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09.04.2002, 12:28
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Trier
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Gewerbe, ab wann!?
Wie jeder hier bastel ich schon ewig am Webdesign,
da ich einen Aufkleber mit meiner Homepage und den Worten
" Web design" auf meinem Auto habe, kamen auch schon anfragen Sites zu erstellen.
Soweit alles schön, da aber auch kleinere Firmen darunter sind und ich nur bestimmtes Geld einnehmen darf um kein Gewerbe anzumelden, habe ich Aufträge schon abgelehnt.
Ich weise immer darauf hin, das die Aufkleber auf meinem Auto keine Werbung, sondern ein Hinweis auf mein "Hobby" sind!
Auch auf meiner Homepage finden sich keine Referenzen oder Angebote, lediglich der Hinweis, sich bei Interresse zu melden!
Wer kann mir weiterhelfen, mir vielleicht Tips geben oder wo ich mich genau Informieren kann ohne das mir das Gewerbeamt aufs Dach steigt!
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09.04.2002, 12:59
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo Aphix,
Zitat:
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Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Gewerbe im Sinne des Gewerberechts jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion, freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens (Urteil vom 26. Januar 1993 - BVerwG 1 C 25.91 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 5 = GewArch 1993, 196)
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Fraglich ist bei dir, ob deine eventuelle Tätigkeit auf Gewinnerzielung gerichtet ist.
Du sagst aber auf der einen Seite, das WD Dein Hobby ist und auf der anderen Seite meinst Du "nicht soviel Geld nehmen zu dürfen".
Da ist die Beurteilung m.E. sehr fliessend und sehr schwammig. Um es mal ganz krass zu formulieren: Du könntest behaupten, das Deine Arbeitskraft 500 € Stunde Wert ist. Sofern Du nur 450 €/h bekommst könntest Du sagen:"ich habe im gewerberechlichen Sinne keine Gewinnerzielungsabsicht". Die Frage der Steuerpflicht hat damit nix zu tun..... Es ist nur fraglich ob ein solches Verhalten nicht doch unter den Gewerbebegriff fällt. Es ist m.E. so.
Ausserdem, was spricht dagegen ein Gewerbe anzumelden?
Das kostet rund 25-30€, wenn Du keine nennenswerten Einnahmen hast brauchst Du auch keine Steuern zu bezahlen. Andererseits kannst Du gewisse Dinge unter gewissen Umständen für Deinen Gewerbebetreib kaufen und nutzen. Das kann durchaus steuerliche Vorteile haben..... Was noch viel wichtiger ist: Du bist dann gewerberechtlich aus dem "Schneider". Ich glaube, das so mancher, nicht nur beim Gewerbeamt Tätige, Zweifel an einer "nichtgewerblichen Tätigkeit" von Dir hat. Denn Du fährst zwar nicht subjektiv Werbung, aber objektiv ist der Aufkleber geeignet anzunehmen, das Du Gewerbetreibender bist. Sonst hättest Du ja auch keine Anfragen bekommen.....
Wegen weiterer Infos schau am besten mal hier.
Aufgrund der im Zitat erwähnten "Freien Berufe" wird der eine oder andere wieder behaupten, das WD freiberufliche Tätigkeit ist. Es hat sich bis dato noch niemand hier gemeldet der als reiner Webdesigner, nicht über einen Umweg durch andere freiberufliche Tätigkeiten, den Status des Freiberuflers hat.
MasterL
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09.04.2002, 15:14
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2001
Ort: München
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Hmm - vielleich kann ich da in kurzer Zeit ne Antwort drauf geben, weil wir uns mit unserem Steuerberater kurzgeschlossen haben und er jetzt gerade mal prüft ob wir als Webdesigner nen freiberuflichen Status erlangen könnten.
Wenn wir soweit sind werd ichs euch wissen lassen.
__________________
Format C:
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09.04.2002, 21:05
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Hamburg
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Der freiberufliche Status verschiedener Berufe wird von den Finanzämtern leider unterschiedlich beurteilt und entschieden.
Ich schätze mal, daß es so auch beim Webdesign ist. Ausserdem hängt es in vielen Fällen mit Sicherheit auch von der vorhergehenden Tätigkeit ab, da Webdesign nicht als Beruf anerkannt worden ist. Zum Berufsbild "Mediengestalter für Digital und Print" gibt es hier schon allerhand Postings 
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09.04.2002, 21:31
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#5
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TP-Supporter
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Trier
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Gewerbe...
Nun, da Gewerbe anmelden nicht die Welt kostet und dadurch einige Steuervorteile rauspringen, weiß ich.
Aber alleine die Steuererklärung, die bei meinem KnowHow der Steuerberater machen "müsste", hätte ich schon wieder nichts von meinem Gewerbeschein.
Ich erstelle Sites höchsten einmal pro Monat und nehme für eine Flash-seit 450€, ich weiß das ist unter wert, aber es gibt genug die es können und anbieten und es ist ja nur für nebenher was zu verdienen.
Das ist eigentlich mein größtes Problem, meld ich mich an, welche vor und nachteile habe ich genau!
Ich habe mir auch schon die Seiten zum Thema hier auf der Site angeschaut, dort wurden meine Fragen aber nicht beantwortet.
Ich hoffe ich hab es einigermaßen verständlich erklärt und ihr könnt damit was anfangen!
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09.04.2002, 21:41
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#6
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Hamburg
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Wieder mal so eine nicht ganz einfache Situation, auf die man eh gar keinen Rat geben darf :-)
Es gibt da doch die Summe X, welche man monatlich verdienen darf, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen ...
Andererseits gibt es da ja noch die sogenannte Nachbarschaftshilfe .. Du machst dem Nachbarn die WebSite und hilft Dir das nächste mal beim streichen ....
Aber eine Firma als Auftraggeber braucht natürlich ne vernünftige Rechnung und .. da musst Du in den sauren Apfel beissen und alles 100pro legal machen.
Eine Lohnsteuererklärung muss man aber doch eh machen, egal in welchem Beruf. Oder bist Du noch Schüler ??
Tausend Fragen, eh Dir vernünftig geantwortet werden kann 
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09.04.2002, 23:00
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Für eine Antwort auf die ursprüngliche Hauptfrage: "Gewerbe oder nicht" reicht eigentlich das was Du selbst geschrieben hast:
Zitat:
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Ich erstelle Sites höchsten einmal pro Monat und nehme für eine Flash-seit 450€, ich weiß das ist unter wert,
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Ob das unter Wert ist oder nicht hat mit den Voraussetzungen des Gewerbes nix zu tun.
Mit diesem Satz subsumierst Du Dich doch wohl eindeutig unter den oben genannten Gewerbebegriff. Von daher bist Du verpflichtet Deine Tätigkeit als Gewerbe anzumelden. Punkt. Fertig. Ende. Aus... Völlig egal ob Du Deine StrErklärung selbst machen kannst oder nicht.
MasterL
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