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Alt 15.11.2006, 10:35   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: der nähe von Köln
Charliebaer macht alles soweit korrekt

Studentische KV + Zeitaufwand im Gewerbe


Hallo alle zusammen,

Also folgende Situation.
Ich bin 23 und Student. Nebenbei hab ich noch ein 400€ Job.
Jetzt habe ich letzte Woche ein Gewerbe angemeldet, und heute war ich bei meiner Krankenkasse der netten AOK.

Dort wollte ich nachfragen, ob es irgendwelche Grenzen gibt, in denen ich mich bewegen muss um als Student weiter bei ihnen Krankenversichert zu sein.

Dort sagte man mir dann, dass man dies von Fall zu Fall prüfen müsste.
Also wieviele Stunden ich die Woche mit meinem Gewerbe verbringe.
Wenn ich mehr als 20 Stunden in der Woche für mein Gewerbe arbeite, wäre mein Leben als Student nicht mehr im "Vordergrund" und ich müsste anders versichert werden.
Ich sollte doch einfach mal mit meinem Gewerbeschein wiederkommen, und dann würde man prüfen ob sich meine Tätigkeit in der "20-Stunden-Regel" (Ich nenn die jetzt mal so) bewegt.
Es gäbe wohl zwar auch anderen Grenzen, aber die Stundenzahl wäre hier massgeblich.

Nun zu meiner eigentlichen Frage.
Wie bewerten die Krankenkassen dies?
Auf meiner Gewerbeanmeldung steht:

An- und Verkauf von Sportartikeln (Internethandel) (als Nebenerwerb)

Habt ihr damit schon irgendwelche Erfahrungen gemacht??

Vielen Dank schonmal
Charliebaer
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Alt 16.11.2006, 10:57   #2
TP-Specialist
 
Benutzerbild von Mich@el
 
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Würzburg
Mich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine User
Das mit den 20 Stunden (grds.) stimmt schon. Aber das mit dem Gewerbeschein, dass der erstmal vorgelegt werden soll... der Sachbearbeiter hatte keine Ahnung bzw. schlichtweg keinen Bock Dir eine vernünftige und natürlich auch richtige Auskunft zu geben.

Falls der Sachbearbeiter dies mit der Werkstudenten-Regelung (beitragsfreie Versicherung) im Zusammenhang bringen möchte, dann gilt folgendes: Stellt das Studium den Schwerpunkt der Arbeitsleistung (Zeit und Arbeitskraft) des Studenten dar und die Beschäftigung/selbständige Tätigkeit ist von untergeordneter Bedeutung, dann gilt dieser Grundsatz - unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts - als erfüllt,

· wenn im Semester nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird.

· wenn mehr als 20 Stunden wöchentlich gearbeitet wird und die Arbeitszeit überwiegend in den Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende abgeleistet wird. Sie muss gegenüber dem Studium aber Ne-bensache bleiben.

· wenn zwar mehr als 20 Stunden wöchentlich, aber befristet auf zwei Monate gearbeitet wird.

In den Semesterferien kann voll gearbeitet werden.

Übt ein Student mehrere Beschäftigungsverhältnisse aus, so werden die wöchentlichen Stundenzahlen für die Beurteilung der Versicherungsfreiheit zusammengerechnet.

Ich würde das allerdings so sehen, dass ich bei Dir prüfen würde, ob Du Dich mit Deiner selbständigen Tätigkeit ernähren kannst; einen wirtschaftlichen Wert daraus erzielst. Bei mtl. Einnahmen von 2-3000 Euro, ja! Nur dann würde vers.pfl. begründen.

Grüße
Michael
__________________
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