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Alt 18.11.2006, 19:40   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2006
Ippo macht alles soweit korrekt

Handelsregister+Kaufmann


Hi, bin total unerfahren, wollte mal kurz was fragen :
wenn ich eine kaufmannslehre mache oder abgeschlöossen habe, muss ich mich dann im handelsregister eintragen wenn ich ein versandhandel ( nicht von großem Umfang ) in einem internet-shop betreibe ? Oder hat das gar keinen zusammenhang ?
Was sind eigentlich die vorteile und nachteile des Handelregisters ?

Würd mich auf eine antwort freuen
Ippo ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 18.11.2006, 19:53   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Moin

Der erlernte Beruf spielt keine Rolle. Kaufmann ist derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt, wobei ein Handelsgewerbe ein nach Art und Umfang eingerichteter Geschäftsbetrieb ist. Bei Kapitalgesellschaften ist die Eintragung zwingend erforderlich. Ebenso bei einer OHG und einer KG.
Dies dürfte bei den Leuten hier im Forum jedoch nicht gegeben sein, so dass auch keine Kaufmannseigenschaft vorliegt und eine Eintragung ins Handelsregister somit nicht erforderlich ist. Freiwillig kann man dies natürlich machen, wobei man dann auch die Vor- und Nachteile beachten sollte, die hier dargestellt werden.

Gruß
Sven
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Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

Geändert von Sven (18.11.2006 um 21:53 Uhr).
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2006, 20:51   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2006
Ippo macht alles soweit korrekt
vielen dank für die antwort !!
Ippo ist offline   Mit Zitat antworten
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