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Alt 27.10.2006, 15:33   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Oct 2006
Janan macht alles soweit korrekt

Selbstständig und Hauptberuflich


Hallo Zusammen ,

ich bin zur Zeit Hauptberuflich tätig und eine verwandte möchte eine Gewerbe auf mein Namen anmelden (da er es nicht kann , aus welchen Gründen auch immer ) ?
mein Frage ist :
Was änderts es sich für mich stuerlich (Vor-und Nachteile )
Welche Riskien sind damit verbunden ?
Wie kann ich mich gegenübe Gewerbetreibende abscihern ? (da Gewerbe nur auf mein Namen läuft und alles was dem Gewerbe zutun hat, wird vpn dritten gemacht)
Vieln Dank im Voraus
Janan ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 27.10.2006, 15:48   #2
TP-Member
 
Benutzerbild von graf_dracula
 
Registriert seit: Oct 2006
Ort: München
graf_dracula macht alles soweit korrekt
Soweit ich das bis jetzt beurteilen kann, solltest du auf jeden Fall darauf achten,
dass es keine Personengesellschaft ist, sondern eine GmbH, AG oder LTD.

Wenn deine "Verwandte" nämlich Sch... baut, haftest du als
Personengesellschafter ansonsten mit DEINEM Privatvermögen :-)
__________________
.
.

" ... da ist Vakuum drin ! " ... aha, sehr Interessant ... nimm doch besser farbiges Vakuum, dann siehste wenn's raus ist
.
.
graf_dracula ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.10.2006, 17:42   #3
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Soweit ich das bis jetzt beurteilen kann, solltest du auf jeden Fall darauf achten,
dass es keine Personengesellschaft ist, sondern eine GmbH, AG oder LTD.
ob der Tipp sinnvoll ist weiß ich nicht. Klar ist das Haftungsrisiko gering, aber Kapitalgesellschaften haben auch Nachteile (Bilanzierungspflicht, Offenlegungspflicht und noch viele andere)

Zitat:
ich bin zur Zeit Hauptberuflich tätig und eine verwandte möchte eine Gewerbe auf mein Namen anmelden (da er es nicht kann , aus welchen Gründen auch immer ) ?
das geht nicht. Sie muss es selbst anmelden und wenn sie es nicht darf, dann geht es halt nicht.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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