Shop-Hilfe.com
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 27.11.2006, 19:54   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Nov 2006
dodastina macht alles soweit korrekt

Gewerbeschein trotz abgesessener Haftstrafe wegen BETRUGS


Hallo
also ich bin neu habe absolut keine Ahnung von Gewerbescheinen aber muss unbedingt etwas für eine sehr gute freundin was wissen!
Und zwar:
Der Freund meiner Freundin saß schon einmal wegen Betruges im Gefängnis, so und er erzählt meiner Freundin er hat einen Gewerbeschein und hätte ihn vor kurzem erweitert.Er will einen Outletstore eröffnen, aber besteht darauf das meine Freundin auch einen Gewerbeschein"einen Kleinen Gewerbeschein" machen, damit das alles über Sie läuft und nicht über Ihn!
So und Ihr Freund ist Spielsüchtig!!!!
Das ganze ist jetzt schon eine ganze weile her und es sind immer noch keine Gewerbescheine da!Deswegen vermuten wir das da was falsch läuft!
Er hat das Geld kassiert, sie angelogen und jetzt Scheisse.

Deswegen meine frage : wenn man wegen betrugsim knast war kann man dann ein gewerbe eröffnen?
ich hoffe ihr könnt mir echt helfen es ist sehr wichtig und dringend.

Dankeschön
dodastina ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 27.11.2006, 22:02   #2
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Wenn Sie das wirklich über sie laufen lässt wäre sie in meinen Augen blind vor lauter Liebe.
ThomasMo ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2006, 23:02   #3
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
wenn der Betrug im Zusammenhang mit einem früheren Gewerbe oder allgemein mit einer Tätigkeit, die im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit stattfand kann gegen den Freund eine Gewerbeuntersagungsverfahren erwirkt worden sein, vgl. § 35 GewO. In der Regel dürfte dies bei solchen Sachverhalten so sein.
Finger weg von der Gewerbeanmeldung und am besten auch von diesem Freund.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Gründung & Selbstständigkeit
Gewerbeschein trotz abgesessener Haftstrafe wegen BETRUGS Gewerbeschein trotz abgesessener Haftstrafe wegen BETRUGS
« Selbstständig als Vertreter. Was bleibt? | Frage zur Gewerbeanmeldung »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:47 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67