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Alt 02.12.2006, 22:15   #1
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trullimaus macht alles soweit korrekt

Kleinumternehmerregelung trotz Provisionszahlung?


Hallo erstmal,
ich durchforste seit Tagen dieses Forum und habe schon etliche Antworten auf meine vielen Fragen finden können.Trotzdem ist mir noch einiges unklar.Ich hoffe ,ihr könnt mich noch ein wenig schlauer machen.
Ich verkaufe seit Februar nebenberuflich Parfum und Kosmetik,was auch sehr gut läuft.Jetzt erst habe ich ein Gewerbe angemeldet,weil ich einfach völlig unwissend war und nicht wusste, das man das gleich machen muss.
Gibt es jetzt vielleicht ein Problem mit dem Finanzamt,weil ich das Gewerbe erst jetzt angemeldet habe?
Weil meine Umsätze unter der Grenze liegen und ich ja nur Privatkunden habe,würde ich gerne die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.Ich bekomme aber von der Firma ,wo ich meine Produkte beziehe , eine Provision ausgezahlt, die sich je nach meinem Umsatz richtet und die bekomme ich mit MwSt ausgezahlt.
Fällt somit die Kleinunternehmerregelung für mich flach oder kann man das irgendwie anders mit dem FA regeln?

Vielen Dank schon mal
trullimaus
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Alt 02.12.2006, 22:19   #2
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Zitat:
Fällt somit die Kleinunternehmerregelung für mich flach oder kann man das irgendwie anders mit dem FA regeln?
die Kleinunternehmerregelung fällt nicht zwingend flach, nur die in der Gutschrift enthaltene USt ist jetzt natürlich an das Finanzamt zu zahlen, vgl. § 14c UStG.
Du musst deinem Lieferanten mitteilen, dass er keine USt in den Gutschriften ausweist.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Alt 02.12.2006, 22:30   #3
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trullimaus macht alles soweit korrekt
Ich muss mich ja jetzt sowieso mit dem FA in Verbindung setzen.Gibt es nun Probleme,weil ich ja schon seit Februar damit Geld verdiene und auch seit März eine Provision erhalte ? Ich kann alles nachvollziehen,habe alle Rechnungen und weiß auch, was ich an wen und für wieviel verkauft habe.
Reicht es, einfache Einnahmebelege zu schreiben ?
trullimaus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.12.2006, 22:43   #4
TP-Moderator
 
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Zitat:
Ich muss mich ja jetzt sowieso mit dem FA in Verbindung setzen.Gibt es nun Probleme,weil ich ja schon seit Februar damit Geld verdiene und auch seit März eine Provision erhalte ?
da die steuerliche Auswirkung schwindend gering (unter 1000 EUR vermute ich) sein wird, wahrscheinlich nicht.

Zitat:
Ich kann alles nachvollziehen,habe alle Rechnungen und weiß auch, was ich an wen und für wieviel verkauft habe.
Reicht es, einfache Einnahmebelege zu schreiben ?
jupp

Es empfiehlt sich die bisherigen Gutschriften vom Unternehmen korrigieren zu lassen um nicht die unberechtigt ausgewiesene USt ans Finanzamt abführen zu müssen.

Gruß
Sven
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.12.2006, 22:46   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Nov 2006
trullimaus macht alles soweit korrekt
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Das Forum ist echt klasse!!!!!!
trullimaus ist offline   Mit Zitat antworten
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