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03.11.2006, 16:59
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2006
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Selbstständigkeit nach Ausbildung?
Hallo an alle user,
ich hätte da mal eine Frage bezüglich des "selbstständig machens".
Ganz kurz: Ist es möglich, nach abgeschlossener zweijähriger Berufausbildung, sich direkt selbstständig zu machen?
Ich kenne die Ich AG- dafür muss man jedoch ersteinmal arbeitslos gewesen sein, was auf mich ja nicht zutrifft.
Ich würde mich freuen wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte,
viele liebe Grüße
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03.11.2006, 17:52
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Natürlich kannst du dich mit 18 Jahren selbständig machen.
Es geht ja auch ohne irgendwelche Förderungen...
Wenn es doch mit einer solchen sein soll, sind halt die entsprechenden Bedingungen/Auflagen einzuhalten.
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03.11.2006, 17:53
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
grundsätzlich kann man sich direkt nach der Ausbildung selbständig machen, d.h. es gibt "noch" kein Gesetz, das dies einem Gründer verbieten würde.
Der Existenzgründungszuschuss nach § 421l SGB III den sogenannten "Ich-AG-Zuschuss" gibt es nicht mehr, für ALG-I Bezieher gibt es nur noch den sogenannten "Gründungszuschuss" nach § 57 SGB III.
Sie müßten zunächst mit der AA klären, ob Sie ALG-I beziehen, wenn Sie nach der Ausbildung keinen Arbeitsplatz angeboten bekommen, wenn dem so sein sollte, dann mit der AA klären, ab wann Sie sich selbständig machen können, das Gesetz sieht vor, dass ein Anspruch nur dann besteht, wenn man auch Leistungen bezieht.
Wenn das geklärt ist, dann steht der Gründung nichts mehr im Wege.
Viel Erfolg!
MfG
BEBOUB
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I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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12.11.2006, 16:12
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#4
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2006
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Schonmal Danke für die Antworten, das klingt ja schonmal nicht schlecht.
Meine Frage- was kostet ein Gewerbeschein? Und wie geht es danach weiter?
Meine Fragen mögen recht "Stümperhaft" klingen, aber wie gesagt- ich fange gerade bei null an und hoffe dennoch auf eure Hilfe.
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13.11.2006, 07:27
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
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29.11.2006, 23:40
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#6
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2006
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Danke, hab ich mir bereits durchgelesen
Also so wie ich es verstanden habe bekommt man den Gewerbezuschuss nur wenn man Arbeitslosengeld 1 bezogen hat, richtig? Kann mir jemand sagen wielange man AG bekommen haben muss?
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30.11.2006, 11:28
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2005
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Soviel wie ich weiß, ab dem ersten Tag an dem dir das Arbeitslosengeld zusteht. Dann kannst du mit dem AA über eine Ich-AG, oder einer Förderung reden. Der Gewerbeschein kostet 15 Euro.
Achja, wenn du Leistungen über das AA beziehst und ein Gewerbe anmelden willst, musst du sowieso ein Existenzgründerseminar besuchen. Dort wird dir dann alles weitere bis in Detail erklärt bis dir der Kopf brummt 
Geändert von Mic12 (30.11.2006 um 11:31 Uhr).
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04.12.2006, 21:10
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2006
Ort: Bei Gießen
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Also mein Gewerbeschein hat 20€ gekostet. Das hängt scheinbar von der Kommune ab.
Förderung kannst du auch ohne das Ich-AG Modell bekommen. Ich habe darüber mal ein Buch gelesen. Ich meine das Modell heißt "Existenzgründungszuschuss". Ist auch eine monatliche Zahlung. Wenn ich mich recht entsinne, bekommst du den wenn du weniger als 25000€ im Jahr machst (was im ersten Jahr ja sicherlich noch nicht so ist)...
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04.12.2006, 21:42
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#9
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Zitat:
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Förderung kannst du auch ohne das Ich-AG Modell bekommen. Ich habe darüber mal ein Buch gelesen. Ich meine das Modell heißt "Existenzgründungszuschuss".
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Hallo ...
nur mal eben so am Rande eine keine Anmerkung... Ihr "Ich-AG Modell" und der "Existenzgründungszuschuss" ist ein- und derselbe Zuschuss... es handelt sich um den "Existenzgründungszuschuss" nach § 421l SGB III der auch "Ich-AG-Zuschuss" genannt wurde und zum 30.06.2006 ausgelaufen ist.
MfG
BEBOUB
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