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14.10.2006, 16:15
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Hasbergen
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Nebengewerbe Fenster-u. Rolladenreparatur
Hallo, ich bin neu angemeldet habe aber schon fleissig hier im Forum gelesen und nun habe ich auch noch ein paar Fragen.
Ich (gelernter Tischler) möchte ein Nebengewerbe anmelden für Fenster- und Rollladenreparaturarbeiten sowie für weitere kleine "Tischlerarbeiten" wie Laminat- und Parkettverlegen etc. Desweiteren würde ich gerne noch Online-Handel mit reinnehmen um bei Ebay evtl. Waren zu verkaufen. Genehmigung vom AG liegt vor. Gewerbeanmeldung ist so gut wie ausgefüllt. Also nun meine Fragen:
1. wie nenne ich meine Tätigkeiten ? Hausmeisterservice? hört sich meiner Meinung nach zu sehr nach Rasenmähen etc an. Oder besser Reparaturservice? oder ... ?
2. Kann ich beide Tätigkeiten auf einem Gewerbe anmelden oder sollte ich ein zweites Gewerbe für den Online-Handel anmelden.
3. Muss ich dem "Kind" ja auch noch einen Namen geben. Muss der Nachname im Firmennamen erscheinen. Oder könnte man z. B. M. B. Service nehmen?
so dass wären erstmal meine Fragen. Vielleicht kann mir jemand helfen? Vielen Dank für Eure Anregungen.
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14.10.2006, 17:33
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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zu 2. normalerweise hast du als Einzelunternehmer auch nur einen Gewerbeschein/ein Unternehmen, eben nur mit verschiedenen Tätigkeitsfeldern
zu 3. Dein "Firmenname" ist als Einzelunternehmer dein Vor- und Zuname.
Irgendwas mit Service usw. wäre nur ein Zusatz.
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14.10.2006, 17:37
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#3
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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zu 2:
sollte auf eine Gewerbeanmeldung "passen", hängt aber ggf. vom Goodwill des sachbearbeiters ab
zu 3:
Fantasienamen sind zulässig, als Zusatz muss aber dein Vor- und Nachname erscheinen
also z.B. in dieser Form:
Ganz toller Rolladenservice
Heinz Mustermann
die Suche nach den Stichwörtern Fantasiename bzw. Phantasiename innerhalb der Traum-Start-Rubrik sollte da einige Treffer zum Thema bringen 
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14.10.2006, 17:52
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von Thomas
als Zusatz muss aber dein Vor- und Nachname erscheinen
also z.B. in dieser Form:
Ganz toller Rolladenservice
Heinz Mustermann
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Das ist imho nicht korrekt. Firmenname ist der Vor- und Zuname und dieser muss auf den ersten Blick für den Kunden erkennbar sein.
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14.10.2006, 18:32
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#5
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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hab' ich auch gelesen, dass du anderer Meinung bist
in diesem Thread klären das die Juristen
Fantasiename ist generell zulässig auch für nicht eingetragene Firmen, eine Vorschrift über "Punktgrößen" in der Darstellung gibt es imho nicht
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14.10.2006, 19:07
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Dein Link bestätigt aber meine Meinung bezüglich des Zusatzes und das der "Firmenname" der Vor- und Zuname sein muss, daraus geht nämlich die Rechtsform, und somit der Ansprechpartner, hervor.
Und dieses muss für den Kunden eben klar ersichtlich sein, bin der Meinung das mal irgendwo gelesen zu haben. Das das eine recht schwammige Aussage ist, ist mir auch klar... ist vielleicht so wie mit der nicht wirklichen, oder eben doch, Winterreifenpflicht  .
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14.10.2006, 19:22
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#7
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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über Winterreifenpflicht hab' ich vor 'ner Stunde noch mit meinem Autoschrauber gesprochen
zum Thema:
MaWeSol schreibt hier, dass Kleingedrucktes dem Kunden auch im Briefkopf durchaus zumutbar sei.
Ich selber handhabe das bei meinem eigenen Betrieb seit mittlerweile fast 20 Jahren ohne jegliche Beanstandung ebenfalls so (kann natürlich auch einfach bisher Glück gehabt haben  )
Da ich aber auch im "Haifischbecken" online-handel so unterwegs bin, wäre sicher schon eine Abmahnung gekommen, falls das verboten wäre
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14.10.2006, 19:49
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#8
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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[OT] Und, was hat der Autoschrauber gesagt?  [/OT]
Und ich würd meinen Namen trotzdem nicht allzu klein schreiben, warum auch? Dafür steh ich mit meinem Namen.... 
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14.10.2006, 20:12
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#9
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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naja, ob man lieber mit seinem "echten" Namen oder lieber mit einem "schönen" Fantasienamen in der Öffentlichkeit auftritt und Werbung macht, kann durchaus von der Betriebsart/der Branche usw. abhängen.
statt
Claire Grube
Parfümhandel
könnte
Welt der Düfte
Claire Grube
wirklich werbewirksamer sein
[OT]
er sagte, dass das Gesetz furchtbar schwammig formuliert sei und deswegen jetzt viele Firmen panikmachenende Werbung damit machen. Sei aber alles Banane, eine Pflicht gäbe es nach wie vor nicht, nur im Falle eines Unfalls ggf. eine Teilschuld, falls man bei richtig Sauwetter schlechte Reifen habe.
Also warten wir, bis es kalt wird mit den Winterreifen ...
[/OT]
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14.10.2006, 20:20
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#10
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von Thomas
[OT]
er sagte, dass das Gesetz furchtbar schwammig formuliert sei und deswegen jetzt viele Firmen panikmachenende Werbung damit machen. Sei aber alles Banane, eine Pflicht gäbe es nach wie vor nicht, nur im Falle eines Unfalls ggf. eine Teilschuld, falls man bei richtig Sauwetter schlechte Reifen habe.
Also warten wir, bis es kalt wird mit den Winterreifen ...
[/OT]
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Stimmt wohl so auch nicht ganz....
[OT]Wenn du mit Sommerreifen und wegen Glatteis/Schnee mit durchdrehenden Rädern erwischt wirst, macht das 20€ Bußgeld, wer nicht vorwärtskommt und damit andere behindert (auch durch Abstellen des KFZ) zahlt 40€ und bekommt 'nen Punkt.[/OT]
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