 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
01.11.2006, 20:45
|
#1
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2006
Ort: NRW
|
Student und Gewerbeschein
Liebes Forum,
mein Chef will von uns innerhalb von 2 Tagen eine Entscheidung ob wir ab November auf Gewerbeschein arbeiten oder kündigen. Deshalb habe ich die letzten 2 Tage vorm Internet verbracht und mich informiert. Habe jetzt bereits einiges erfahren und bin auf euer nettes forum gestoßen.
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir noch ein paar Fragen beantworten könntet.
Wenn ich jetzt zum 1.11. ein Kleingewerbe anmelde, werden doch am Ende des Jahres der Umsatz dieser 2 Monate aufs ganze Jahr hochgerechnet,oder? Dabei würde dann rauskommen, daß ich über 17.500 EUR liege, knapp 24.000 EUR. Dann müßte ich mich doch nächstes Jahr als umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe anmelden. Ich könnte aber dennoch lediglich nur eine EÜR einreichen? Dieses muß monatlich mittels elektronischer Steuerübermittlung geschehen und die Einkommenssteuererklärung bis Ende Mai des nächsten Jahres? Wieviel darf man verdienen ohne Einkommenssteuer zu zahlen?
Da ich Student bin und evtl. Bafög beziehe, ist das Thema Kranken- und Pflegeversicherung geregelt. Was aber ist mit der Rentenversicherung?
Für meinen Job, ein Caterting-Lieferservice, gebrauche ich mein privates KfZ und habe eine Strecke von ca. 30 km am Tag(2-3 Tage/Woche). Inwiefern und vor allem wo kann ich dies absetzen? Bei der Einkommenssteuererklärung oder auch bei der monatlichen EÜR? Denn Spritkosten sind doch monatliche Ausgaben, die meinen Einnahmen direkt gegenüberstehen? Ich denke nicht, daß ich Einkommenssteuer zahlen muss - bringt es in so einem Fall überhaupt etwas diese in der Einkommenssteuererklärung aufzuführen?
Vielen Dank fürs Lesen und für evtl. Hilfe!!
Liebe Grüße
|
|
|
01.11.2006, 21:14
|
#2
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Regensburg / Landshut
|
Also der Einkommensteuerfreibetrag liegt bei 7.235 € (Stand: 2003). Wenn Du Kindergeld bekommst, darfst Du auch die siebentausend-irgendwas Grenze nicht überschreiten, da Deine Eltern dann kein Kindergeld bekommen.
Zitat:
|
Da ich Student bin und evtl. Bafög beziehe, ist das Thema Kranken- und Pflegeversicherung geregelt.
|
Bist Du sicher, dass das auch noch gilt, wenn Du zuviel verdienst? Informier Dich da mal lieber...
|
|
|
01.05.2007, 14:32
|
#3
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: May 2007
|
Hallo,
ich habe eine Frage:
Ich bin Student und beziehe Bafög. Ich würde gerne etwas nebenherverdienen, und etwas mehr bei eBay verkaufen. Ich habe mich ein wenig umgesehen, und bei den Händlern, bei denen ich die Waren einkaufen würde, die ich dann weiterverkaufen würde, brauche ich einen Gewerbeschein. Wie kann ich an diesen Gewerbeschein kommen, und wie viel Geld darf ich verdienen.
Was ist außerdem mit dem Geld das ich zum einkaufen von Waren ausgegeben habe?
Was ist mit dem Kindergeld das meine Eltern noch bekommen, ab wann würde das wegfallen?
Ich bin zurzeit auch privat als Klavierlehrer tätig. Das ich hierfür keinen Gewerbeschein benötige ist mir bewust. Wie sieht es jetzt aus, wenn ich beide Tätigkeiten parallel ausüben möchte, also Sachen bei eBay verkaufen, und als Lehrer weiterhin tätig sein. Entsteht daraus irgendein Problem?
Ich freue mich über Antworten.
Herzliche Grüße
cybomarc
|
|
|
01.05.2007, 16:12
|
#4
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Zitat:
|
Wie kann ich an diesen Gewerbeschein kommen, und wie viel Geld darf ich verdienen.
|
so viel du willst
Zitat:
|
Was ist außerdem mit dem Geld das ich zum einkaufen von Waren ausgegeben habe?
|
wie außerdem, das Geld ist weg mehr nicht.
Zitat:
|
Was ist mit dem Kindergeld das meine Eltern noch bekommen, ab wann würde das wegfallen?
|
wenn die Einkünfte und Bezüge 7.680 EUR übersteigen fällt der Anspruch auf Kindergeld weg.
Gruß
Sven
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:51 Uhr.
|
 |