 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
21.10.2006, 21:31
|
#1
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2006
Ort: dem Norden
|
gewerbe trotz oder grade wegen arbeitslosigkeit und insolvenz?
Hallo, ich bin neu hier im Forum, und hab gleich mal eine Frage. Und dazu noch einen langen Text.
Ich hab zwar schon mal die SuFu benutzt, aber nichts wirklich passendes gefunden. Ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen, denn bei den "Öffentlichen" kam ich bisher nicht weiter.
Also, die Situation ist die, dass ich seit dem 01.09. arbeitslos bin, ich hab vorher knapp 2 jahre vormittags Teilzeit gearbeitet, solang mein Sohn im KiGa (7.30-13 Uhr) war, aber dadurch, dass er im August zur Schule kam, konnt ich die Arbeitszeiten (8.00-12.30 Uhr) nicht mehr einhalten und mein Chef kündigte mir. Ich steh zwar auf der Warteliste der Tagesmutter im Ort, aber wer weiss, wie lang das dauert, dass er da einen Platz bekommt.
Bis Ende August hatten wir eine Mischung aus Nettolohn, Alg 2 Zuschuß für mich und Sozialgeld für meinen Sohn, sowie Kindergeld. Unterhaltsvorschuß ist 2005 ausgelaufen, der Kindsvater zahlungsunwillig und -unfähig, spielt auch in unserem Leben keine Rolle. Seit September bekommen wir nun eine Mischung aus Alg1, Alg 2 und Sozialgeld sowie halt Kindergeld.
Leider ist es so, dass ich im Februar einen Prozess gegen meinen Exvermieter verloren habe und dadurch nun verschuldet bin (Prozesskosten, Anwalt und all das, sind rund 11.000€). Da ich mich mit ihm nicht einigen kann, bleibt mir nur der Gang in die Privatinsolvenz, die wohl noch dieses Jahr beantragt wird, wenn ich die gute Frau von der Schuldnerberatung richtig verstanden habe.
Nun ist es so, dass ich letztes Jahr ein Manuscript an verschiedene Verlage geschickt habe und sich jetzt tatsächlich einer gemeldet hat, der es veröffentlichen würde, sogar ohne Druckkostenzuschuß. Das Buch wäre regulär im Buchhandel und bei amazon und co zu erwerben. Es mir natürlich bewusst, dass ich damit keine Millionen scheffeln werde, aber evtl. doch ein wenig Zubrot sozusagen, da das Alg1 ja auch auf 12 Monate begrenzt ist, und danach falle ich dann ins reine Hartz Loch. Natrülcih hoffe ich dennoch auf eine normale Teilzeitstelle, wobei auch mein SB beim Arbeitsamt mir sagte, das sei unwahrscheinlich, solange mein Sohn in die erste Klasse geht, bei DEM Stundenplan. Dazu kommt, dass wir auf dem Land wohnen und ich kein Auto mein eigen nenne.
Aber zurück zum Manuscript/Verlag. Ich habe mich mittlerweile soweit schlau gemacht, dass dieses eine freiberufliche Tätigkeit wäre, und ein Gewerbeschein für ein Nebengewerbe von Vorteil wäre, um zB. auf Lesungen oder über eine hp mein Buch zu vertreiben. Ausserdem gibt es wohl eine Extrakrankenkasse für Künstler, da muss ich mich aber noch mal weiter schlau machen. Ich hab zb die Künstlerkasse noch nicht im Internet gefunden, bin aber sicher, dass sie einen Webauftritt haben.
Zudem hat man mir, ebenfalls als Nebengewerbe möglich, angeboten, für den Verlag zu tippen. Es gibt wohl immer noch einige Menschen, die Handschriftliches einreichen, und wenn dieses gut ist, wird es genommen. Muss dann aber getippt werden. Das könnte ich dann übernehmen. Es wären ca. 12h in der Woche, wäre also noch im Rahemn der "erlaubten" 14h des Arbeitsamtes und auch unter 400€.
Nun sagte man mir, wenn ich ein Gewerbe anmelde, hätte ich Anspruch auf einen Existenzgründerzuschuß durchs Arbeitsamt. Jenes meint aber, das sei nicht so, da ich auch Alg2 beziehe. Die Arge jedoch meint, für solche Belange, wie auch für die Jobvermittlung sei das Arbeitsamt zu ständig. Ich werde also hin und her geschoben. Dann heisst es, ich darf vor Eröffnung der Insolvenz kein Gewerbe anmelden, aber gleich nach Antragsabgabe schon. Dann wiederum heisst es, ich muss mindestens ein halbes Jahr warten. Wieder andere sagen, ein Nebengewerbe gehe auch vor Antragsabgabe.
Es wäre super, wenn jemand dazu etwas sagen könnte. Mit dem monatlichen gewerblichen Einkommen, Alg1, Alg2, Sozialgeld und Kindergeld bliebe ich immer noch unter der pfändbaren Grenze, falls das wichtig ist.
Mir wären auch links angenehm, wo ich dazu Info finden kann.
Vielen Dank fürs lesen.
mondsüchtig
|
|
|
22.10.2006, 13:13
|
#2
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
|
Hallo ...
eine Menge Fragen, aber zumindest nicht unbeantwortbar...
Wenn man ALG I bezieht, kann man den Gründungszuschuss nach § 57 SGB III beantragen, das ist das frühere Überbrückungsgeld, wenn man ALG I bezieht, dann kann das Einstiegsgeld nach § 29 SGB II beantragen.
Beides ist aber nur dann beantragbar, wenn man aus der Gründung einen Vollerwerb macht, eine Nebentätigkeit wird nicht gefördert, man müsste daher überlegen, ob man die Tätigkeit (Manuskripte abtippen) nicht auch anderen Verlagen anbietet, um daraus wirklich einen Vollerwerb zu machen.
Existenzgründung während der Insolvenz ist meist problemlos möglich, allerdings muss der Insolvenzverwalter mitspielen, dies geschieht aber in den meisten Fällen, denn immerhin bekommen die Verwalter auf diese Art und Weise Geld für die Gläubiger.
Existenzgründung vor der Insolvenz bringt die Gefahr mit sich, dass man als Schuldner nicht unter dem Schutz des Insolvenzverwalters steht und jeder Gläubiger mit seiner Forderung an den Auftraggeber herantreten und die Geschäftsbeziehung zerstören kann, machbar wäre es jedoch.
Macht man sich selbständig, dann erfolgt die Anrechnung des pfändbaren Betrages nach folgendem Schema:
Betriebseinnahmen
./. Betriebsausgaben
= Gewinn
./. Krankenkasse
./. Rentenversicherung
./. Steuern
= verbleibender Betrag
./. Pfändungsfreibetrag
= pfändbarer Betrag
Eine solche Hochrechnug macht man gewöhnlich quartalsweise, um bei jeder Schwankung nach oben oder unten mehr oder weniger an den Verwalter zahlen zu müssen.
MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
|
|
|
22.10.2006, 22:26
|
#3
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2006
Ort: dem Norden
|
Danke für deine Erklärungen. Nur Vollzeit, also Hauptgewerblich ist zur Zeit einfach nicht möglich. Ich kann keine 10-12h am Tag arbeiten, ohne mein Kind zu vernachlässigen, höchsten 7h/täglich aufgeteilt in vormittags und abends, damit er nicht zu kurz kommt. Er hat ja nur mich. Da ist keine Oma oder so, die mal einspringt, und dauenrd will ich ihn nicht zu Freunden abschieben. Das würden die auch nicht mitmachen.
Das wird schon anders werden, wenn er ab der 2. Klasse einen regelmässigeren Stundenplan hat. Dann kann man ja immer noch von Neben- auf Hauptgewerbe umstellen, oder nicht?
Wäre es evtl. sinnvoll, an einem Existenzgründerseminar teilzunehmen, sofern es hier einen gibt? Oder verlangt das Arbeitsamt die Kosten dafür zurück, sofern man sich dan doch gegen den Schritt zur Selbständigkeit entscheidet?
Danke nochmals
lg
mondsüchtig
|
|
|
23.10.2006, 01:26
|
#4
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
|
Hallo ...
so wie es aussieht, bekommen Sie derzeit eine Mischung aus ALG I und ALG II, d.h. es handelt sich um einen Grenzfall. Rein theoretisch könnte man hier entweder den Gründungszuschuss nach § 57 SGB III oder aber das Einstiegsgeld nach § 29 SGB II beantragen.
Beim Gründungszuschuss gilt es als Vollerwerb, wenn man für die Tätigkeit mehr als 15 Wochenstunden verwendet, beim Einstiegsgeld gibt es keine Stundengrenze, hier wird nach Abzug eines fixen und eines variablen Freibetrages das Einkommen auf die Bezüge angerechnet.
D.h. es kommt darauf an, bei welchem der beiden Varianten man in die günstigere Ausgangsposition kommt.
Die Existenzgründungsseminare bei der IHK kosten wenig , zum Teil werden sie kostenlos angeboten, vielleicht schauen Sie einfach mal bei der zuständigen IHK vorbei.
MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:30 Uhr.
|
 |