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Alt 22.11.2006, 18:08   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2006
eric_c macht alles soweit korrekt

Fragen zur Buchhaltung im Kleinunternehmen


Hallo zusammen,

ich betreibe seit diesem Jahr zusammen mit einem Freund einen Onlinehandel als Kleinunternehmer. Im Vorhinein haben wir uns natürlich auch mit dem Thema Buchhaltung beschäftigt. Wir erfassen alles ganz normal nach den Gesichtspunkten des Zufluss-Abfluss-Prinzips, was auch gut funktioniert.

Nun haben sich aber zwei Fragen ergeben zu denen ich bisher noch keine schlüssigen Infos gefunden habe:

1. Unser Geschäftskonto ist ein reines Internetkonto bei einer Onlinebank, d.h. wir besitzen keine Bankkarte oder ähnliches, was für uns im Vergleich zum Geschäftskonto mit Karte bei unserer Hausbank um einiges günstiger ist. Da bei uns die meisten Transaktionen über Überweisung und Lastschrift laufen, reicht es für unseren Nutzen auch absolut aus. Da wir aber hin und wieder auch Ware z.B. selber im Großhandel kaufen, müssen wir dort bar bezahlen und das Geld entweder im Vorhinein auf unser Privatkonto transferieren und dort abheben oder strecken es von dort vor und gleichen es hinterher vom Geschäftskonto aus. Wie muß dies genau erfasst werden? Erfasse ich den Wareneinkauf an dem Tag, an dem ich die Ware kaufe und bar bezahle oder an dem Tag, wo ich das Geld hierfür vom Geschäftkonto runterziehe?

2. Wir sind ebenfalls als Dienstleister für einen größeren ebay-Verkäufer tätig. Als solcher betreuen wir die Auktionsabwicklung und Zahlungseingänge der Kunden und erhalten dafür eine Provision für jeden verkauften Artikel. Zu Beginn dieser Tätigkeit liefen die Zahlungseingänge der Kunden des Verkäufers über unser Konto, wir haben wöchentlich unsere Provision berechnet und die Wochenumsätze abzüglich unserer Provision an den Verkäufer überwiesen. Auch hier weiß ich momentan nicht, wie dies erfasst werden kann. Muß ich jeden einzelnen Zahlungseingang der Kunden erfassen, so wie er zugeflossen ist und anschließend die wöchentliche Überweisung an den VK? Aber wo wird dann die Provision erfasst? Oder müssen wir nur diese verbuchen, da die Kundenumätze des Verkäufers ja eigentlich nur ein durchlaufender Posten sind, wenn man mal von der Provision absieht?

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen und erklären wie die einzelnen Vorgänge zu erfassen sind.

Viele Grüße,
eric_c
eric_c ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 22.11.2006, 18:41   #2
TP-Lady-Mod
 
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Macht ihr doppelte Buchführung oder 'ne EÜR?
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2006, 18:46   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2006
eric_c macht alles soweit korrekt
Wir machen EÜR!
eric_c ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2006, 18:49   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Da gibt es keine Geld-Zu- und Abflüsse, nur Ausgaben und Einnahmen. Was über ist ist euer Gewinn, fertig.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2006, 18:55   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2006
eric_c macht alles soweit korrekt
Wie erfasse ich dann zeitlich den Sachverhalt unter Punkt 1?
eric_c ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2006, 19:14   #6
TP-Lady-Mod
 
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Ort: Rlp
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Per Datum der Rechnung des Großhandels.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2006, 20:56   #7
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Hm. Bei Punkt zwei bin ich irgendwie sehr am zweifeln, ob man da nicht die gesamten Zahlungen der Kunden als Euren Umsatz ansehen könnte?!?
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2006, 21:50   #8
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2006
eric_c macht alles soweit korrekt
Gute Frage, wir haben das wie gesagt nur am Anfang der Tätigkeit so gehandhabt, mittlerweile geht das auf ein separates Konto des ebay-Verkäufers und wir bekommen die Provision von ihm überwiesen. Das Ganze läuft ja auch in dessen Namen über ebay.
Wir haben anfangs quasi nur die Umsätze von ihm bei uns geparkt und später weitergeleitet, das ist dann ja eigentlich nicht unser eigener Umsatz, oder?
eric_c ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2006, 21:56   #9
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Es geht aber eben als Geldfluß über euer Konto. Ganz so eindeutig zu beantworten ist das für mich nicht.

Bevor Ihr da am Ende die Böse Überraschung überlebt, das euch das ganze als Umsatz ausgelegt wird, würde ich da evtl. mal zum Steuerberater gehen oder beim Finanzamt die Situation klären.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2006, 19:15   #10
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Zitat:
Wie muß dies genau erfasst werden? Erfasse ich den Wareneinkauf an dem Tag, an dem ich die Ware kaufe und bar bezahle oder an dem Tag, wo ich das Geld hierfür vom Geschäftkonto runterziehe?
auch wenn die Ware vom privaten Bankkonto bezahlt wird ändert dies nichts daran, dass es in gleicher Höhe Betriebsausgaben sind. Ich würde dann jedoch den privaten Bankkontoauszug mit zur Rechnung packen auch wenn die Rechnung an sich schon ausreichend sein sollte.

Zitat:
Zu Beginn dieser Tätigkeit liefen die Zahlungseingänge der Kunden des Verkäufers über unser Konto, wir haben wöchentlich unsere Provision berechnet und die Wochenumsätze abzüglich unserer Provision an den Verkäufer überwiesen.
die weitergeleiteten Beträge werden auf fremden Namen und auf fremde Rechnung vereinnahmt. Demnach brauchen sie überhaupt nicht in der Buchhaltung erfasst werden; Stichwort: durchlaufender Posten

Zitat:
Oder müssen wir nur diese verbuchen, da die Kundenumätze des Verkäufers ja eigentlich nur ein durchlaufender Posten sind, wenn man mal von der Provision absieht?
irgendwann werde ich es auch noch begreifen, dass ich die Beiträge bis zum Ende lesen sollte und nicht schon vorher meinen Senf dazu gebe. Diese Aussage ist auf jeden Fall richtig.

Gruß
Sven
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Sven ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2006, 20:10   #11
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2006
eric_c macht alles soweit korrekt
Hi Sven,

danke erstmal für die Infos.
Eine Bekannte, die im Buchhaltungsbereich tätig ist war auch der Meinung, das es einfach nur ein durchlaufender Posten ist. Demnach erfassen wir also quasi nur die Provision.
Reicht es denn, wenn wir das dann jeweils an dem Tag erfassen an dem wir den restlichen Wochenumsatz an den Verkäufer überweisen? Quasi werden zwar täglich Artikel verkauft und bezahlt, aber normalerweise müßte es ja eigentlich reichen, das dann jeweils erst mit der Abrechnung als Einnahme zu buchen.

Gruß
eric_c
eric_c ist offline   Mit Zitat antworten
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