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Alt 06.11.2006, 18:46   #1
TP-Supporter
 
Registriert seit: Aug 2004
Ort: Gebsattel
fourns macht alles soweit korrekt

Wie nachfragen wegen Bezahlung?


Hallo,

ich hab vor fast zwei Monaten eine Rechnung an einer meiner Kunden mit der Ware abgegeben. Da diese aber bis heute nicht bezahlt ist, weiss ich nicht wie ich mich verhalten soll. Eine Mahnung möchte ich nicht schreiben, da es ein Privathaushalt ist und ich hier nicht negativ auftreten möchte.

Wie kann ich denn anderweitig auf meine Rechnung hinweisen?

Ich habe die Ware damals vor die Tür gestellt, aber geklaut worden ist sie nicht, sonst hätten die ja mal nachgefragt..

Gruss Markus
fourns ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 06.11.2006, 19:45   #2
TP-Senior
 
Registriert seit: Aug 2006
Kai_Iwanov macht alles soweit korrekt
ich würde das als "Zahlungserinnerung" schreiben.
Inoffizell "Mahnung Stufe 1"
So in der Richtung wie

Rechnung vom ...


Sehr geerte Frau...,/Sehr geehrter Herr...,


am ... wurde Ihnen Ihre Bestellung vom ... an die Adresse ... geliefert. Leider konnten wir bis heute keinen Zahlungseingang feststellen. Wir möchten Sie bitten bis zum ... den Rechnungsbetrag von ... auf das untenstehende Konto zu überweisen.


Mit freundlichen Grüßen
...


Anlage:

Kopie Rechnung vom ...

Und wenn sie sich nicht dran hält dann kommt eben ne Mahnung stufe 2 mit Mahungsgebühren. So würd ich das machen
Kai_Iwanov ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.11.2006, 19:50   #3
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ratze
 
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein
Hast du ein Telefon?!
ratze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.11.2006, 20:01   #4
TP-Supporter
 
Registriert seit: Aug 2004
Ort: Gebsattel
fourns macht alles soweit korrekt
Naja, ihr Mann ist der Chef meiner Freundin, daher bin ich da gerne vorsichtig...
fourns ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.11.2006, 20:26   #5
TP-Senior
 
Registriert seit: Aug 2006
Kai_Iwanov macht alles soweit korrekt
Naja Chef hin oder her bezahlen muss jeder und es ist ja nur eine freundliche Erinnerung.
Schließlich bist du ja nich das Rote Kreuz und hast ein recht auf die Bezahlung der Ware ne?

@ratze
Wen meinst du XD?
Kai_Iwanov ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.11.2006, 20:31   #6
TP-Supporter
 
Registriert seit: Aug 2004
Ort: Gebsattel
fourns macht alles soweit korrekt
Naja, wollte es nicht allzu formell machen... eher "freundlich"
fourns ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.11.2006, 20:53   #7
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
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mein Standardmahntext, kommt meist ganz gut an, habe echt schon positives Feedback von gemahnten KundInnen darauf erhalten

Zitat:
Offener Rechnungsbetrag in Höhe von xx,xx €
zur Rechnung Nr. xxxxx vom 21.09.2006

1 x Artikel bla bla = xx.xx EUR
1 x Versandkostenpauschale = 4.95 EUR
Total: 63.95 EUR
enthaltene MwSt.(16%): 8.82 EUR


Hallo Frau Freundin vom Scheffe,

das Mahnen, Frau, ist eine schwere Kunst!
Sie werden's oft am eigenen Leib verspüren.
Man will das Geld, doch will man auch die Gunst
des werten Kunden nicht verlieren.
Allein der Stand der Kasse zwingt uns doch,
ein kurz' Gesuch bei Ihnen einzureichen:
Sie möchten uns, wenn möglich bis zum 25.10.2006 noch,
die oben aufgeführte Schuld begleichen.*

Mit freundlichen Grüßen



(Name)
* Frei zitiert nach Landgericht Freiburg, Urteil vom 17.02.82 - 2/22 0 495/81 – NJW 82, 650f.

Anlage: Kopie der Rechnung
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.11.2006, 22:19   #8
TP-Member
 
Registriert seit: Mar 2004
Bayrunos macht alles soweit korrekt
Würde es in der Art schreiben:


Unsere RG XXXXX vom XX.XX.2006


Sehr geehrter Herr .....,

bei der Prüfung meiner Unterlagen ist mir aufgefallen, dass ich für o.g. Rechnung noch keinen Zahlungseingang verbuchen konnte. Die Ware habe ich Ihnen samt Rechnung am XX.XX.2006 pers. übergeben.

Im Alltagsstress kommt es schon mal vor, dass eine Rechnung untergeht, sicherlich ist das ein Versehen. Ich bitte Sie o.g. Forderung innerhalb der nächsten 10 Tage auf eines meiner Konten zu überweisen.

Falls noch Fragen zur Ware oder Rechnung bestehen, so stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen



Gruss Bayrunos
Bayrunos ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2006, 12:02   #9
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Corsachriz
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: nähe Köln
Corsachriz bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Thomas
mein Standardmahntext, kommt meist ganz gut an, habe echt schon positives Feedback von gemahnten KundInnen darauf erhalten

Das find ich mal wirklich klasse. Der Kunde weiss was abgeht und wird noch zum schmunzeln gebracht, hammer!
__________________
Ich tausche Links, einfach per PN melden =)
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Corsachriz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2006, 14:56   #10
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ratze
 
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von fourns
Naja, wollte es nicht allzu formell machen... eher "freundlich"
... warum rufst du ihn nicht einfach an und fragst ihn freundlich??

Das hier ist nicht der erste Thread dieser Art, nachvollziehen kann ich das Problem aber immer noch nicht. Ich verstehe nicht was so schwer daran ist mal kurz nachzufragen.
ratze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2006, 16:04   #11
TP-Senior
 
Registriert seit: Aug 2006
Kai_Iwanov macht alles soweit korrekt
Ich denk einfach das es einigen unangenehm ist und man denkt das man damit wem auf den Schlips tritt. Hier weil man angst hat weil es der Chef der freundin is wobei ich denk, wenn der irgendwie stress bei deiner Freundin macht wegen der Mahnung isses ein schlechter Chef denn das is sein Problem, wenn er nich zahlt und muss mit ner Mahnung rechnen.
Ich hätte nich mal bei nem guten Freund oder ner guten Freundin 2 Monate gewartet und würde sie auch drauf ansprechen. Zwar wäre das anders wie bei jemanden den ich kaum oder gar nicht kenne aber jemanden anmahnen oder freundlich drauf hinweisen das ne Zahlung offensteht ist jedermans recht .
Ich hab in einer Kanzlei gearbeitet und weiß wie das endet wenn man nicht ernst genommen wird mit Erinnerungen oder Mahnung. Es mag unangenehm sein aber das gehört nunmal dazu und man ist nicht der einzige der das praktiziert.
Ich finde man muss eins lernen
Das trennen von Geschäft und Privat.
Er ist nich der Chef deiner Freundin sondern dein Kunde.
Kai_Iwanov ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2006, 19:44   #12
TP-Supporter
 
Registriert seit: Aug 2004
Ort: Gebsattel
fourns macht alles soweit korrekt
Hallo,

@ Thomas: wirklich ein genialer Text, leider nicht in fränkisch

@ Bayrunos: Super, den werde ich in Zukunft nehmen!

@Kai_Iwanov: Du hast Recht, man muss das ganze trennen, leider vergesse ich dies immer noch viel zu oft.

Danke euch allen für Eure Hilfe, gerade habe ich aufs Konto geschaut und gesehen, dass die Kundin bezahlt hat

Gruss Markus
fourns ist offline   Mit Zitat antworten
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