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19.10.2006, 16:26
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: May 2005
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Überbrückungsgeld vom ESF
Hallo,
ich war heute auf dem Arbeitsamt, um mir die Negativbescheinigungen für ALG1 und ALG2 zu holen. ALG1 habe ich beantragt und warte auf den Negativbescheid.
Bei ALG2 konnten die netten Damen meine Fragen nicht beantworten
1. Da ich mit Studium fertig bin, denke ich es besteht die Möglichkeit, dass ich ALG2 bekommen werde. Ich brauche aber eine Ablehnung. Wie bekomme ich die Negativbescheinigung für ALG2 ? Kann ich da beim Antrag angeben, dass ich eine Negativbescheinigung brauche ? Oder muss ich das beantragen, und mich nachher dort melden, dass ich mich selbstständig machen werde ? Hat da jemand Erfahrungen ?
2. In der Zeit von Ende Studium bis Gründung Firma (liegt etwa 1 Monat dazwischen) brauche ich eine Krankenversicherung. Die Frau vom AA sagte, dass evtl meine Studentenversicherung noch weiterbesteht. Weiss das jemand genauer ?
Vielen Dank
Torsten
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19.10.2006, 17:44
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
mal eine kleine Zwischenfrage... was hat der Titel: "Überbrückungsgeld vom ESF" mit den beiden Fragen zu tun?
Zu 1.
ALG II wird abgelehnt, wenn die Einkünfte z.B. in einer Bedarfgemeinschaft insgesamt zu hoch sind, um dies zu ermessen, sind die Anträge auszufüllen und abzugeben. Der Ablehnungsbescheid ist die Negativbescheinigung, die Sie vermutlich suchen.
Zu 2.
Es gibt eigentlich an jeder Universität ein Gründungsbüro für Gründungen aus Hochschulen heraus, dies sollten Sie vielleicht einmal aufsuchen.
Entsprechend der Fragestellung klingt an, dass Sie sich eine Förderung aus dem ESF-BA-Programm erhoffen, wenn Sie den Nachweis erbringen, dass Sie weder aus ALG I noch aus ALG II Unterstützung erhalten.
Wenn dem so sein sollte, dann sollte Ihre erste Frage, die Frage nach der Fördermöglichkeit sein, denn im Regelfall sind die Töpfe bereits im Juni leer und wir haben im Moment bereits Mitte Oktober!
MfG
BEBOUB
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I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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19.10.2006, 19:29
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: May 2005
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Hallo,
vielen Dank für Ihre Antworten. Die Leistung die ich gern beziehen möchte heisst korrekt: Zuschuss zur Existenzgründung durch Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer
Torsten
Geändert von neo2k (19.11.2007 um 16:10 Uhr).
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20.10.2006, 14:40
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
das Programm ist mir bekannt, es wurde z.B. 2006 in Sachsen wieder neu aufgelegt.
Das gleichnamige Programm existierte auch in NRW, es wurde jedoch mit Einführung des Einstiegsgeldes nach § 29 SGB II eingestellt.
Da die Maximalförderung bei "nur" 6.300€ liegt, müßte man prüfen, ob man sich beim Bezug von Einstiegsgeld + Regelleistung + Wohngeld nicht besser stünde.
MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
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Anfragen bitte an unsere eMail!
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23.10.2006, 12:31
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: May 2005
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Hallo,
da ich keinen Anspruch auf ALG1 habe, werde ich kein Einstiegsgeld bekommen.
Deswegen der Weg über das Überbrückungsgeld.
Ich werde also ALG2 beantragen. Sollte ich ALG2 bekommen, was habe ich dann noch für Möglichkeiten ?
Kann ich ALG2 beabtragen und die Firma nebenbei als Nebenverdienst aufmachen ?
Vielen Dank
Torsten
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23.10.2006, 12:39
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
es ist genau umgekehrt...
ALG I = Gründungszuschuss nach § 57 SGB III
ALG II = Einstiegsgeld nach § 29 SGB II
wenn Sie keinen Anspruch auf ALG I haben, dann können Sie das Einstiegsgeld beantragen, jedoch nicht als Nebenerwerb sondern mit dem Ziel einer tragfähigen Vollexistenz.
MfG
BEBOUB
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I N F O:
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