Für Handel mit Lebensmitteln brauchst du auf jeden Fall eine "
Belehrung" durch die zuständige Behörde (Stadtverwaltung fragen)
das früher übliche "Gesundheitszeugnis" ist abgeschafft, falls du aus alten Zeiten aber zufällig noch eins hast, ist das weiterhin gültig.
Weiterhin musst du dokumentieren, dass du nach "
HACCP" arbeitest.
Das ist ein recht komplexes Thema, da die Ausführungsbestimmungen der entsprechenden EU-Richtlinie bewusst recht "schwammig" gehalten sind, weil sie für jeden Betrieb im Prinzip individuell gehandhabt werden müssen.
Deine Verkaufs-/Lagerräume werden dann unregelmäßig von der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt meistens) kontrolliert, ggf. werden gelegentlich Proben gezogen