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Alt 03.12.2006, 18:15   #1
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einfache Frage bzgl. Umsatz..


Hallo,
Ich möchte bald ein gewerbe anmelden ( nebengewerbe), geht aber nur wenn man weniger als 17500 Umsatz macht... nun eine blöde Frage:

Ich kaufe Sachen für 10000 ,- ein verkaufe die für 18500 euro.
habe ich 8500,- Umsatz gemacht und es ist alles ok mit dem Nebengewerbe oder habe ich 18500,- Umsatz gemacht und falle nicht mehr unter dieser 17500-Regel udn brauche ne Gmbh oder sowas ähnliches..

Vielen Dank im voraus!

Geändert von dizzleshizzle (03.12.2006 um 18:44 Uhr).
dizzleshizzle ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 03.12.2006, 18:22   #2
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In dem Fall hättest Du 18.500 Euro Umsatz und 8.500 Euro Gewinn (vorausgesetzt es kommen nicht noch irgendwelche Kosten dazu) gemacht.

Allerdings sind das so grundlegende Fragen, die mich immer sehr erschrecken, wenn jemand kurz vor der Gewerbeanmeldung steht.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2006, 18:28   #3
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Zitat:
Zitat von dizzleshizzle
falle nicht mehr unter dieser 17500-Regel udn brauche ne Gmbh oder sowas ähnliches..
Du brauchst nicht gleich 'ne GmbH oder sowas ähnliches ... du kannst nur nicht mehr die Kleinunternehmerregelung §19 UStG in Anspruch nehmen und wirst somit regelbesteuert. Kannst aber die Rechtsform des Einzelunternehmers behalten.

*ThomasMo- Recht haste*
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2006, 18:38   #4
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Zitat:
Zitat von ThomasMo
Allerdings sind das so grundlegende Fragen, die mich immer sehr erschrecken, wenn jemand kurz vor der Gewerbeanmeldung steht.
ja hast shcon recht aber sokurz davor steh ich auch nicht..wird shcon noch bissle dauern aber wollt mich halt erstmal richtig informieren.


Ok das heisst 18500 Umsatz falle nicht mehr unter dieser Kleinunternehmenregelung ( darf aber die Rechtsform des Einzelunternehms behalten..) und fange dann auch Einkommensteuer zu zahlen ( Bei einem Grundfreibetrag von 7.664 €..wäre ich ja shcon drüber..) weil ich 8500 Gewinn gemacht habe. Allerdings wird nur das was drüber ist besteuert...( 8500-7664)..

soweit richtig...?

und eine letzte Frage:

Dann würden es ja viele so machen können dass sie einfach um drunter zu bleiben ( 7664) soviel "ausgeben" dass sie keine EK-steuer zahlen müssen?
zb. Autohändler... um unter 7664 zu bleiben behalte ich einfach das eine gekaufte Auto und verkaufe es nicht...somit hätte ich doch weniger Gewinn...?! vieleicht bring ich auch was durcheinander. Aber thx für die Antworten

Geändert von dizzleshizzle (03.12.2006 um 18:42 Uhr).
dizzleshizzle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2006, 18:45   #5
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Mal davon abgesehen das du USt. und EkSt. immer schön voneinander trennen solltest... natürlich ist es möglich über eine gewollte Erhöhung der Ausgaben den Gewinn zu drücken. Wird grad zum Jahresende hin sehr gern gemacht.

Aber 1. muss die Ausgabe ja wieder refinziert (durch den Verkauf) werden. Oder hast du soviel Geld das das nicht wieder reinkommen muss? Und 2. wenn man über mehrere Jahre nur Verluste hat, wird einem das FA über kurz oder lang das Gewerbe aberkennen und das ganze als Liebhaberei einstufen.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2006, 19:01   #6
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Zitat:
Zitat von dizzleshizzle
ja hast shcon recht aber sokurz davor steh ich auch nicht..wird shcon noch bissle dauern aber wollt mich halt erstmal richtig informieren.
Nicht böse gemeint, aber für Begriffe wie Umsatz, Gewinn oder ähnliches würde ich einfach mal bei google define: gefolgt vom gesuchten Begriff eingeben. Geht einfacher und schneller. Und wenn dann wirklich noch Fragen sind, kann man gezielte Fragen stellen. Aber den Grundkurs sollte man hinter sich haben, wenn man mit den Fragen anfängt.

Zitat:
Ok das heisst 18500 Umsatz falle nicht mehr unter dieser Kleinunternehmenregelung ( darf aber die Rechtsform des Einzelunternehms behalten..) und fange dann auch Einkommensteuer
Einkommenssteuer zahlst Du auch als Kleinunternehmer.

Klar kannst Du versuchen, den Gewinn durch Anschaffungen zu drücken. Allerdings dabei bitte nicht vergessen, das man nur sinnvolle Anschaffungen tätigt und diese Außerdem ja dann vermutlich im Folgejahr verkauft werden - und dann den Umsatz und Gewinn entsprechend heben. Letztendlich erreichst Du damit nur eine Verschiebung der Steuerlast ins Folgejahr (oder wann auch immer der Verkauf stattfindet). Außer die Sachen werden bis dahin weniger Wert, dann belastest Du aber auch Dein eigenes Vermögen. Von daher: Bitte gut überlegen, ob es wirklich auch mittelfristig Sinn macht, mit einer Anschaffung zum Jahresende die Steuerlast zu drücken.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2006, 19:16   #7
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Zitat:
Zitat von ThomasMo
Nicht böse gemeint, aber für Begriffe wie Umsatz, Gewinn oder ähnliches würde ich einfach mal bei google define: gefolgt vom gesuchten Begriff eingeben. Geht einfacher und schneller. Und wenn dann wirklich noch Fragen sind, kann man gezielte Fragen stellen. Aber den Grundkurs sollte man hinter sich haben, wenn man mit den Fragen anfängt.
ok ich weiß bescheid..

Zitat:
Einkommenssteuer zahlst Du auch als Kleinunternehmer.
Hier meinst du also so´n Fall :
Umsatz 16000 euro und Gewinn 10.000 :
- Kleinunternehmer ( da unter 17500 Umsatz) aber
-EK-Steuer fällig da Gewinn > 7664 ( Grundfreibetrag in 2005 )

Stimmt es so? dann hab ich es verstanden.

Zitat:
Klar kannst Du versuchen, den Gewinn durch Anschaffungen zu drücken. Allerdings dabei bitte nicht vergessen, das man nur sinnvolle Anschaffungen tätigt und diese Außerdem ja dann vermutlich im Folgejahr verkauft werden - und dann den Umsatz und Gewinn entsprechend heben. Letztendlich erreichst Du damit nur eine Verschiebung der Steuerlast ins Folgejahr (oder wann auch immer der Verkauf stattfindet). Außer die Sachen werden bis dahin weniger Wert, dann belastest Du aber auch Dein eigenes Vermögen. Von daher: Bitte gut überlegen, ob es wirklich auch mittelfristig Sinn macht, mit einer Anschaffung zum Jahresende die Steuerlast zu drücken.
stimmt....


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OK dann bedanke mich mcih sehr bei euch 2, ich bin auf jeden Fall viel weiter gekommen . schönen Abend noch
dizzleshizzle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2006, 19:26   #8
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Zitat:
Zitat von dizzleshizzle
Hier meinst du also so´n Fall :
Umsatz 16000 euro und Gewinn 10.000 :
- Kleinunternehmer ( da unter 17500 Umsatz) aber
-EK-Steuer fällig da Gewinn > 7664 ( Grundfreibetrag in 2005 )

Stimmt es so? dann hab ich es verstanden.
An sich ja. EK-Steuererklärung mußt Du m. W. aber auch dann machen, wenn Du unter den 7664 Euro bleibst. Und: Du kannst auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, wenn Du bei den Einkäufen Vorsteuer abziehen möchtest. Ob sich das für dich lohnt mußt Du selbst entscheiden.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
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