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16.11.2006, 20:46
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
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Kleingewerbe - privater Einkauf vor Gründung
Hallo ihr Lieben.
In der Hauptsache bin ich vollzeitig (38 Stunden, Gleitzeit) in einem spendenfinanzierten, gemeinnützigen Werk angestellt und bin wie das in kleinen Büros so ist, Mädchen (Junge) für alles im Büro, aber hauptsächlich für Öffentlichkeitsarbeit und für technische Beratung zuständig.
Häufiger vermittle ich Beamer, Computer und andere technische Ausrüstung an unsere Mitarbeiter, die deutschlandweit unterwegs sind. Nebenher werde ich auch privat von dem einen oder anderen angesprochen, bezüglich dieser Themen. Gerne gebe ich Auskunft und vermittele oder Kaufe im Auftrag:
Ich habe mein Hobby zum Beruf oder umgekehrt und alle profitieren.
Zwischenzeitlich konnte ich durch einige Kontakte, wegen einer Unternehmensinsolvenz, Beamer, Leinwände und sonstiges Zubehör "günstig" einkaufen. - Wie das bei Insolvenzen ist sind solche Türen nicht so lange offen und ich hatte keine Zeit, vorm Einkauf ordentlich ein (Klein-)Gewerbe zu gründen, weil mir die Ausmaße der Möglichkeiten auch nicht recht bewusst waren. Jetzt hab ich ca. 7000,- EUR investiert und habe einige potenzielle Abnehmer. Leider hat sich das ganze doch etwas hinausgezögert und es sind mehrere (Eingangs-)Rechnungen geworden und der erste Einkauf war schon Ende September. (Persönliche und Dienstliche Gründe haben meine Sache auch verzögert.)
Wie kann ich jetzt voran gehen? Ich will endlich die Ware los werden und Rechnungen schreiben. Es wird knapp kalkuliert, die Empfänger sind alles Vereine oder Privatpersonen. Ich habe (weil privat) ohne Vorsteuerabzug eingekauft. - Das Gewerbe soll auch (erst einmal) langfristig eine Nebengewerbe sein.
By the way. Wenn ich dann schon dabei bin und ein Gewerbe habe, kann ich die Kontakte und Anfragen die ich ja eh schon habe auch bündeln und ausbauen und kann selbst Ware einkaufen und verkaufen.
Habt ihr Ideen, wie ich aber vor allem vorm Finanzamt, die "privat" eingekauften Waren, "gewerblich" weiterverkaufen kann? Ist das einfach so möglich - (nach Gerwerbeanmeldung ...)? – Ach ja, mit meinem Arbeitgeber ist das abgesprochen und der hat nichts gegen die Nutzung der Synergien. - Das Thema Liebhaberei ist ja auch so ein Schlagwort. Ich würde mich freuen, wenn ich etwas über habe, vor allem langfristig ...
Vielen Dank fürs Lesen ... und antworten.
Wenn nachfragen da sind, nur zu,
Stefan
Geändert von s-sajo (16.11.2006 um 21:46 Uhr).
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16.11.2006, 21:39
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#2
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Deutschland
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Hi
ich würde das ganze als Firmenkapital angeben. Jede Firma fängt mit einem mehr oder weniger großen Startkapital an.
Erstelle ein Inventar in dem du alle Dinge auflistest, die du zu deinem Gewerbe zählst und gib es beim Finanzamt als Firmenkapital an.
Wie das nun steuerlich gehandhabt wird, weiß ich allerdings nicht. Da solltest du dich schon an einen Steuerberater wenden. Verkaufen kannst du es auf alle Fälle, auch auf Rechnung mit Firmenbriefkopf. Ich gehe davon aus, dass du ein Privatunternehmen gegründet hast und keine Kapitalgesellschaft (Handelsregister B).
Gruß Eleanora 
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16.11.2006, 21:55
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
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Hey, das ging ja schnell. :-)
Das mit dem Inventar klingt gut, ist auch schon fertig. Hab ja die Rechnungen usw.
>> Ich gehe davon aus, dass du ein Privatunternehmen gegründet hast und keine Kapitalgesellschaft (Handelsregister B).
Gegründet habe ich ja noch gar nichts. Das ist ja das Problem oder auch nicht. - Habe jedenfalls noch nichts verkauft.
LG Stefan
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16.11.2006, 21:57
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Deutschland
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hast du schon ein Gewerbe angemeldet?
Weil damit gründest du das Unternehmen.
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17.11.2006, 09:25
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
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Guten Morgen,
nein, ich habe noch kein Gewerbe angemeldet. Das ist ja das Problem:
Sollte ich das Gewerbe nachträglich (Datiert vor Kauf) anmelden?
- Dann gibt es ein Problem wegen der Ordnungswidrigkeit, außerdem sind die Rechnungen ja auf mich privat ausgestellt.
Soll ich das Gewerbe ab heute anmelden?
- Wie sieht es mit den Sachen aus, die ich vorher "privat" gekauft habe.
Ich könnte jetzt einfach voran gehen und hinterher ärgere ich mich und sage: Hättest du mal ... - Deswegen frage ich.
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17.11.2006, 11:21
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von s-sajo
außerdem sind die Rechnungen ja auf mich privat ausgestellt.
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Das macht keinen großen Unterschied, da du auch bei einem Einzelunternehmen als "Privatmann" dahinter stehst - mit deinem Namen, mit deinem Vermögen.
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21.11.2006, 09:12
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
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Hallo ihr Lieben,
ich bin es noch einmal. Bin jetzt im Kontakt mit einem Steuerberater. Der sagte mir, dass es besser sei, das Gewerbe "nachträglich" zu gründen und mich zu entschuldigen, dass ich es vorher nicht gemacht hab ...
Hier habe ich gelesen, dass es als eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Wie hoch ist das Risiko und was würden so ein Strafgeld kosten?
Danke für die Info.
LG Stefan
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21.11.2006, 13:12
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Deutschland
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Hat dein Steuerberater irgendwelche Gründe angegeben, warum du das so machen sollst?
Es wundert mich schon ein wenig. Nun sicher ist es eine Ordnungswiderigkeit, gleichzusetzen mit "Schwarzarbeit". Wie hoch das Strafgeld ist, richtet sich glaube ich an dem Vermögen bzw. an dem Gewinn den du theoretisch hättest machen können. Aber frag lieber bei eurem Finanzamt ganz unverbindlich und anonym nach.
Gruß Eleanora 
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21.11.2006, 13:22
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
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Wir stehen im Moment noch im E-Mail-Kontakt. Es ist eine Bekanntschaft über einen Verwandten. :-)
Ich habe die Situation ähnlich geschildert wie oben. Darauf hat er gesagt, dass es kein Problem sei mit der nachträglichen Anmeldung. Ohne ein Argument.
Komisch. Deswegen frage ich doch hier im Forum und halt direkt beim Steuerberater nach.
Wer stellt denn nun die Ordnungswidrigkeit fest? Ich dachte das Ordnungsamt. Beim Finanzamt sehe ich dann das zweite Problem.
Danke fürs Nachfragen bei mir.
Gruß Stefan
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21.11.2006, 13:49
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#11
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Du hast doch bisher nur von deinen Ausgaben geschrieben.... nicht davon, das du schon was verkauft hast.
Das sind vorweggenommene Betriebsausgaben... wie diese zu behandeln sind, steht in meinem o.g. Link.
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21.11.2006, 14:04
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
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Hallo Dorintia,
ich habe noch nichts verkauft. - Wenn ich diese Woche mein Gewerbe anmelde, darf ich als Kleingewerbetreibender ja nur noch 1458 (für Dezember) einnehmen. Das ist ja nicht wirklich viel.
Wenn ich das Gewerbe ab September gehabt hätte, entsprechend mehr.
Ich merke, ich komm wohl nicht drum herum, für die Zukunft anmelden, auf das Finanzamt warten und dann verkaufen. Die Frage ist nur, lohnt sich dann der ganze Aufwand (Anmeldung, Steuerberater, ...) noch in diesem Jahr?
- Wenn ich nur einen Monat Einnahmen habe?
Danke für eure Geduld
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21.11.2006, 14:50
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#13
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Thüringen
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Hallo,
ich habe da mal ein paar Fragen zur nebenberuflichen Selbstständigkeit, vieleicht kann mir ja jemand von euch helfen.
Also ich möchte im Internet Waren verkaufen um genau zu sein bei ebay. Noch habe ich mich aber nicht ganz entschieden, welche dies genau werden.
Was muss ich denn beachten, kann mir jemand sowas wie eine Checkliste geben mit was ich denn nun Anfangen muss und wie es dann weitergeht? Ein Gewerbe muss ich ja Gründen sonst bekomme ich die Ware nicht günstig genug und kann sie somit auch nicht am gewinnbringensten verkaufen. Nun ja es wäre echt lieb wenn mir jemand helfen könnte. Ich brauch erstmal nen Anfang sonst kommt ich irgendwie nicht wieter. Das ich dann noch einen eigenen Onlineshop einrichten kann und möchte soweit bin ich ich finde einfaxh nur den Anfang nicht. Ich danke schon mal für eure Hilfe.
LG
Manuela
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21.11.2006, 14:53
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#14
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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@s-sajo
Ob sich das noch lohnt musst du entscheiden... die Anmeldung beim Gewerbeamt und das Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung hast du so oder so. Keine Ahnung ob du sonst 'ne EkSt.-Erklärung machst, dafür musst du dann per EÜR deine zusätzlichen Einkünfte ermitteln und angeben. Ist also weniger Aufwand für 2 Monate als für 12... deine Entscheidung.
Bisher habe ich noch nichts davon gelesen das jemand seine Gewerbeanmeldung rückdatiert hat bzw. dies überhaupt konnte.
Sven hat schonmal was davon geschrieben, das das FA eigentlich nur der Zeitpunkt der ersten geschäftsmässigen Handlungen interessiert (diese können durchaus vor der Gewerbeanmeldung liegen) und danach auch anteilig der Umsatz auf's Jahr berechnet wird.
Vielleicht weiss ja jemand ob dies im Fragebogen zur steuerl. Erfassung abgefragt wird...
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