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Alt 28.11.2006, 15:15   #1
o_g
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Kleinunternehme - Frage zum Privatvermögen


Hi,

ich möchte gerne eine Gewerbe anmelden, soll aber nur ein Kleingewerbe werden, worüber ich ab und zu Webaufträge abwickeln kann.
Ich hab mich auch schon reichlich informiert, jedoch stehen immer noch ein paar Fragen offen.

Ich hab zum Beispiel gelesen: "Sie haften ohne Haftungsbeschränkung mit Ihrem Privatvermögen".
Was heißt das genau und wie kann sich das auswirken. Ich hoffe hier auf ein paar Beispiele von erfahrenen Selbstständigen.
Meine Situation ist so: bin verheiratet und hab zusammen mit meinem Mann ein Haus. Sonst aber kein weiteres Vermögen.
Ich male mir gerade folgende Situation aus:
Ich bekomme einen Auftrag für ein relativ großes Web-Projekt, mit dem mein Kunde Geld verdienen möchte. Nun gelingt es mir aus irgendwelchen Gründen nicht, dass Projekt bis zum gesetzten Zeitpunkt fertigzustellen und meinem Kunden würde dadurch Einnahmen aus diesem Projekt fehlen.
Könnte er mich dafür dann "drankriegen" ?
Was gibt es noch für Beispiele, wo ich mit meinem Privatvermögen haften würde? Zählt unser Haus denn eigentlich zum Privatvermögen? Ist ja immerhin noch nicht abbezahlt sondern gehört zum größten Teil der Bank.

Dann habe ich gelesen, man dürfte nicht überregional tätig sein.
Finde ich auch etwas merkwürdig. Gerade bei diesen Webgeschichten hat man doch Kunden aus was-weis-ich-wo.

Zum Schluß bleibt noch die Frage was mit meinem Kleingewerbe passiert, wenn mir die Aufträge ausbleiben sollten? Wird das Gewerbe dann gesperrt oder interesiert das niemanden?

So, ich hoffe auf sachliche Antworten.
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Alt 28.11.2006, 15:22   #2
TP-Moderator
 
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Zitat:
Könnte er mich dafür dann "drankriegen" ?
unter Umständen ja. Grob gesagt für alles was du falsch machst und dem Kunden ein Schaden entsteht kannst du in Haftung genommen werden.
Hierfür gibt es natürlich auch Berufshaftpflichtversicherungen, die unter Umständen für den Schaden zahlen. Allerdings sind die Beiträge natürlich auch dementsprechend hoch, so dass sich viele Unternehmer so etwas überhaupt nicht leisten können.

Zitat:
Zählt unser Haus denn eigentlich zum Privatvermögen? Ist ja immerhin noch nicht abbezahlt sondern gehört zum größten Teil der Bank.
Das Haus wurde lediglich sicherungsübereignet. Trotzdem ist es euer Eigentum und fällt natürlich auch mit in die Haftung.

Zitat:
Dann habe ich gelesen, man dürfte nicht überregional tätig sein.
Finde ich auch etwas merkwürdig. Gerade bei diesen Webgeschichten hat man doch Kunden aus was-weis-ich-wo.
habe ich noch nie gehört.

Zitat:
Wird das Gewerbe dann gesperrt oder interesiert das niemanden?
das interessiert nicht. Irgendwann wird das Finanzamt jedoch höchstwahrscheinlich sagen, dass das Gewerbe reines Hobby ist und Liebhaberei vorliegt und die geltend gemachten Verluste einfach nicht mehr anerkannt werden bei der Steuererklärung. Aber bis dahin vergehen ein paar Jahre.

Gruß
Sven
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Alt 28.11.2006, 16:03   #3
o_g
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o_g macht alles soweit korrekt
Hi Sven, danke für die Antworten.

So eine Berufshaftpflichtversicherungen werd ich mir wohl auch nicht leisten können. Muß ich wohl einfach aufpassen und das Risiko bereits beim Auftrag abwägen. Mich interessieren vor allem noch reeale Fälle, wo Kleinunternehmern, wie in meinem Falle, so etwas passiert ist.

Das mit dem "nicht überregional tätig sein" findest du hier.

Ich hab mir nun auch das Selbst.pdf hier von der Seite besorgt. Da steht drin, dass die IHK einen Jahresbeitrag haben möchte. Dann ist es wohl sinniger erst nächstes Jahr das Gewerbe anzumelden, oder gibt es da auch eine art Freigrenze für wenigverdiener?
o_g ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.11.2006, 16:33   #4
TP-Moderator
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Das mit dem "nicht überregional tätig sein" findest du hier.
davon habe ich ja noch nie gehört. Natürlich kann man Leute einstellen und auch überregional tätig sein. Dies kann sich unter Umständen aber auf den Existenzgründerzuschuss auswirken. Da mag es solche Begrenzungen geben.

Zitat:
Dann ist es wohl sinniger erst nächstes Jahr das Gewerbe anzumelden, oder gibt es da auch eine art Freigrenze für wenigverdiener?
Da gibt es auch Grenzen. 5.200 EUR, vgl. § 3 Abs. 3 IHKG

Gruß
Sven
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Alt 28.11.2006, 16:46   #5
o_g
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o_g macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Sven
davon habe ich ja noch nie gehört. Natürlich kann man Leute einstellen und auch überregional tätig sein. Dies kann sich unter Umständen aber auf den Existenzgründerzuschuss auswirken. Da mag es solche Begrenzungen geben.
Da haben wir es mal wieder, das typische Internet Problem. Man findet irgendwo irgendwelche Angaben und keiner weis obs wirklich stimmt. Ich habe das dort auch zum ersten mal gelesen, deswegen auch meine Frage. Es gibt ja nun ne Menge Kleinunternehmer, die sich mit Webdesign beschäftigen und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die nur regional arbeiten. Vermutlich wird den meisten Kleinunternehmern das einfach nicht bekannt sein.

Zitat:
Zitat von Sven
Da gibt es auch Grenzen. 5.200 EUR, vgl. § 3 Abs. 3 IHKG
Somit hat sich diese Frage auch geklärt. Vielen Dank!
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