von 180 EUR abgezogen.

Die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge kann man letztlich von den Einkünften und Bezügen abziehen. Bei den privaten Beiträgen gibt es derzeit einige Verfahren vor den Gerichten.

d.h.

(Reingewinn aus selbstständiger Arbeit - Werbungskosten)
+ (Bezüge/Bafög - Kostenpauschale 180)
= Summe Einkünfte % Sonderausgaben - ....
= Einkommen - .....
= zu versteuerndes Einkommen (max. 7.680 EUR)


Aber irgendwie kapier ist das mit den gesetzl. Sozialversicherungensbeiträgen nicht. :-(


Gruß + Dank

tom

Geändert von fujit (12.10.2006 um 00:34 Uhr).
fujit ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2006, 00:23   #4
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Zitat:
Zitat von fujit
Kann mich echt nicht entscheiden, was ich nehmen soll.
Im Prinzip wäre die EÜV die bessere Lösung, weil ich keine großen Neuanschaffungen habe und die "einfache/leichte" Buchhaltung habe.
Nachteil ich kann keine MWST/UST ausweisen.
Du kannst auch mit der Regelbesteuerung noch "nur die EÜR" machen.
Bis zu ... € formlos, ab ... € mit dem Formular vom FA und ab ... € musste dann doppelte Buchführung machen.

Sorry, ich hab die Zahlen net im Kopf.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2006, 16:17   #5
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Registriert seit: Oct 2006
fujit macht alles soweit korrekt
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hallo zusammen,

so habe mich wieder ein bißchen informiert:
Zitat:
Du kannst auch mit der Regelbesteuerung noch "nur die EÜR" machen.
Bis zu ... € formlos, ab ... € mit dem Formular vom FA und ab ... € musste dann doppelte Buchführung machen.
Umsatz > 500.000€ oder Gewinn > 35.000€ und zwar im Jahr.
Ab diesen Beträgen geht es mit der doppelten Buchführung erst los.
Aber die erreiche ich sowieso nicht.



Ich hätte aber noch eine Frage zu den Bemessungsgrenzen, dann wäre das auch eingentlich schon alles: :-)

Betriebseinnahmen (Bsp.: Umsatz,...)
- Betriebsausgaben (Aufwendungen = Abschreibung, Einkäufe,...)
= Gewinn/Verlust
- Werbungskosten
= Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit
----------------------------------------------

+ Bafög

----------------------------------------------
= Gesamte Einkünfte


Zahlenbsp.:

4200,- EUR (12x350) Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit
+
1800,- EUR (12x150) Bafög
=
6000,- EUR,

Also müßte ich nichts zurückzahlen (Kindergeld & Bafög).



Stimmt die Aufstellung so oder .....????


Gruß + Dank
fujit ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2006, 17:48   #6
TP-Lady-Mod
 
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Werbungskosten??? Kann man die nicht erst von seinen gesamten Einkünften abziehen?
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2006, 22:11   #7
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Betriebseinnahmen (Bsp.: Umsatz,...)
- Betriebsausgaben (Aufwendungen = Abschreibung, Einkäufe,...)
= Gewinn/Verlust
- Werbungskosten
= Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit
Entweder:
Betriebseinnahmen
- Betriebsausgaben
= Gewinn
= Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit

oder

Einnahmen
- Werbungskosten
= Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten
= Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte

Bafög ist bei der Steuer steuerfrei. Beim Kindergeld wird hingegen der Zinsteil des Bafög als Bezüge angerechnet.

Gruß
Sven
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2006, 22:27   #8
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Jetzt habe ich es kapiert


Vielen Dank für die Mühe


Gruß
fujit ist offline   Mit Zitat antworten
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